Zur Geschichte des Klinikums Wahrendoff
Aus PrivatisierungsWiki
Erstellung (auch Stand der Zitate aus dem Internet): Dezember 2010
Das Klinikum Wahrendorff ist ein privates psychiatrisches und psychotherapeutisches Fachkrankenhaus mit Hauptsitz in Sehnde… unweit der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover. Das Klinikum weist die Fachabteilungen Allgemeinpsychiatrie, Suchtmedizin, Gerontopsychiatrie sowie Psychosomatische Medizin mit dem Schwerpunkt Trauma- und Psychotherapie auf. ... Das Klinikum verfügt außerdem über einen psychiatrischen Heim- bzw. Langzeitbereich. In offenen und geschlossenen Wohnbereichen werden dort etwa 900 Menschen betreut ...
Im Zusammenhang mit der privat-kommerziellen Trägerschaft des Klinikums Wahrendorff kam es insbesondere in den 1990er Jahren zu Geschehnissen, die es nach Meinung der VerfasserInnen dieses Textes verdient hätten, von einer überregionalen Öffentlichkeit zur Kenntnis genommen zu werden. Da ein Ende der Privatisierungen von Gesundheitseinrichtungen vorerst nicht in Sicht ist, halten sie eine Kenntnisnahme auch heute noch für wichtig.
Unter anderem zeigt das Beispiel die Problematik der wirtschaftlichen "Nutzung" von PsychiatriepatientInnen auf und werden die Folgen deutlich, die der Weiterverkauf bereits privatisierter Kliniken haben kann. Beim Verkauf von Kliniken aus öffentlicher Hand, d.h. bei der Privatisierung von Kliniken, gibt es einen gewissen öffentlichen Einfluss darauf, an wen zu welchen Bedingungen verkauft wird. Dieser Einfluss besteht beim Weiterverkauf privatisierter Kliniken kaum noch.
Hinweis: Die VerfasserInnen dieses Textes sind journalistische Laien und verfügen nicht über organisatorische bzw. finanzielle Möglichkeiten medienrechtlicher Prüfungen. Die im Text vorgebrachten Behauptungen und Meinungen spiegeln nicht wider, was die VerfasserInnen für wahr halten bzw. meinen, sondern fassen Inhalte zusammen, die sich in anderen öffentlich verfügbaren Texten finden. Die Quellen sind jeweils angegeben. Texte in eckigen Klammern [] innerhalb von Zitaten sind Anmerkungen der VerfasserInnen.
Inhaltsverzeichnis |
Vorgeschichte
Gründung
Anfang der 1860er Jahre gründete der Landarzt Ferdinand Wahrendorff eine psychiatrische Anstalt in Ilten bei Hannover, aus der später eine der größten privaten Psychiatrien Europas wurde. Die Allgemeine Zeitschrift für Psychiatrie und psychisch-gerichtliche Medicin, 1898 berichtet:
…1861 pachtete er [Ferdinand Wahrendorff] das frühere große Amtshaus und nahm in diesem Hause einige Geisteskranke auf, die in unmittelbare Beziehung zu seiner Familie traten. Häufig besuchte W. jetzt die nahe Irrenanstalt Hildesheim, um seine psychiatrischen Kenntnisse zu verbessern. Da er seine Landpraxis noch nicht aufgeben wollte, verband er sich 1863 mit Dr. Seebohm, der ihm bis 1868 half, das Asyl Ilten ärztlich zu versorgen. Die Anstalt mußte bald durch Neubauten vergrößert werden. Bis 1869 wurden nur Kranke besserer Stände aufgenommen; seitdem auch „Colonisten“, die die Provinz übergab; diese Kranken wurden nämlich im landwirthschaftlichen Betriebe beschäftigt. Hieraus entwickelte sich allmählich die sogenannte „Familienpflege“, zum ersten Male in Deutschland von W. mit Erfolg durchgeführt. Die Kranken wurden seit 1880 in Ilten und einigen benachbarten Dörfern in Familien für Kostgeld untergebracht. Außerdem gründete W. in einem 1887 erworbenen größeren Gut eine Irrencolonie, die eine größere Zahl zusammen aufnahm. Die Anstalt vergrößerte sich allmählich so, daß sie beim Tode des Gründers (1898) 635 Kranke [rund 1% der damals in Preußen Psychiatrisierten] und ein Personal von 145 Personen hatte. W. hat durch diese mustergültigen Einrichtungen ein Beispiel gegeben, welches weitere Nachahmungen gefunden hat…
Das gänzlich neue an der Behandlung und Verwahrung psychisch Kranker war die weitgehend offene Anstalt und die Beschäftigung der Patienten in der anstaltseigenen Gärtnerei und in der Landwirtschaft. Durch Zupachtung, später auch durch den Erwerb erheblicher Flächen kam die Krankenanstalt in die Lage, durch die Bewirtschaftung mit arbeitsfähigen Patienten erhebliche Kostenvorteile zu erzielen. ... 1872 verfügten die Wahrendorffschen Anstalten über 25 ha Grundbesitz und mehrere Immobilien.
Die zahlreichen Privatpatienten aus betuchten Kreisen wurden neben der medizinischen Betreuung auch mit zahlreichen kulturellen Angeboten versorgt, an denen auch die Einwohner des Dorfes teilhaben durften, eine in jenen Tagen hochwillkommene Bereicherung. Dass auch erhebliche Einnahmen für die Gemeindekasse abfielen, dürfte nicht unerwähnt bleiben.
Der Grundbesitz wuchs um über 200 ha an.
Hier wurde nicht nur der Eigenbedarf an Nahrungsmittel für die Anstalt gedeckt. Die Überschüsse, die zudem durch den kostengünstigen Einsatz der Patienten erwirtschaftet werden konnten, stärkten die Eigenkapitaldecke des Unternehmens im erheblichen Maße.
Siehe auch
- Vgl. Nekrolog von Bruns in Allgem. Zeitschrift f. Psych. und psych. Gerichtl. Medicin, 1898
- Karen Nolte: Gelebte Hysterie: Erfahrung, Eigensinn und psychiatrische Diskurse im Anstaltsalltag um 1900 (links als Suchwort z.B. eingeben: Familienpflege)
- Thomas Lange: „Begleitetes Wohnen von behinderten Menschen in Familien“ in Hessen (enthält einen Abschnitt zur Geschichte der “Familienpflege”)
Zeit bis zum Ersten Weltkrieg
Nach dem Tod von Ferdinand Wahrendorff führte der Sohn, Dr. Rudolf Wahrendorff, die Wahrendorffschen Anstalten weiter. Gebäude und Land wurden hinzugefügt.
die Arbeitstherapie blühte und die Krankenzahl nahm ständig zu, sie betrug damals 871 Kranke, davon 154 in Familienpflege.
Erster Weltkrieg und Weimarer Republik
Der 1.Weltkrieg brachte auch für die Klinik eine schwere Krise. ... viele Kranke starben, neue Kranke wurden nicht zugewiesen.
Ab Mitte der 1920er Jahre ging es aber wieder aufwärts. Laut Die Zeitreise Nr. 5, Seite 18 wurden neue Werkstättengebäude geschaffen (Tischlerei, Sattlerei, Polsterei, Schuhmacherei, Schneiderei und Korbflechterei). Dr. Rudolf Wahrendorff, der 1932 starb,
sicherte in sehr modernen Erbverträgen die Zukunft der Anstalt. Um ein Auseinanderbrechen der Erbengemeinschaft, bestehend aus seinem Sohn und seinen fünf Töchtern, zu verhindern, erfolgte gleichzeitig mit der Gründung einer GmbH & Co KG die Bestimmung, dass auf allem Besitz ein Nießbrauchrecht für die Anstalt lag. Die Lenkung der Anstalt wurde künftig von Familienmitgliedern oder auch Nicht-mitgliedern ausgeübt, die das Vertrauen der Familie besaßen.
Die ärztlich Leitung, so Die Zeitreise Nr. 5, Seite 19 wurde Anfang der 1930er für die nächsten rund 30 Jahre an Prof. Dr. Hans Willige übertragen. Dieser führte
neue medizinische und Therapieverfahren ein, wie die Schockbehandlung mit Elektrizität und Insulinkuren. Die Aufgaben der Klinik wurden neu definiert. Nicht eine Verwahrung der Kranken stand im Vordergrund, sondern deren medizinische Betreuung war Ziel.
Nationalsozialismus
Zwischen 1940 und 1942 wurden, so die Ergebnisse von [http://www.begegnung-christen-juden.de/bcjbilder/PDF/sehnde.pdf SchülerInnenprojekten der Kooperativen Gesamtschule Sehnde], jüdische PatientInnen aus Ilten an die Anstalt Wunstorf als Zwischenstation zur Ermordung oder gleich an die Gestapo ausgeliefert.
Durch die Anstalts- und Pflegeleitung wurden PatientInnen vor der “T4-Aktion” gerettet. In deren Rahmen sollten Psychiatrien im Deutschen Reich ab Herbst 1939 für jedeN PatientIn einen “Meldebogen” mit Angaben zur Diagnose und Arbeitsfähigkeit ausfüllen.
Stadtarchiv Sehnde, Die Zeitreise Nr. 5, Juli 2010: Klinikum Wahrendorff – Geschichte, Entwicklung und Bedeutung für Sehnde zitiert Prof. Dr. med. Dr. h.c. Joachim-Ernst Meyer, ehemaliger Direktor der Psychiatrischen Universitätsklinik Göttingen, der wiederum aus einer „Dissertation zur Euthanasie“ von Süsse und Meyer zitiert:
„1940 trafen die ersten Meldebögen in Ilten ein, deren (wenn auch getarntes) Ziel die Vorbereitung der T4-Aktion war, d.h. die Tötung psychisch Kranker .... Prof. Willige hat - zusammen mit Dr. Werth und dem Oberpfleger Fischbach – in großem Umfang die Diagnosen, vor allem aber die Angaben zur Arbeitsfähigkeit der Kranken gefälscht, so dass wegen zu weniger Meldungen Ende 1941 eine Ärztekommission aus Berlin eintraf, um die Kranken persönlich zu untersuchen. Dabei gelang es Willige und Fischbach, einen Teil der Schwerstkranken nicht vorzustellen. Schließlich waren 300 Patienten zur Verlegung vorgesehen, von denen 70 im Oktober 1941 zum Bahnhof - und von dort mit dem Zug nach Regensburg abtransportiert wurden. Herrn Fischbach gelang es trotzdem, einen Teil dieser Kranken zurückzuholen. So wurde es möglich, viele Patienten der Wahrendorffschen Anstalt vor der Tötung zu bewahren.“
Ebenfalls mit Bezug auf Prof. Dr. med. Dr. h.c. Joachim-Ernst Meyer und auf die „Dissertation zur Euthanasie“ von Süsse und Meyer heißt es in den Lebenserinnerungen „Aus meinem Leben und Erleben“ von Prof. Dr. Hans-Werner Janz, der in der Nachkriegszeit die ärztliche Leitung der Wahrendorffschen Anstalten übernahm:
„Unterstützt von Landesrat Andreae von der Hannoverschen Provinzialverwaltung wurde es so möglich, viele Patienten der Wahrendorffschen Anstalt vor der Tötung zu bewahren.” – „1944 sollte dann Ilten-Köthenwald als Ausweichkrankenhaus für Hannover geräumt werden. Diesmal war es Werner Starke, Schwiegersohn von Rudolf Wahrendorff, dem es unter großem persönlichen Einsatz gelang, die Räumungsaktion zu stoppen. Noch kurz vorher, im November 1944, wurden 90 Männer und 53 Frauen nach dem – wegen der Tötungsaktionen gegen Ende des Krieges besonders gefürchteten – Kaufbeuren verlegt, über deren Schicksal nichts mehr bekannt wurde.”
Im Begleitmaterial zur von Niedersächsischen Ministerien geförderten Wanderausstellung “Psychiatrie im ‘Dritten Reich’ in Niedersachsen” heißt es, dass in der Wahrendorffschen Anstalt Ilten während des 2. Weltkriegs die Patientensterblichkeit auffallend zunahm. Zwischen 1939 und 1944 starben durchschnittlich 11% der PatientInnen, während zwischen 1933 und 1938 durchschnittlich “nur” 4,3% der PatientInnen gestorben waren. Der Höhepunkt der Patientensterblichkeit lag 1942 mit 16%. Speziell bezüglich der PatientInnen aus Hamburg bestehe der Verdacht beabsichtigter Vernachlässigung (ebd., Seite 8).
Der Krieg und die Haltung der Nationalsozialisten gegenüber psychisch Kranken führten zu äußerst niedrigen Pflegesätzen, die nur das nackte Überleben sicherten. Segensreich wirkte sich hier das Vorhandensein des Gutsbetriebes aus. Nicht nur die Patienten, sondern auch die Pflegefamilien und die Bevölkerung partizipierten in den Hungerjahren nach 1945 von den Erträgen der eigenen Landwirtschaft. ... Für den Betrieb des Krankenhauses in seiner ursprünglichen Bestimmung als psychiatrische Einrichtung entstand eine weitere schwierige Situation durch die Beschlagname etlicher Häuser für Lazarettzwecke. Zu dem sich dadurch verschärfenden Raummangel kam die Versetzung eines Großteils der Pflegekräfte zur Verwundetenpflege erschwerend hinzu.
Siehe auch
- Deutsches Ärzteblatt, Petra Bühring: Psychiatrie-Geschichte: Wendepunkt 1968 (zur allgemeinen Situation von Psychiatrien während des Krieges, insb. Problematik der Überbelegung und des verringerten “Kostgeldes”)
- Geschichte des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (zur Situation in Hamburg während des Krieges)
Nachkriegszeit
In der unmittelbaren Nachkriegszeit, 1946, wurde Dr. Willige neben seiner Tätigkeit als ärztliche Leiter Mitglied des Gemeinderats, was er bis 1956 blieb, so das Stadtarchiv Sehnde, Die Zeitreise Nr. 5, Juli 2010: Klinikum Wahrendorff – Geschichte, Entwicklung und Bedeutung für Sehnde, Seite 21 . Weiter heißt es in der “Zeitreise” (Seite 21):
Für seinen Verdienst um die Bewahrung vieler Kranker vor dem ihnen zugedachten Tod und für den Einsatz in der Nachkriegszeit bei dem Aufbau eines demokratischen Gemeinwesens erhielt Professor Willige 1957 das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse.
1948 wurde Prof. Dr. Janz ärztlicher Direktor der Wahrendorffschen Anstalten. Den Zustand, in dem er die Anstalten vorfand, beschrieb er in seiner Autobiografie “Aus meinem Leben und Erleben” als veritable „Schlangengrube”. Zwischen der baulich gepflegten Privatabteilung und den verwahrlosten „Fürsorge” Abteilungen habe ein geradezu „himmelschreiende[r]” Kontrast bestanden.
Prof. Dr. Hans-Werner Janz, Aus meinem Leben und Erleben, Teil 2, Abschnitt 370:
Seuchenhygienisch unverantwortliche Verhältnisse, zweistöckige Betten, Patientinnen auf zum Teil verjauchtem Stroh liegend, einige von ihnen neurologisch nicht untersucht, ... alles in allem unbeschreiblich ...
Behördliche Einflussmöglichkeiten auf die privaten Wahrendorffschen Anstalten schienen damals gleichwohl weiter als heute gereicht zu haben, denn Janz berichtet über seine Versuche, die ärztliche Leitung von Prof. Willige, dem damaligen Chefarzt der Wahrendorffschen Anstalten, zu übernehmen:
20. August 1947: ... Gespräch mit Ministerialrat Dr. Buurmann, ... Buurmann hatte mir gesagt, die Mißstände in llten seien dem Ministerium bekannt und hätten ein Ausmaß erreicht, das zum Politikum, das heißt, zum Gegenstand einer Anfrage beim Niedersächsischen Landtag zu werden drohe! Das Ministerium habe die Hoffnung und setze das Vertrauen in mich, daß es mir gelinge, in absehbarer Zeit eine Sanierung zu erreichen. Wenn das nicht möglich sein sollte, müsse die Wahrendorffsche Erbengemeinschaft mit der Verstaatlichung der Anstalten rechnen! [ebd., Abschnitt 339]
Bei allem, so Janz, waren die Kommanditisten wirtschaftlich in vorzüglicher Assiette. [ebd., Abschnitt 359] Komfortabel wohnten sie laut Janz in Einzelhäusern auf schönem Parkgelände.
PatientInnen wurden als Dienstpersonal eingesetzt. So ließ sich das Ehepaar Antonia und Hans-Werner Janz
…von Martchen N., einer aus Berlin stammenden ... Schizophrenie-Patientin, betreuen. Sie hatte zuvor im Hause meines Vorgängers geholfen … Sie machte bei uns zunächst nur probeweise die ... Betten. Antonia trug damals zwei goldene Haarnadeln, die sie morgens immer wieder suchen mußte. Eines Tages sagte sie zu Martchen, die Haarnadeln hätten in ihrem Bett gelegen haben müssen, worauf Martchen erwiderte: „Nee, ick habe sie im Bett Ihres Mannes gefunden! Ick weeß, wie schön es beim Mann ist!” Darauf meinten wir Beide: „Die ist richtig, die behalten wir!” Und so blieb es fast dreißig Jahre lang, bis kurz vor ihrem Tode, vor dem sie, verwirrt und zeitlich desorientiert, noch aus Bissendorf in die Iltener Klinik gebracht werden mußte. … Sie war unser „Familienpflegling” geworden, dem später der Ostpreuße Lessing und bis 1996 die Ermländerin, aus dem Kreise Braunsberg stammende Annchen S. und der Harburger Paulchen G. folgten. [ebd., Abschnitt 360/361]
Siehe auch
- Bernd Steger/Peter Wald: Hinter der grünen Pappe – Orli Wald im Schatten von Auschwitz (Orli Wald war eine Verkäuferin, die als Mitglied des kommunistischen Jugendverbandes in den antifaschistischen Widerstand ging. Im Häftlingskrankenbau des KZ Auschwitz-Birkenau half sie vielen Menschen; 1962 starb sie in den Wahrendorffschen Anstalten.)
- Kurzbiografie Hans Willige (englisch)
Zeit bis Ende der 1970er
Prof. Dr. Janz gelang es, wie er in seiner Autobiographie schreibt, die Verhältnisse in den Wahrendorffschen Anstalten, u.a. durch Neueinstellungen von medizinischem und Pflegepersonal, erheblich zu verbessern und um weitere Einrichtungen zu ergänzen.
Prof. Dr. Hans-Werner Janz, Aus meinem Leben und Erleben, Teil 2, Abschnitt 374:
In dem Protokoll der staatlichen Besuchskommission vom 7. August 1970 heißt es dann: „... Die Wahrendorffschen Krankenanstalten können ... als vorbildlich für die psychiatrische Krankenhausplanung im Land Niedersachsen gelten.”
Auch der Betriebsrat begrüßte die Änderungen, berichtet Janz:
Der Vorsitzende des Betriebsrates Werner Horn schrieb hierzu ... 1987: „Als bisher letzte patriarchalische Vertreter im positiven Sinne können der wirtschaftliche Leiter Forstmeister Cornelsen und Prof. Dr. Janz als Chefarzt angesehen werden. Von deren Fürsorge und Verständnis für die Nöte der Beschäftigten kann man heute noch viel hören. … [ebd., Abschnitt 399]”
In beharrlichen Verhandlungen mit den Kostenträgern, dem Land Niedersachsen und den Kommunen gelang es Janz, den Tagespflegesatz
…Schritt für Schritt zu erhöhen und die Einstufung der Wahrendorffschen Anstalten in die Gruppe 1 der Krankenhäuser Niedersachsens zu erreichen. Hinzu kam die Erhöhung der Einnahmen durch den Aufbau klinischer Abteilungen, für die die Krankenkassen den auch für die Behandlung körperlich Kranker geltenden höheren Tagespflegesatz zahlten. Damit begann sich meine zunächst so riskante, die wirtschaftliche Existenz der Anstalten vermeintlich gefährdende Reformpolitik so zu rentieren, daß wir bis zum Ende meiner Tätigkeit Finanzmittel in Höhe von etwa 28 Millionen DM für Sanierungen und Modernisierungen investieren konnten, ohne – außer einem zinsverbilligten kurzfristigen Kredit für den Neubau einer geriatrischen Frauenabteilung – eine Landesbeihilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Daß nach meiner Pensionierung (1976) ... riesige Schulden (weit über 100 Millionen DM!) entstanden sind, die zu einem Vergleichsverfahren, zu einem Liquiditätsdefizit mit langdauernder Nichtauszahlung der Betriebsrenten und -pensionen sowie zu staatsanwaltlichen Ermittlungen geführt haben, steht auf einem Blatt der Geschichte des „Klinikums Wahrendorff” (heutiger Name), das nicht mehr zu meiner persönlichen Biographie gehört. [ebd., Abschnitte 372/373]
Erste Hinweise auf schlechte Bedingungen für die Patienten in dem Krankenhaus kamen Ende der Siebziger. So waren im Landtag Behandlungsformen bekannt geworden, die der damalige Sozialexperte der SPD, Fritz Riege, mit den Worten: „die wir als Abgeordnete sicherlich so nicht hinnehmen können“. rügte. Auch die Berufsgenossenschaft für Gesund-heitsdienst und Wohlfahrtspflege monierte 1985 „untragbare Zustände“. Im gleichen Jahr konstatierte der Amtsarzt auf den Stationen „qualvolle Enge“.
Zeit bis Ende der 1980er
Walter Hiller, der damalige Niedersächsische Sozialminister (SPD), sagte 1995 im Niedersächsischen Landtag (Plenarprotokoll 13/19):
Zunächst darf ich daran erinnern, daß die Geschichte von Wahrendorff schon älter ist… . Das Desaster, in das wir in den 90er Jahren geraten sind, war bereits in den 80er Jahren… erkennbar.
nach 1982 eine neue Unternehmenskonzeption installiert, die später in der Insolvenzzeit vom Sozialministerium und im WEDIT-Gutachten [Ende der 1980er erstelltes Gutachten der Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft Wollert-Elmendorf Deutsche Industrie Treuhand, Hannover] als undurchsichtig und nicht nachvollziehbar bezeichnet werden sollte.Aufteilung der Krankenanstalten in fünf Besitz- und Betriebsgesellschaften:
- Wahrendorffsche Verwaltungs GmbH & Co Grundstücks KG
Betriebsnotwendigen Flächen und Gebäude der Krankenanstalten und Wirtschaftsbetriebe- Wahrendorffsche Kliniken GmbH & Co KG
Klinischer Teil und Langzeitbereich- Wahrendorffsche Wirtschaftsbetriebe GmbH
alle Dienstleistungen, Verwaltung, Wäscherei, Küche, Handwerker, etc.- Wahrendorffsche Verwaltungs GmbH & Co Verpachtungs KG
alle nicht krankenhausbetriebsnotwendigen Flächen, Landwirtschaft, etc. (wie in alter Erbengemeinschaft)- Wahrendorffsche Beteiligungsgesellschaft mbH
Die Geschäftsführer sahen in dieser Aufgliederung eine moderne und absolut übliche Konzeption.
Die ZEIT vom 10.04.1992 berichtet:
Mißwirtschaft auf Kosten von Patienten – jetzt soll die größte Privatpsychiatrie Europas verkauft werden... Die Rede ist von Mißständen und Manipulationen, von Gewinnsucht und Mißwirtschaft auf Kosten hilfloser Menschen. Seit drei Jahren schon ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Unterschlagung und Betrug.
...Wäre die Landesregierung nicht mit Bürgschaften, Verzichtserklärungen und Krediten eingesprungen, hätte längst der Konkursrichter die Regie übernommen. 46 Millionen Mark fordern die Gläubigerbanken, 12 Millionen Mark die Krankenkassen. Und das Land Niedersachsen verlangt 33 Millionen Mark vom Psychiatriekonzern zurück – eine Summe, die sich herleitet aus schon gezahlten, aber überhöhten Pflegesätzen.
Richtig ins Rollen gekommen war die Affäre schon im Jahre 1988, als der Wahrendorff-Betriebsrat sich wegen des akuten Pflegenotstands an den Landtag gewandt hatte. Dabei zeigte sich, daß die Klinik-Manager bereits 45 zusätzliche Stellen von Kassen und Landessozialamt bewilligt bekommen und abgerechnet hatten. Wie aber der damalige Betriebsratsvorsitzende Werner Hörn enthüllte, waren die Stellen in Wirklichkeit gar nicht besetzt. Auch der damalige SPD-Sozialexperte und spätere Staatssekretär im Sozialministerium, Fritz Riege, sprach jetzt von „toten Seelen” auf den Abrechnungslisten des Klinikums ...
Innerhalb des Wahrendorff-Dschungels ist es nun offenbar vorgekommen, daß vermeintliche Pflegekräfte, die den Kassen und Sozialbehörden in Rechnung gestellt wurden, gar nicht im Pflegebereich tätig waren, sondern in den Wirtschaftsbetrieben. Für die Arbeit, die sie hier zum Beispiel in Küche oder Gutshofbetrieben für die Klinik erbrachten, konnten die Wahrendorff-Gesellschafter somit bei den Kostenträgern noch einmal abkassieren. Die Wahrendorff-Gesellschafter bestreiten dies zwar bis heute, haben die Vorwürfe aber auch nicht entkräften können.
...
Äußerungen im Niedersächsischen Landesparlament (siehe unten) deuten darauf hin, dass die Vorgehensweise der Wahrendorff-Gesellschafter wie auch ihres Nachfolgers, Dr. Wilkening, mit einer Herabstufung des “Langzeitbereichs” zusammenhängen könnte, die nach dem Weggang von Prof. Dr. Janz vorgenommen wurde.
Das niedersächsische Sozialministerium forderte eine Umstrukturierung der landeseigenen wie der privaten psychiatrischen Kliniken. Es verlangte eine strikte Trennung zwischen Akutpatienten im klinischen Bereich und Langzeitpatienten im Heimbereich. Außerdem sollten die Patienten des Langzeitbereichs entsprechend ihrer Krankheitsmerkmale fünf Gruppen zugeordnet werden (Homogenisierung). Diese Forderung wurde vom Betriebsrat der Wahrendorffschen Kliniken als absolut richtig angesehen und befürwortet.Der [1976 von der Familie Wahrendorff eingesetzte] Chefarzt Dr. Jan Cornelsen widersetzte sich dieser Forderung. Er sah in der strengen Unterteilung von Klinischen- und Langzeitpatienten eine neue Form der Zweiklassenpsychiatrie.
Auch die Homogenisierung im Langzeitbereich lehnte er ab. Seiner Meinung nach würde es immer „Grenzgänger“ zwischen einer Akutbehandlung und einer Pflegebehandlung geben. Er wehrte sich gegen eine räumliche Trennung aus Gründen der Kostentransparenz ...
Mit dem Niedersächsischen Sozialministerium kommt es zu Konflikten, heißt es in Die Zeitreise Nr. 5, Seite 30,
über die Höhe der Pflegesätze, die immer wieder durch Gerichte festgesetzt werden müssen. Während dieser Zeit werden vorläufige Teilbeträge abgerechnet, die nicht kostendeckend sind und die das Klinikum immer mehr in die Verlustzone führen und Insolvenz anmelden musste.
Um 1997 gab Dr. Cornelsen, der 1979 ein Symposium mit italienischen Psychiatriereformern organisiert hatte, die ärztliche Leitung des Klinikums Wahrendorff auf.
Hannoversche Allgemeine vom 8.4.1997, zit. n. Stadtarchiv Sehnde, Die Zeitreise Nr. 5, Juli 2010: Klinikum Wahrendorff – Geschichte, Entwicklung und Bedeutung für Sehnde, Seite 31:
„Die Verfahren sind zwar alle eingestellt worden”, berichtet Cornelsen, „aber mein Image als Chefarzt hat gelitten.” Wenn er mehr Geld für seine Patienten gefordert habe, sei ihm nur gesagt worden, er solle erst seine Probleme mit der Staatsanwaltschaft bereinigen. „Außerdem hat mir das Land meine Belegungsfreiheit genommen”, bemängelt der Psychiater. Er musste, obwohl er dies aus ärztlicher Sicht für nicht vertretbar hielt, die Langzeitpatienten aus ihrer gewohnten Umgebung herausreißen und nach bestimmten Kriterien zusammenlegen – etwa nach hoher Pflegebedürftigkeit, Aggressivität oder starker Verwirrtheit.
Während der Konfrontation zwischen dem Land und dem Klinikum Wahrendorff wurden die aufgelaufenen Fehlbeträge durch Kassenkredite gedeckt. Letztendlich kam es hierdurch zu dem Vergleichsverfahren, das zu dem Eigentümerwechsel führte.
Siehe auch
Parlamentsdrucksachen und -protokolle
Die folgende Darstellung der Ereignisse in den 1990er Jahren stützt sich vor allem auf eine Auswertung der Plenarprotokolle und Drucksachen des Niedersächsischen Landesparlaments. Zitatquellen in geschweiften Klammern {} beziehen sich auf diese Dokumente, wobei “PP” bedeutet: “Plenarprotokoll” und “DS”: “Drucksache”. Die erste Zahl der Quellenangaben bezieht sich auf die Wahlperiode, die zweite Zahl ist die Dokumentnummer – z.B. “{DS 12/4715}”: Drucksache Nr. 4715, 12. Wahlperiode.
Scans der Plenarprotokolle und Drucksachen können hier heruntergeladen werden:
- Drucksachen 12. Wahlperiode (ca. 2 MB)
- Drucksachen 13. bis 15. Wahlperiode (ca. 9 MB)
- Plenarprotokolle (ca. 17 MB)
(Das Land bzw. die damit beauftragten Einrichtungen stellen Drucksachen und Plenarprotokolle erst ab dem Jahr 1999 digital im Internet zur Verfügung.)
Zusammensetzungen des Niedersächsischen Landtags
- 12. Wahlperiode (Wahl am 13. Mai 1990)
SPD: 44,2% – CDU: 42,0 – FDP: 6,0% – Grüne: 5,5%
Landesregierung: SPD, Grüne; Ministerpräsident Gerhard Schröder (SPD) - 13. Wahlperiode (Wahl am 13. März 1994)
SPD: 44,3% – CDU: 36,4% – Grüne: 7,4% – FDP: nicht vertreten
Landesregierung: SPD; Ministerpräsident Gerhard Schröder (SPD) - 14. Wahlperiode (Wahl 1. März 1998)
SPD: 47,9% – CDU: 35,9% – Grüne: 7,0% – FDP: nicht vertreten
Landesregierung: SPD; Ministerpräsident Gerhard Schröder (SPD)
Ab 28. Oktober 1998 Ministerpräsident Gerhard Glogowski (SPD), weil Gerhard Schröder zum Bundeskanzler gewählt worden war. Ab 15. Dezember 1999 Ministerpräsident Sigmar Gabriel (SPD). - 15. Wahlperiode (Wahl 2. Februar 2003)
CDU: 48,3% – SPD: 33,4% – FDP: 8,1% – Grüne: 7,6%
Landesregierung: CDU, FDP; Ministerpräsident Christian Wulff (CDU)
Vergleich oder Konkurs?
Seit Anfang der 1990er oder Ende der 1980er befanden sich die Wahrendorffschen Anstalten im “Vergleichsverfahren”, einem 1935 eingerichteten und 1999 abgeschafften gerichtlichen Verfahren zur Abwendung des Konkurses.
Das Vergleichsverfahren wird vom Schuldner (hier: die Erbengemeinschaft der Wahrendorffschen Anstalten - ob das die eigentliche Rechtsform ist oder wie die eigentliche Rechtsform heißt, ist den VerfasserInnen dieses Textes unklar) bei einem Vergleichsgericht beantragt, wenn Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Das Gericht ernennt einen sowohl von den Schuldnern als auch von den Gläubigern unabhängigen Vergleichsverwalter. Dieser hat weitgehende Überwachungs- und Antragsrechte, darf jedoch nicht (wie ein Konkursverwalter) über das Schuldnervermögen bestimmen.
Um ein Vergleichsverfahren machen zu können, muss die Erhaltung des Unternehmens zu erwarten sein. Außerdem muss der Schuldner zur Kostendeckung vermögend sein; er muss unverschuldet in Not geraten sein und darf nicht unredlich gehandelt haben. Dass seit Ende der 1980er Jahre laut der ZEIT (siehe oben) staatsanwaltliche Ermittlungen durchgeführt wurden, deutet auf die Möglichkeit “unredlicher” Handlungen hin.
Bei einem Konkurs hätte ein vom Gericht eingesetzter Konkursverwalter die volle Kontrolle über das Vermögen, über die Klinik und den “Langzeitbereich” erhalten und gesetzlich die „maximale Erfüllung der Gläubigeransprüche“ anstreben müssen. Je nach Gläubigerinteressen (hier: Banken, das Land Niedersachsen und Krankenkassen) wäre der Weiterbetrieb oder ein Verkauf der Wahrendorffschen Anstalten möglich gewesen. Vergütungsansprüche der ArbeitnehmerInnen und ihre Altersversorung hätten dabei gesetzlich Vorrang gehabt, aber die Kündigung aller MitarbeiterInnen wäre möglich gewesen. BewohnerInnen des “Langzeitbereichs” hätten aus ihren teilweise langjährigen Unterkünften vertrieben werden können – wobei nach Heimgesetz zumutbare Bedingungen nachzuweisen gewesen wären und die Umzugskosten zu tragen. {Nach einer Antwort der Niedersächsischen Landesregierung auf eine Anfrage der CDU – DS 12/4715.}
Ein Vergleich zwischen den Wahrendorffschen Anstalten und den Gläubigern wurde im Januar 1991 geschlossen {DS 12/4715}. Ungefähr Anfang 1993 ist im Niedersächsischen Landesparlament die Rede davon, dass eine Vergleichsfrist um rund zwei Wochen verlängert worden sei {PP 12/78}. Laut {DS 12/6071} wurde ein Vergleich im April 1993 beendet. Auch im Februar 1995 war ein Vergleichsverfahren im Gange {PP 13/19}. Der Abgeordnete Groth (SPD) stellte in diesem Zusammenhang im Niedersächsischen Landtag die Frage, ob es sich um eine Konkursverschleppung handele {PP 13/20}, aber diese Frage wurde anscheinend in den Landtagsdebatten nicht weiterverfolgt.
Die Landesregierung hatte über die Jahre Verschiedenes unternommen, um einen Konkurs abzuwenden {DS 12/4715}:
- Im Dezember 1990 übernahm das Land eine Bürgschaft für 50 Mio. DM.
Ob diese Bürgschaft zu Zahlungen durch das Land führte, ist den VerfasserInnen dieses Textes unklar.
- Im Frühjahr 1992 initiierte das Land ein Kaufangebot der NILEG.
Die NILEG war als Tochtergesellschaft der NORD/LB, einer Anstalt öffentlichen Rechts, für die Verwaltung von deren Wohnungsbestand in Norddeutschland zuständig {PP 13/20}. In einer Parlamentsdebatte sagte Sozialminister Hiller (SPD): Der Weg über die NILEG war ein Versuch, Wahrendorff in die Hand zu bekommen ...{DS 12/4715}. Die NORD/LB ermöglichte aber zugleich die Umschuldung des Grunderwerbs für den neuen privaten Besitzer von Wahrendorff {PP 13/20}.
- Im Januar 1993 bot das Land höhere Pflegesätze an.
Zur allgemeinen Situation damals sei aus dem 9. Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung zitiert {DS 12/5460}:
Während sich die Situation in den psychiatrischen Krankenhäusern im Jahre 1992 zunächst infolge der schrittweisen Umsetzung der Psychiatrie-Personal-Bedarfsverordnung günstig zu entwickeln schien, traten gegen Ende des Jahres im Zusammenhang mit der Ankündigung eines Gesundheitsstrukturreformgesetzes und dem Auslaufen des sog. Kassenvertrags neue Sorgen auf: Die an sich fachlich richtige und zu begrüßende klare, sozialrechtliche Trennung zwischen den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung und denen der Sozialhilfeträger darf nicht zu einer Schlechterstellung betroffener Menschen führen: unter den zu Lasten der Sozialhilfe betreuten, behinderten Menschen gibt es eine Gruppe, die derzeit mit den Mitteln der komplementären Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung nicht angemessen betreut werden können und denen die erforderliche Hilfe bis auf weiteres nur im psychiatrischen Krankenhaus zuteil werden kann. Darüber hinaus gibt es eine kleinere Zahl von Menschen, die unter den Bedingungen der geschichtlichen Entwicklung des psychiatrischen Kraneknhauswesens schon sehr lange in psychiatrischen Krankenhäusern leben und aus humanitären Gründen nicht mehr verlegt werden können, teilweise einer möglichen Änderung ihrer Lebenssituation auch erheblichen Widerstand entgegensetzen. Die Wahrnehmung der Verantwortung gegenüber diesen Menschen im Zusammenhang mit den finanziellen Einschränkungen aufgrund der Kostendämpfung im Gesundheitswesen führt für psychiatrische Krankenhäuser teilweise zu einer erheblichen finanziellen Bedrohung.
Käufer aus dem Hut
Sozialminister Hiller (SPD) sagte 1995 im niedersächsischen Landtag {PP 13/19}:
…Aber zwei oder drei Tage vor Abschuß der Vergleichsverhandlungen zog der Vergleichsverwalter, wenn ich das so sagen darf, plötzlich einen neuen Interessenten aus dem Hut, und das war Herr Dr. Wilkening.
Da es um ein Vergleichsverfahren ging und nicht um einen Konkurs, hatte die Erbengemeinschaft der Wahrendorffschen Anstalten offenbar relativ freie Hand, was sie mit ihrem Besitz (und damit mit den Lebensverhältnissen hunderter von Menschen) machte.
Das Land Niedersachsen meinte zunächst, die Erbengemeinschaft würde an die Senioren-Wohnpark GmbH/Bremerhaven verkaufen. Diese GmbH habe die Übernahme der Pensionsverpflichtungen für die Beschäftigten in den Pflegesatz gefordert. Die Landesregierung erklärte ihre Bereitschaft, die Pensionsverpflichtungen über den Pflegesatz zu decken und darüber hinaus den Pflegesatz für Sanierungen und zukünftige Gehaltserhöhungen zu erhöhen. {PP 12/78}
Auf Weisung des Vergleichsverwalters {PP 12/78} nahm das Ministerium Verhandlungen mit der Senioren-Wohnpark GmbH auf. Am 12.3.1993 wurde ein Vertrag mit der Senioren-Wohnpark GmbH unterzeichnet. Teil des Vertrags war ein Verfahren zur Realisierung einer wohnortnahen Dezentralisierung des ”Langzeitbereichs” bis Ende 1997 (damit hat es eine besondere Bewandnis, siehe unten).
Der mit der Senioren-Wohnpark GmbH vereinbarte Pflegesatz betrug 165 DM für 1994. Ein Pachtzins wurde nicht erhoben, da die Senioren-Wohnpark GmbH keine Aufteilung des Geschäftsbetriebs in Immobilieneigentümer/Betreibergesellschaft plante, sondern die Immobilien mitkaufen wollte. {PP 13/19} (Die Wahrendorffschen Anstalten waren in Betriebs- und Besitzgesellschaft getrennt gewesen – DS 12 /4715.)
Nachdem der Vertrag mit der Senioren-Wohnpark geschlossen war, tauchte laut Sozialminister Hiller (SPD) plötzlich ein anderer Käufer auf: die Wilkening-Gruppe Hannover {PP 12/78}. (Ob das die eigentliche Rechtsform ist oder wie die eigentliche Rechtsform heißt, ist den VerfasserInnen dieses Textes unklar).
Sozialminister Hiller (SPD) {PP 13/20, siehe auch DS 12/6071 und PP12/78}:
Drei oder vier Tage vor Ablauf des Termins [für einen Vergleich mit einem privaten Betreiber, wahrscheinlich mit der Senioren-Wohnpark] hat [der Vergleichsverwalter] Kretschmer Wilkening aus dem Hut gezaubert. Die Erbengemeinschaft Wahrendorff hat dann Wilkening den Zuschlag gegeben. Damit standen wir außen vor.
Der Abgeordnete Zachow (CDU) behauptet dagegen in derselben Parlamentsdebatte, Wilkening sei seit mindestens einem halben Jahr als Interessent in der Diskussion gewesen. Die Abgeordnete Schliepack (CDU) sagt, das Sozialministerium habe Verhandlungen mit Wilkening abgelehnt. Sozialminister Hiller bestreitet dies.{PP 12/78}
Wie dem auch sei: Absprachen mit dem Land über Pflegesätze und Regelungen zur Dezentralisierung wurden mit Dr. Wilkening nicht getroffen. Dass auch dieser Käufer keine Pensionsverpflichtungen tragen würde, schien immerhin klar. {PP 12/78, Seite 7339}
Aus einer kleinen Anfrage der Abgeordneten Schliepack und Dr. Schneiders (beide CDU) geht hervor, dass die von Dr. Wilkening beigebrachte Kaufsumme für die Wahrendorffschen Kliniken 78,5 Mio. DM betragen habe. Das Land habe beim Vergleich einen Verlust im zweistelligen Millionenbereich gemacht. {DS 12/5734}
Dazu Sozialminister Hiller (SPD) {DS 12/6071}:
…Über mehrere Jahre hinweg gescheiterte Verkaufsverhandlungen belegen die damaligen Schwierigkeiten, für die Wahrendorffschen Kliniken einen neuen Betreiber zu finden. Dieser Umstand sowie der im Interesse der behinderten Menschen abgewendete Konkurs durch Beteiligung des Landes am Vergleichsverfahren lassen den Verlust von 20 Mio. DM in den Hintergrund treten. …
Versprechungen an die KollegInnen oder auch nicht
All diese wirtschaftlichen und politischen Komplexitäten, die mit Insolvenzen und Aufkäufen privater Gesundheitseinrichtungen verbunden sind und die bei Gründung der Wahrendorffschen Anstalten in der Kaiserzeit wohl kaum zu ahnen waren, ließen die KollegInnen des Klinikums Wahrendorff um ihre Arbeitsplätze und Einkommen bangen. Hinzu kam die Sorge, die Politik der Landesregierung in Richtung Dezentralisierung der Psychiatrie könne zu Arbeitsplatzverlusten führen. Der Betriebsrat des Klinikums und die ÖTV nahmen deshalb Gespräche mit Sozialminister Hiller (SPD) auf {PP 12/78}.
Laut parlamentarischen Anfragen von Seiten der CDU hatte der Niedersächsische Ministerpräsident Gerhard Schröder, späterer Bundeskanzler, Arbeitsplatzgarantien ausgesprochen. {DS 12/4715, PP 12/78, DS 13/100}
Dazu das Niedersächsische Sozialministerium im März 1993 {DS 12/4715}:
Eine Arbeitsplatzgarantie in dem Sinne, daß jeder Arbeitsplatz in den Wahrendorffschen Kliniken in der gegenwärtigen Struktur und dem gegenwärtigen Aufgabenzuschnitt erhalten bliebe, ist weder von Ministerpräsident Schröder persönlich noch von der Landesregierung abgegeben worden.Die Landesregierung hebt jedoch hervor, daß die Wahrendorffschen Kliniken sowohl im akutpsychiatrischen Bereich als auch im Langzeitbereich eine unverzichtbare Aufgabe wahrnehmen und deshalb die zur Wahrnehmung dieser Aufgabe erforderlichen Arbeitsplätze als gesichert anzusehen sind.
…
Das steht in der Parlaments-Drucksache. Im zeitnahen Plenarprotokoll {PP 12/78}sagt Sozialminister Hiller (SPD):
Es wäre sicherlich töricht, eine Arbeitsplatzgarantie zu geben. ... Ich bin doch nicht für Wahrendorff verantwortlich und zuständig.
Rund ein Jahr später lautet eine diesbezügliche Formulierung des Niedersächsischen Sozialministeriums {DS 12/6071}:
…Die Gewährleistung der sozialen Sicherheit des gesamten dort beschäftigten Personals hängt ... vor allem von den personellen Entscheidungen des Betriebsinhabers ab, die sich wiederum am Maßstab des Arbeitsrechts und nicht zuletzt des Heimgesetzes und dazu ergangener Verordnungen auszurichten haben.
Einen Monat zuvor, im Januar 1994, erklärte das Sozialministerium mit Berufung auf Betriebsratsangaben im Landtag, seit dem 1. Januar 1993 seien alle Neueinstellungen außerhalb des geltenden Tarifvertrags gemacht worden; betroffen seien rund 100 Menschen. Deshalb sei ein Arbeitsgerichtsverfahren zwischen Träger und Betriebsrat anhängig. {PP 12/100}
Im Sommer 1994 stellte der Abgeordnete Pawelski (CDU) eine Kleine Anfrage im Niedersächsischen Landtag: Aus der Presse seien Planungen für Auslagerungen und Personalabbau bekannt geworden. {DS 13/100}
Dies steht in kontradiktorischem Widerspruch zur seinerzeitigen Arbeitsplatzgarantie für alle Beschäftigten durch den Niedersächsischen Ministerpräsidenten Schröder (SPD).
Anfang 1995 konstatiert Sozialminister Hiller (SPD) {PP 13/19}:
Wie Sie wissen, hat die Erbengemeinschaft Wahrendorff Grundstücke und Betrieb nicht an diesen Vertragspartner des Landes übertragen, sondern an Herrn Dr. Wilkening. Herr Dr. Wilkening hat die Einrichtung übernommen, ohne vorher mit dem Sozialministerium über eine zukünftige Konzeption und eine künftige Finanzierung, d.h. Pflegesätze und Pacht, gesprochen zu haben. …Herr Dr. Wilkening hat seine Aktion [des Kaufs der Wahrendorffschen Anstalten] sicherlich nicht von heute auf morgen, sondern längerfristig geplant. Ich hätte erwartet, daß er sich vorher mit uns in Verbindung setzt, um mit uns, genau wie dies andere eventuelle Betreiber getan haben, zu beraten ... Das hat Herr Dr. Wilkening aber nicht getan. Kaum war er Besitzer des Klinikums, fing er an, Löhne unter Tarif zahlen zu wollen. Er bekam Krach mit dem Betriebsrat, weil er wahrscheinlich meinte, ohne Betriebsrat besser selbstherrlich regieren zu können. Das setzte sich fort bis zu dem Punkt, daß er den Beschäftigten das Weihnachtsgeld nicht bezahlte, obwohl dies im Pflegesatz einrechnet war. ... obwohl er das gekonnt hätte ... Ich betone das ‚Obwohl er es gekonnt hätte’ deshalb, weil es alle Kenner der Materie überrascht hat, daß er kurz vor Weihnachten vorzeitig einen Betrag von 10 Millionen DM auf den Tisch blätterte, um den Wahrendorff’schen Erben den endgültigen Betrag oder eine Teilzahlung zukommen zu lassen. ... Scheinbar sind unsere Pflegesätze mit der Pacht so, daß er Geld abzweigen konnte und wahrscheinlich von diesem Geld die 10 Millionen DM genommen hat, die er eigentlich dafür hätte verwenden müssen, um die Leute ordentlich zu
bezahlen und die Patienten zu pflegen.
Abgeordneter Groth (SPD) weist eine Plenarsitzung später auf eine rechtliche Problematik hin { PP 13/20}:
Meine Damen und Herren, bei all dem vergessen wir, daß das neue Bundespflegesatzrecht in § 93 Abs. 3 eher ihn [Wilkening] begünstigt als es uns hilft, ihn zu stoppen. Das Pflegesatzrecht berechtigt zu diesen preisbildenden Tendenzen. Wir können kaum noch durchsetzen, daß jemand das ihm zur Bezahlung des Personals überwiesene Geld auch tatsächlich für Personal ausgibt. …
Um diese Zeit herum legte die CDU einen Gesetzesentwurf vor, der die Kommunen dazu verpflichten sollte, öffentliche Aufgaben an „Dritte“ zu übertragen, wenn diese Aufgaben durch diese ebensogut erledigt werden können. Kommunen sollen begründen müssen, weshalb sie nicht privatisieren. Der Abgeordnete Eveslage (CDU) gibt an, dass der Gesetzesentwurf v.a. dazu dient, die Privatisierung von Krankenhäusern zu fördern {DS 13/18}:
Dies bietet die Chance einer erhöhten Wirtschaftlichkeit von Krankenhäusern durch Verbesserung des Managements und Optimierung der Entscheidungsstruktur, ohne daß hierdurch die gesetzlich vorgeschriebene Versorgung der Bevölkerung in irgendeiner Weise gefährdet wäre.
Pflegesätze
Bei der “Übernahme” des Klinikums Wahrendorff 1993 begannen langwierige Verhandlungen mit Dr. Wilkening über die Pflegesätze im “Langzeitbereich”.
Mitte 1993 legte Wilkening, so Sozialminister Hiller (SPD), eine textlich dürftig erläuterte Pflegesatzkalkulation vor, die eine Erhöhung des für 1993 vereinbarten Pflegesatzes von 160 DM auf über 240 DM ab dem 1. Januar 1994 forderte. {PP 13/18}
Anfang 1994 erklärt die Landesregierung aufgrund einer Anfrage der Grünen, Dr. Wilkening verweigere eine Prüfung nach §93 Abs. 2 Satz 2 BSHG für das Jahr 1994 und gebe Informationen wie z.B. den Personalbestand nicht heraus, habe aber dennoch die Landesregierung per Anwaltsschreiben aufgefordert, bis zum 10.02.1994 ein Pflegesatz-Angebot vorzulegen. Das Sozialministerium prüfe, ob es eine gesetzlich zulässige Pflegesatzvereinbarung treffen kann, obwohl der Betreiber eine Prüfung der Kosten ... trotz eindeutiger Gesetzeslage ablehne. Seine Handungsweise begründet das Sozialministerium damit, dass die BewohnerInnen unter psychologischen Druck stünden, da der Betreiber von ihnen einen Pflegesatz von 243,90 DM fordere. Dies, obschon bis 30.04.1994 ein „Abschlagspflegesatz“ vereinbart worden sei. {PP 12/102} Der „Abschlagspflegesatz“ beträgt 160 DM {DS 12/6071}.
Zum Vergleich der finanziellen Aspekte:
Akutkrankenhäuser, auch das Wahrendorffsche, erhielten einen Pflegesatz von 300 DM {PP 13/19}.
Im 10. Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung über seine Tätigkeit, veröffentlicht Ende 1994, heißt es bezüglich der Pflegesätze und Kosten {DS 13/120}:
Vom Träger der überörtlichen Sozialhilfe wird für diesen Personenkreis [schwer psychisch kranke und psychiatrisch behinderte Menschen] ein pauschaler Pflegesatz von 150 DM täglich angeboten. Dieser Pflegesatz ist für einen angemessenen Betreuungsaufwand, der auch Bedürfnisse weiterer Entwicklung und angemessener Betreuungshilfe berücksichtigt, nicht kostendeckend.
Über den Regierungsbezirk Hannover, dem das Klinikum Wahrendorff zugeordnet ist, schreibt der Ausschuss:
Zusätzliche finanzielle Probleme werden auch durch Patienten ausgelöst, die extreme Medikamentenkosten verursachen. In diesem Zusammenhang ist es bereits zu negativen Verteilungskämpfen der Kliniken untereinander gekommen.
Bezogen auf „Heime für seelisch Behinderte“ heißt es:
An dieser Stelle soll nicht auf karge personelle und sächliche Ausstattungen und dürftige Konzepte hingewiesen werden sowie auf Ungereimtheiten bei der Pflegesatzermittlung (letztere können durchaus bei identischem Personenkreis um 100% differieren).
Um 1994/95 zahlt das Land an Wahrendorff einen Pflegesatz von 178,40 DM, ohne dass Dr. Wilkening die vom Land geforderten Kalkulationsunterlagen beibringt. Daher sei auch, so wird in der Landtagsdebatte gesagt, unbekannt, wie hoch Dr. Wilkenings eigene Bezüge sind. Im Gespräch ist ein Jahresgehalt von 1 Mio. DM als Geschäftsführer. {PP 13/19}
Aufgrund einer Anfrage der SPD wird Anfang 1995 bei einer Parlamentsdebatte deutlich: Ein Gericht hat für Wahrendorff Pflegesätze festgelegt. Doch der Betreiber akzeptiert sie nicht. Er hält Löhne und Weihnachtsgelder zurück. Die Landesregierung ordnet einen Aufnahmestopp von PatientInnen an. {PP 13/19} (Der Aufnahmestopp steht mit der Enthospitalisierungsfrage in Zusammenhang. Siehe dazu unten.)
Sozialminister Hiller (SPD) erklärt Anfang 1995, Wilkening schreibe Briefe an PatientInnen, an deren Angehörige und an BetreuerInnen mit der Aufforderung, einen neuen Heimvertrag zu einem Tagessatz von rund 250 DM abzuschließen und sich an den Sozialhilfeträger zu wenden, um den von der Sozialhilfe (175 DM) nicht gedeckten Betrag geltend zu machen [letzteres erklärt in derselben Parlamentsdebatte später Groth (SPD)]. Hiller kündigt an, das Land werde gerichtlich dagegen angehen.{PP 13/19}
Hiller{PP 13/19}:
Nun sollten wir erkennen, nach welchem Verfahren Herr Dr. Wilkening vorgeht, um die Landesregierung zu erpressen.
2005 kam es im Niedersächsischen Landtag zu einer Debatte über die Privatisierung der Niedersächsischen Landeskrankenhäuser. In diesem Zusammenhang sagte der Abgeordnete Uwe Schwarz (SPD) {PP 15/69}:
Damit das klar ist: Den Gewinn dieser Landeskrankenhäuser streicht zukünftig der private Betreiber ein. Und er diktiert gleichzeitig dem Land die Höhe der Pflegesätze. Und wer das nicht glaubt, dann empfehle ich Neugierigen mal einen Blick Richtung Wahrendorff. Dort ist es nämlich gang und gäbe, dass die Pflegesätze erst nach sechs, sieben, acht, zehn Jahren im Klageverfahren abschließend geklärt werden… es ist ein Musterbeispiel dafür, wie das Land erpressbar geworden ist, wenn privatisiert worden ist, meine Damen und Herren. ... Herr Wilkening war doch nicht nur deshalb der erste Interessent an den Landeskrankenhäusern, weil er der Nachbar von Frau von der Leyen ist, sondern weil es sich mit den Kliniken gut verdienen lässt. – Ich weiß gar nicht, was daran falsch ist.Ich meine, Sie erzählen uns seit Wochen, dass Sie einen Run haben von privaten Interessenten. Wollen Sie mir erzählen, dass die alle die Landeskrankenhäuser haben wollen, weil das eine Wohlfahrtsveranstaltung ist? – Die wollen damit Profit machen. Das gilt für Herrn Wilkening genauso wie für jeden anderen Privaten, meine Damen und Herren. Sie sind im Übrigen nach einer Privatisierung verpflichtet – Sie sollten sich das ruhig anhören –, alle Krankenhausinvestitionskosten über das Krankenhausbauprogramm des Landes zu bezahlen. Sie sind weiter verpflichtet, die volle Bettenpauschale zu zahlen. Ich sage Ihnen mal ein Beispiel: In Thüringen hat die Asklepios 2002 das Landeskrankenhaus Stadtroda für 3,8 Millionen Euro gekauft. 2004 hat das Land einen
Bewilligungsbescheid von über 5,8 Millionen Euro aus Krankenhausbaumitteln an die Asklepios geschickt. – Ich finde, das ist ein tolles Geschäft für die Asklepios gewesen. ...
Pachten und andere Forderungen
Die Höhe der Wilkeningschen Pflegesatzforderungen steht u.a. im Zusammenhang mit der Aufgliederung der Wahrendorffschen Anstalten (bzw. des Klinikums Wahrendorff) in Immobilieneigentümer und Betreiber. Danach hat der Betreiber (Wilkening) dem Immobilieneigentümer (auch Wilkening) eine Pacht zu zahlen. Deren Höhe, die um 1990 bei 4,6 Mio. DM lag, legt Dr. Wilkening zunächst auf rund 10 Mio. DM fest. Aus diesem Pachtzins ergibt sich ein Pflegesatz von rund 250 DM – gegenüber üblichen 150 DM, der aber laut Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung die Kosten nicht deckt (siehe oben). {PP 13/19}
Ein Gutachten bezeichnet einen Pachtzins von etwas mehr als 6 Mio. DM als angemessen. {PP 13/19} Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg im Februar 1995 bzw. Oktober 1996 sind 7,8 Mio. DM Pachtzins angemessen. {DS 13/3198}
Zusätzlich zum Pachtzins forderte Dr. Wilkening laut Sozialminister Hiller (SPD) vom Land die Erstattung von Anschaffungskosten für Geräte, die lediglich geleast seien. Einnahmen aus Verkäufen alter Geräte habe Dr. Wilkening nicht korrekt dargestellt.{PP 13/19}
Das Selbstkostenblatt von Dr. Wilkening (das als Rechnung ans Land geht) weist als „Unternehmerlohn“ [wohl für 1994] aus: 967 148 DM. {PP 13/20}
In einer Plenarsitzung Anfang 1995 sagt der Abgeordnete Jordan (Grüne) – obwohl ihm zugerufen wurde: Pico, überleg’ dir jedes Wort, sonst kriegst du wieder ‘ne Anzeige {PP 13/20}:
…Wilkening ist aus meiner Sicht ein ganz großer Abzocker, der unter dem Deckmäntelchen der sozialen Tat versucht, als smarter Unternehmer aus den Sozialkassen der öffentlichen Hand so viel Geld wie möglich herauszuholen.
Jordan rechnet vor:
Kaufpreis für Wahrendorff: 78,5 Mio. DM. Wenn
kreditfinanziert, ergibt das rund 5,5 Mio. DM Rückzahlung pro Jahr. Die
Pachteinnahmen betragen 10,4 Mio. d.h. private Einnahmen von 4,9 Mio. DM
pro Jahr – unabhängig von den Pflegesätzen. {PP 13/20}
Sozialminister Hiller (SPD) urteilt ähnlich{PP 13/20}:
Ich meine, es ist richtig, daß Wilkening einen sozialen Mißbrauch betrieben hat, wie er nicht schlimmer sein kann. Ich gehe davon aus, daß sich Wilkening eine goldene Nase durch die Pflegesätze verdient, die er von uns bekommt, die uns allerdings vom Gericht aufgedrückt worden sind. …
Der Abgeordnete Groth (SPD) sagt in derselben Plenarsitzung {PP 13/20}:
Der Unternehmer Wilkening ... hat gepreßt und genötigt. Allein der Brief vom 21. November 1994, in dem er sich fiktive Verluste von 3,4 Millionen DM zurechnet, um dann erklären zu können, warum er Weihnachtsgeld und andere Zulagen beschneidet oder nicht zahlt, ist meines Erachtens Nötigung.
In Bezug aus die bisherigen Verhandlungen mit Dr. Wilkening führt Groth aus {PP 13/20}:
…Jeder würde auch gern mit Wilkening verhandeln; aber mit ihm ist nicht zu verhandeln. … Das ist die Erfahrung der letzten Jahre.
Der Abgeordnete Dr. Winn (CDU) weist auf die begrenzten Möglichkeiten der Landesregierung hin{PP 13/20}:
Ich glaube, wir sind uns alle in diesem Hause darüber einig, daß wir die Vorgänge in den Wahrendorff’schen Kliniken verurteilen. Das ist unstrittig .... Aber ich frage mich .... Was können Sie überhaupt machen? Sie müssen doch zurück an den Verhandlungstisch. Hier haben wir doch einen Privatmann und eine Landesregierung, die an den Verhandlungstisch müssen. Anders geht es doch gar nicht.
Im Laufe der Jahre gingen Bewertungsmöglichkeiten der Niedersächsischen Landesregierung hinsichtlich des Pachtzinses anscheinend verloren, denn die Landesregierung antwortete auf eine diesbezügliche Anfrage der Grünen (siehe dazu die "Betrachtung der aktuellen wirtschaftlichen Situation der Klinikum Wahrendorff GmbH" durch den Wahrendorffschen Betriebsrat vom Juni 2006:
... die Bewertung der Pachtzahlungen zwischen den einzelnen Unternehmensteilen des Klinikum Wahrendorff untereinander oder an Dritte entzieht sich der Bewertung durch die Landesregierung.
Damit bei all dem nicht der Eindruck entsteht, allein beim Klinikum Wahrendorff bestünden Probleme, zitieren wir aus dem 10. Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung über seine Tätigkeit, veröffentlicht Ende 1994, einen anderen Fall, bei dem ein Klinikträger im Streit mit dem Land liegt. Haus Mohmühle in Gailhof {DS 13/120}:
Nur wenige Bewohner können die Einrichtung z.B. zum Besuch einer Werkstatt für Behinderte verlassen. Es fanden sich ... eine Menge von Restriktionen, wie zeitweise Unterbrechung der Stromzufuhr in den Wohnbereichen, Ausgangsbeschränkungen, zeitweise fehlender Zugang der Bewohner zu ihren Wohnungen. ... Zwar konnten auf Anregung der Besuchskommission die beschriebenen Restriktionen punktuell abgestellt werden, eine konzeptionelle Änderung steht jedoch noch aus. Diese konnte auch anläßlich eines gemeinsamen Gesprächs mit dem Nds. Landesamt für Zentrale Soziale Ausgaben nicht gelöst werden, da Finanzierungsprobleme ganz im Vordergrund standen. Der tiefgehende Konflikt zwischen Heim und Kostenträger war für den Außenstehenden schwer nachvollziehbar.
Betrieb ohne Genehmigungen
Aus der Antwort des Sozialministeriums auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Schneider (CDU), Frühjahr 1993, geht hervor: Der Krankenhaus- und “Langzeitbereich” der Wahrendorffschen Anstalten arbeiteten ohne Genehmigungen. {DS 12/4715}
Der Klinikbereich benötige, antwortet Sozialminister Hiller (SPD) auf die Anfrage, eine Genehmigung nach §30 Gewerbeordnung durch die Bezirksregierung Hannover; der “Langzeitbereich” benötige eine Genehmigung nach §6 Heimgesetz durch das Landessozialamt Niedersachsen. Der Träger meine aber, der „Langzeitbereich“ sei kein Heim und benötige daher nur eine Genehmigung nach §30 Gewerbeordnung. Deshalb sei ein Rechtsstreit im Gange.
Die Frage, ob es sich beim “Langzeitbereich” um ein Heim handelt oder nicht, spielt hinsichtlich der Höhe der Pflegesätze eine große Rolle.
Im Jahr 1995 fragt der Abgeordnete Jordan (Grüne) nach den Genehmigungen des Klinik- und Heimbetriebs und den damit verbundenen Nachweisen wirtschaftlicher Zuverlässigkeit. In der Einleitung von Jordans Anfrage heißt es {DS 13/1431}:
Seit einigen Jahren läuft bei der Bezirksregierung Hannover ein Verfahren zur Erteilung einer neuen Konzession für das [sic] Klinikum Wahrendorff GmbH. Nach Auffassung der Landesregierung besitzt die jetzige Betreiberin des Klinikums weder für den Krankenhausbereich noch für den Heimbereich eine Konzession. Im Zusammenhang mit dem neuen Konzessionsverfahren kommt es insbesondere darauf an, daß die Betreiberin Nachweise über die wirtschaftliche Zuverlässigkeit ihres Betriebes beibringt.
Antwort des Sozialministeriums im Oktober 1995 {PP 13/39}:
... Aufgrund eigener Erklärungen der GmbH über die wirtschaftliche Situation zu Beginn des Jahres 1995 sowie aufgrund des im Februar 1995 [gestellten?] Vergleichsantrags der GmbH ist eine positive Beurteilung für den Betrieb nicht möglich gewesen. Nachdem die Klinikum Wahrendorff GmbH darauf hingewiesen worden ist, daß aus diesem Grund eine Versagung der beantragten Heimerlaubnis erfolgen müsse, hat die GmbH durch ihren Rechtsvertreter erklären lassen, ihre namentlich benannte Hausbank zu unbeschränkten Auskünften gegenüber den Aufsichtsbehörden ermächtigt zu haben. Die inzwischen vorliegende Bankauskunft erhält [sic] jedoch keine Tatsache, die zu einer positiven Beurteilung der wirtschaftlichen Situation der Klinikum Wahrendorff GmbH führen könnten.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, so geht die Antwort weiter, werde …die Vorlage eines testierten Jahresabschlusses für das Jahr 1994 einschließlich der Gewinn- und Verlustrechnung, des Anhanges und des Lageberichtes gemäß §264 Handelsgesetzbuch (HGB) für erforderlich gehalten.. Doch die geforderten Unterlagen seien trotz …wiederholter Aufforderungen… nicht vorgelegt worden. In Bezug auf die Klinik habe der Betreiber ein Gerichtsverfahren in Gang gesetzt. In Bezug auf den “Langzeitbereich” wurde befristete Duldung ausgesprochen.
Problematik der Größe
Eine Anfrage der Abgeordneten Schliepack und Schneider (beide CDU) im Landtag: “Wächst ein neuer ‘Sozialkonzern’ heran?” machte auf die Problematik der Größe des KlinikumsWahrendorff aufmerksam.
Bei einer Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen “Anbietern” und geringeren Anzahl betroffener Arbeitsplätze wäre die Niedersächsische Landesregierung kaum dermaßen unter Druck geraten, wie es in den vorangegangenen Abschnitten wohl deutlich wurde.
Anfrage Schliepack/ Schneider (CDU) {DS 12/5734}:
Wie beurteilt sie [die Landesregierung] eine – vor allem den Raum Hannover betreffende – Konzentration zahlreicher Pflegeeinrichtungen in einer Hand unter dem Gesichtspunkt der Versorgungssicherheit für die fragliche Region?
Im Februar 1994 antwortete das Niedersächsische Sozialministerium auf diese Anfrage und macht dabei seinen Wissenststand und seine Wissensquellen deutlich {DS 12/6071}:
Zwischenzeitlichen Pressemeldungen zufolge hat Herr Dr. Wilkening ... eine Villa auf dem Ohrberg in Hameln erworben. Diese Villa soll demnächst als Alten- und Pflegeheim mit 30 Plätzen genutzt werden.Das im Fragenvorspann behauptete Kaufinteresse des Herrn Dr. Wilkening am Kinderheim “Nordstern” in Lehrte ist der Landesregierung bekannt. Nicht bekannt ist jedoch, ob ein solches Interesse auch an dem Altenheim “Erichssegen” besteht. Einem Artikel in der “Hannoverschen Allgemeinen Zeitung” vom 8.1.1994 ist vielmehr zu entnehmen, daß Herr Dr. Wilkening erklärt habe, das Altenpflegeheim “Erichssegen” – Zitat: “noch nicht einmal geschenkt” übernehmen zu wollen. Diese Erklärung deckt sich mit Äußerungen des Herrn Dr. Wilkening gegenüber dem Sozialministerium.
Dafür besitze eine Dr. med. E.-A. Wilkening Pflegeheime GmbH 4 Pflegeheime in Hannover, eins in Winzenburg und eins in Hameln. Außerdem habe nach Informationen des Sozialministeriums Wilkening das Schloßsanatorium Neuhaus gekauft, um daraus ein „Flegotel“ machen. {DS 12/6071} Das Sozialministerium wies, so heißt es in weiter, deshalb Wilkening wie auch den nach den Pressemitteilungen in Aussicht genommenen Betreiber, Herrn Baumbachvorsorglich darauf hin, dass das Land eine Pflegesatzvereinbarung nicht abschließen würde, weil Standort und Größe dieses Heims den Prinzipien der wohnortnahen Dezentralisierung widersprächen. {PP 12/102}
Zur Problematik der monopolartigen Stellung des Klinikums Wahrendorff erklärte das Sozialministerium {DS 12/6071}:
Eine Konzentration allein ist noch kein Grund, die Versorgungssicherheit in Frage zu stellen. Jeder Betrieb dieser Art hat für sich die rechtlichen Bedingungen und Auflagen zu erfüllen. Er unterliegt der gesetzlichen Kontrolle z.B. nach dem Heimgesetz, das die wirtschaftliche Zuverlässigkeit eines Betreibers für die Erteilung der Erlaubnis und für die Fortführung des Betriebes voraussetzt.
Siehe dazu den Abschnitt Betrieb ohne Genehmigungen.
Enthospitalisierung
Bereits 1992 hatte die Niedersächsische Landesregierung erklärt, einen Abbau von stationären Plätzen im Langzeitbereich der Wahrendorffschen Kliniken zugunsten gemeindenaher, ambulanter und stationärer Versorgungsangebote< /cite> anzustreben. Etwa 100 bis 200 PatientInnen des Klinikums Wahrendorff müssten eigentlich enthospitalisiert werden, heißt es. {PP 13/20}
In seinen Verhandlungen mit der zunächst als Käuferin der Wahrendorffschen Anstalten avisierten Senioren-Wohnpark GmbH hatte das Sozialministerium Umstrukturierungen in Richtung wohnortnahe Versorgung, Dezentralisierung und Enthospitalisierung entsprechend berücksichtigtund Schritte dazu vertraglich festgelegt. {PP 12/78}
Dezentralisierungs-/Enthospitalisierungs-Konzepte beinhalten die Einbeziehung der Kommunen, die Beratung mit Psychiatrie-Fachleuten und die Berücksichtigung der betroffenen PatientInnen/BewohnerInnen. Darüber hinaus beeinflussen sie die wirtschaftliche Lage von Psychiatrie-“Eignern”. Von daher ist die Erstellung solcher Konzepte zeitaufwändig und komplex und beeinflusst Entscheidungen über Psychiatrie-Aufkäufe.
Mit Dr. Wilkening, in dessen Eigentum die Wahrendorffschen Anstalten dann 1993 tatsächlich übergingen, waren keine Abmachungen bezüglich Dezentralisierungs-/Enthospitalisierungsmaßnahmen im Vorwege getroffen worden.
Sozialminister Hiller (SPD) {PP 13/19}:
Es gab hierzu zunächst eine sehr vielversprechende Besprechung mit den Eheleuten Dr. Wilkening am 10. Juni 1993. Diese sagten zu, binnen drei Wochen ihre konzeptionellen Vorstellungen schriftlich vorzulegen. Diese kamen allerdings nicht. ... Die nachfolgenden Monate im Sommer des Jahres 1993 waren von dem Bemühen meines Hauses gekennzeichnet, zu verbindlichen Absprachen hinsichtlich der konzeptionellen Fortentwicklung der Einrichtung zu kommen. Zwar legte Herr Dr. Wilkening durchaus Papiere vor; diese Papiere enthielten jedoch lediglich unverbindliche Beschreibungen. …
Der Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung
berichtete in diesem Zusammenhang über das Jahr 1993, in dem er das
Klinikum Wahrendorff 5 Mal besuchte {DS 13/120}:
Der erste Besuch mit den neuen Eignern gestaltete sich recht hoffnungsvoll. Im Vordergrund stand die Verbesserung im atmosphärischen Bereich. Es konnte wieder eine gemeinsame Sitzung mit Gesellschaftern, Verwaltungsleiter, ärztlichem Direktor, Pflegedienstleitung und Betriebsrat durchgeführt werden. Vielfältige Veränderungen im organisatorischen und baulich-sächlichen Bereich wurden vorgestellt. Die Beteiligten ... lehnten es aber vehement ab, außerklinische Personen und Institutionen an Konzeptionsplanungen zu beteiligen. Sehr kontrovers wurde die Problematik der Tarifkündigung, insbesondere zwischen Betriebsrat und Gesellschaftern, diskutiert. Der Betriebsrat strebt eine Tarifbindung an, Herr Dr. Wilkening stimmt diesem Vorhaben nicht zu. Bei einem späteren Besuch wurde bereits über Probleme bei der Rekrutierung von Pflegepersonal geklagt, was im Zusammenhang mit der genannten Problematik gesehen wurde. Leider verlor sich der anfänglich hoffnungsvolle Eindruck bei späteren Besuchen weitgehend. Die Situation entwickelte sich auf vielen Ebenen höchst konflikthaft, innerbetrieblich zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung, aber auch nach außen hin zwischen Geschäftsführung und Landesregierung. Unter diesen Bedingungen erscheint es gegenwärtig kaum möglich, neue Betreuungskonzepte zu entwickeln und durchzusetzen. Aber auch die Finanzierung bietet viele Probleme. Strittig ist die Pflegesatzbemessung im Langzeitbereich, wobei die Frage der ärztlichen Versorgung sowie der investiven Maßnahmen völlig unklar erscheint. Ungut ist auch die Art, wie der Konflikt z.T. in der Öffentlichkeit angegangen wird. Mitarbeiter und Bewohner werden immer mehr verunsichert bzw. verängstigt ...Strittig sind auch die Abgrenzungsfälle zwischen Krankenkassen und Sozialhilfe. Hier sind vier Gerichtsverfahren mit einem Kostenvolumen von ca. 1 Mio. DM anhängig.
Im Jahr 1994 verbesserte sich laut Hiller die Situation: der Landesfachbeirat “Psychiatrie” begann unter Beteiligung von Dr. Wilkening und des Leitenden Arztes des “Langzeitbereichs” eine Konzeption zur Enthospitalisierung und Entflechtung zu entwickeln und legte eine Kostenkalkulation vor. Das Land erklärte sich bereit, die Kosten (9 Mio. DM) zu tragen. {PP 13/19}.
Bezogen auf das Jahr 1994 heißt es im 11. Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung {DS 13/1379} dann:
Zum einen sind im Berichtszeitraum in Einzelbereichen [im Klinikum Wahrendorff] durchaus Fortschritte zu verzeichnen. Im “Langzeitbereich” konnte eine größere Zahl von Bewohnerinnen und Bewohnern entlassen bzw. verlegt werden, dadurch kam es zu einer gewissen Auflockerung.
Ausdrücklich zu begrüßen sind die vom Landesfachbeirat vorgeschlagenen Schritte eines sog. Enthospitalisierungsprogrammes und die Unterstützung durch Finanzmittel eines Sonderprogrammes seitens des Landes.
Beziehungen zwischen Beteiligten innerhalb der Einrichtung sowie zwischen der Einrichtung und ihrem Umfeld sind teilweise schwer beeinträchtigt. Bei politischen und rechtlichen Auseinandersetzungen haben Finanzierungsfragen nach dem Eindruck des Ausschusses Vorrang vor den Bedürfnissen der betroffenen Menschen. Es besteht die Gefahr, daß anstelle eines konsequenten Enthospitalisierungsprogrammes eine Umverteilung von Bewohnerinnen und Bewohnern in Heimeinrichtungen in anderer Trägerschaft ohne Berücksichtigung der individuellen Wünsche und Bedürfnisse erfolgt. Der Ausschuss weist warnend auf diese Tendenzen hin und fordert zum wiederholten Male eine zukunftsweisende, von den Bedürfnissen der betroffenen Menschen ausgehende Gesamtplanung und deren zügige Umsetzung.
Anfang 1995 ordnete die Landesregierung einen Aufnahmestopp an. Ihr erklärtes Ziel ist die Auflösung des “Langzeitbereichs” <cite>im Einklang mit den Wünschen der Bewohnerinnen und Bewohner. {DS 13/798}
Die konzeptionelle Arbeit des Landesfachbeirates “Psychiatrie” für den sog. Langzeitbereich des Klinikum Wahrendorff war laut Besuchskommission für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung im Regierungsbezirk Hannover 1995 im wesentlichen beendet, Verträge zwischen den beteiligten Partnern jedoch noch nicht unterzeichnet. {DS 13/2065}
Im Herbst 1995 legte der Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen dem Niedersächsischen Landtag, ausgehend von einem Antrag der Grünen, folgenden Antrag zur Beschlussempfehlung vor, der dann auch vom Landtag verabschiedet wurde {DS 13/1446}:
In der Diskussion über diesen Antrag sagte der Abgeordnete Dr. Winn (CDU) {PP 13/40}:
- Der Landtag mißbilligt, daß vor dem Hintergrund der in den Wahrendorffschen Betrieben bestehenden Trennung von Eigentümergesellschaft und Betreibergesellschaft durch die Höhe der Pachtzahlungen seit Jahren ein Mißbrauch der überörtlichen Sozialhilfeleistungen stattfindet.
- Der Landtag bedauert, daß es ... seit Eröffnung des ersten Vergleichsverfahrens nicht gelungen ist, von den jeweiligen Betreibern der Wahrendorffschen Betriebe eine grundsätzliche Zustimmung und eine einvernehmliche Mitwirkung am Enthospitalisierungsprogramm zu erreichen.
- Der Landtag fordert die Landesregierung auf, ein Stufenmodell zur Enthospitalisierung ... für das Klinikum Wahrendorff in den nächsten drei Jahren umzusetzen. ...
Aber wohin zielt der Antrag eigentlich? Zum einen wird der Mißbrauch der überörtlichen Sozialhilfe beklagt, zum anderen wird die mangelnde Bereitschaft zur Mitwirkung an einem Enthospitalisierungsprogramm bemängelt. Wer will eigentlich glaubwürdig annehmen, daß sich ein Wirtschaftsbetrieb – dazu gehört Wahrendorff nun einmal – ständig in der Öffentlichkeit vor das Schienbein treten läßt und sich dann noch bereitwillig Patienten wegnehmen läßt, vor allem ohne daß irgendeine Art von Ausgleich erfolgt? Denn die Bereitschaft des Landes hierzu ist überhaupt nicht vorhanden. Dieser Betrieb würde in kürzester Zeit unwirtschaftlich werden, und dann würde er wieder Zielscheibe Ihrer Kritik werden.
Etwa zwei Jahre später, 1997, legten die Grünen dem Niedersächsischen Landtag folgenden Antrag vor {DS 13/3315}:
- Der Landtag bedauert, daß das vorgesehene Konzept der Enthospitalisierung ... aus dem Klinikum Wahrendorff in der beabsichtigten Weise nicht durchgeführt werden konnte. Der Landtag begrüßt, daß unbeschadet der Schwierigkeiten mit dem Betreiber des Klinikums Wahrendorff in der Ostregion Hannover der nötige bedarfsgerechte Aufbau sozialpsychiatrischer Einrichtungen und Dienste so vorangetrieben werden konnte, daß die außerstationäre Betreuung ... erheblich verbessert wurde.
- Die Landesregierung wird aufgefordert, a) ihre Bemühungen zur Enthospitalisierung ... im Einzugsbereich des Klinikums Wahrendorff beizubehalten ...
Abgeordnete der CDU möchten aus diesem Entwurf den Abschnitt unbeschadet der Schwierigkeiten mit dem Betreiber des Klinikums Wahrendorff gelöscht haben, setzen sich jedoch nicht durch. {DS 13/3417} Der Antrag der Grünen wird mit dem fraglichen Abschnitt vom Niedersächsischen Landtag angenommen. {13/3431}
Rund 8 Jahre später, 2005, erklärte die Abgeordnete Ursula Helmhold (Grüne) im Niedersächsischen Landtag {PP 15/69}:
Wenn Sie mir zugehört hätten, dann wüssten Sie, dass das Problem bei Monopolstrukturen meiner Ansicht nach darin liegt, dass sie den Ausbau der Gemeindenähe gefährden und vor allem zu unübersichtlich großen Heimbereichen führen. Hier haben wir in Niedersachsen ein Problem. Wenn Sie sich nur einmal den 19. Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung von 2003 vornehmen und ihn einmal lesen, dann werden Sie feststellen, dass man sich im Ausschuss sehr ausführlich mit dem Problem der ausufernden Heimbereiche und mit den Folgekosten, die das für die öffentlichen Haushalte hat, beschäftigt hat. Man hat sich aber natürlich auch damit beschäftigt, was es für die betroffenen Menschen bedeutet, dass da jemand seine eigene Klinik als Durchlauferhitzer für seine Heimbereiche nutzt und die Menschen dann dort unterbringt.
Zwischenzeitlich hatte der Ausschuss für Angelegenheiten der
psychiatrischen Krankenversorgung berichtet. In seinem Bericht für das Jahr 1999 heißt es {14/1792}:
Nach wie vor nicht hinnehmbar sind die Zustände des Hauses 3 im Heimbereich des Klinikum Wahrendorff. Der Ausschuss hat sich hier der Beurteilung der Besuchskommission Hannover voll angeschlossen, die beklagt, dass sich die Zustände hier seit etwa Anfang der 80er Jahre nicht verändert hätten. Die Besuchskommission stellte fest, dass Männer unterschiedlichen Alters mit unterschiedlichsten Diagnosen in lieblosen, sanierungsbedürftigen, heruntergekommenen und verdreckten Räumlichkeiten verwahrt werden. Spezifische Behandlungs- und/oder Betreuungsangebote waren nicht erkennbar. Vielmehr litten viele der Bewohner an ausgeprägten Hospitalismuserscheinungen mit dem Verlust lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten, wie sie in dieser Häufigkeit heute nur noch selten zu beobachten sind. Bei der Überprüfung von Unterbringungen war der Verdacht auszuräumen, dass bereits langfristig vorliegende Unterbringungsbeschlüsse nach Fristablauf fortgeschrieben würden, ohne dass es zu einer kritischen, unvoreingenommenen Überprüfung durch Sachverständige und durch das Gericht gekommen war. Die Besuchskommission Hannover konnte mit dem zuständigen Richter ein klärendes Gespräch führen. In Zukunft sollen insbesondere einrichtungsunabhängige Sachverständige zur Mitbeurteilung herangezogen werden.
Im 20. Tätigkeitsbericht des Ausschusses für das Jahr 2004 heißt es:
Wiederholt beanstandete die zuständige Besuchskommission, dass in mehr als nur Einzelfällen die Voraussetzungen für die praktizierten geschlossenen Unterbringungen in der geschlossenen Außenwohngruppe Grasdorf des Klinikum Wahrendorffs nicht mehr rational nachvollziehbar waren.Exemplarisch beschäftigte sich der Ausschuss mit dem Fall einer 34-jährigen Bewohnerin im Heimbereich des Klinikum Wahrendorff, die dort mit den Diagnosen, leichte Intelligenzminderung und Verhaltensstörung seit 4 Jahren geschlossen untergebracht war, weil sie sich durch unkritische Männerbekanntschaften selbst gefährdete. Neben der Unterbringung an sich war die hochdosierte Einstellung auf Benzodiazepine nicht nachvollziehbar begründet. In der Vergangenheit hatte das zuständige Amtsgericht unter Zugrundelegung der Stellungnahmen der heimbetreuenden Ärzte die Notwendigkeit und Fortsetzung der geschlossenen Unterbringung in den vergangen 4 Jahren stets bestätigt. ... Die berichtete Handhabung machte die Ausschussmitglieder betroffen. Erschrocken waren sie insbesondere über
die Möglichkeit mit kaum schlüssigen Argumenten eine so lange freiheitsentziehende Maßnahme begründen zu können.
Nach und nach wurden aber auch Verbesserungen erzielt. So wurde von der Besuchskommission lobend hervorgehoben, dass auf einer zuvor beanstandeten Station des Klinikum Wahrendorff, die Wachsäle aufgelöst und zugunsten von Zwei- und Vierbettzimmer umgebaut worden seien. (20. Tätigkeitsbericht)
Schlussbemerkung
Ob es sich bei den hier geschilderten Vorgängen um eine Ausnahmeerscheinung handelt oder ob es in anderen Bundesländern oder unter anderen Landesregierungen nicht vielleicht ähnlich zugeht, kann aus dem Vorgehenden nicht entnommen werden.
Einerseits ist damit zu rechnen, dass sich selten Personen finden, die sich in dieser Ausführlichkeit mit Parlamentsdokumenten beschäftigen. Andererseits treten die mit Privatisierungen von Gesundheitseinrichtungen verbundenen Probleme im Fall “Wahrendorff” womöglich nur deshalb so deutlich zutage, weil sich der damalige Landtag und das Sozialministerium durch eine große Offenheit und durch ein hohes persönliches Engagement auszeichneten.
Heute
Laut Die Zeitreise Nr. 5, Seiten 42 und 44 bestehen nun, im Jahr 2010, keine Probleme mehr:
Seit dem 01.01.2009 ist die Phase der rechtlichen Unsicherheit über die Pflegesätze im Langzeitbereich beendet. Das Land Niedersachsen als überörtlicher Träger der Sozialhilfe und das Klinikum Wahrendorff fanden eine einvernehmliche Regelung über die zuletzt noch strittige Zuordnung von Patienten zur Gruppe „wesentlich geistig Behinderter" bzw. „wesentlich seelisch Behinderter" und damit über die Höhe der für sie abzurechnenden Pflegekosten. ... Die Mitteilung, dass die ca. 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Europas größter privater Psychiatrie-Einrichtung zum 01.04.2010 eine 5-prozentige Anhebung ihrer Grund-vergütung erwarten können, ist ein weiterer Hinweis auf die finanzielle Gesundung und Stärke der Einrichtung.
Siehe auch
- Martin Knapp, David McDaid, Elias Mossialos and Graham Thornicroft: Mental health policy and practice across Europe: an overview (mit reichhaltigen empririschen Daten und einem Abschnitt über Enthospitalisierungs-Politiken in Europa)
- Landesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener Niedersachsen e.V.
- Niedersächsischer Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung
- Videos über Wahrendorff bei YouTube
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Betriebsrats des Klinikums Wahrendorff vom Juni 2006
- Wiki-Seite zum Klinikum Wahrendorff

