Zentralstelle KDV

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Die Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer setzt sich für die uneingeschränkte Achtung der Glaubens- und Gewissensfreiheit im Sinne des Artikels 4 des Grundgesetzes ein. Sie fördert die Information über diese Grundrechte und ruft zu Toleranz auf allen Gebieten der Kultur sowie zur friedlichen Zusammenarbeit mit anderen Menschen und Völkern auf. (Selbstdarstellung August 2005)


Einsatz von Zivildienstleistenden in gewinnorientierten Unternehmen beenden

Per E-Mail 29.8.05

Zum Wahlkampfauftritt der Bundesministerinnen Renate und Ulla Schmidt am kommenden Freitag im bayerischen Herzogenaurach erklärt der Geschäftsführer der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer, Peter Tobiassen:

Der Einsatz von Zivildienstleistenden in gewinnorientierten Unternehmen muss beendet werden

Am 2.9.2005 wird die Spitzenkandidatin der Bayerischen SPD, Renate Schmidt, in ihrem Wahlkampf einen Firmenbesuch unternehmen (www.keine-frage-renate.de/termine.html). Sie besucht einen Betrieb der (m&i-Klinikgruppe Enzensberg GmbH), einem Konzern, der zwölf Krankenhäuser und Reha-Zentren in Deutschland und in der Schweiz betreibt.

Die Fachklinik Herzogenaurach hat als privatwirtschaftlich organisierter und auf Gewinnerzielung ausgerichteter Betrieb die Genehmigung, 25 Zivildienstleistende zu beschäftigen. (http://www.fachklinik-herzogenaurach.de/index.shtml?zivis).

Renate Schmidt ist nicht nur SPD-Spitzenkandidatin in Bayern, sondern auch Bundesministerin für Familie, Frauen, Senioren und Jugend. Ihr ist auch der Zivildienst unterstellt. Als oberste Chefin des Zivildienstes muss sie eigentlich darüber wachen, dass Zivildienstleistende ausschließlich in Einrichtungen eingesetzt werden, die dem Allgemeinwohl dienen. Nach den von ihrem Ministerium erlassenen Richtlinien dient eine Einrichtungen neben der Erfüllung anderer Kriterien dann dem Allgemeinwohl, wenn die Erzielung von Gewinn entweder gänzlich ausgeschlossen oder zumindest stark in den Hintergrund tritt (http://www.zentralstelle-kdv.de/aktuell35.htm). Die m&i-Klinikgruppe Enzensberg GmbH betreibt die Fachkliniken aber nicht aus philanthropischen Gründen, sondern weil im Gesundheitswesen mit patientenorientierten und wirtschaftlich geführten Betrieben satte Gewinne erzielt werden können.

Die Fachklinik Herzogenaurach setzt die Zivildienstleistenden im Hol- und Bringedienst, als Pflegehelfer, im Fahrdienst, in der Haustechnik und in der Hilfsmittelversorgung ein. Nach den Richtlinien des Zivildienstes muss der Einsatz arbeitsmarktneutral erfolgen: Diese Arbeitsmarktneutralität ist insbesondere gewährleistet, wenn die Arbeiten ohne den Einsatz von Zivildienstleistenden nicht durchgeführt würden oder auf dem Arbeitsmarkt keine Nachfrage besteht. Wenn diese Vorschrift beachtet worden wäre, würde das bedeuten: In der Klinik wäre es nicht nötig, Patienten zu den Untersuchungen zu fahren, Hilfsmittel auf die Stationen zu bringen, die Haustechnik zu warten oder einen Fahrdienst anzubieten. Oder es gibt in Herzogenaurach und Umgebung keine Arbeit suchenden Menschen, die diese Tätigkeiten übernehmen könnten?

Der Einsatz von Zivildienstleistenden verstößt in der von Renate Schmidt besuchten Firma gleich doppelt gegen das Zivildienstgesetz. Zum einen erfolgt der Einsatz im wirtschaftlichen Interesse der Betriebsinhaber und nicht im Sinne des Allgemeinwohls. Zum anderen werden Arbeitslosen Arbeitsplätze vorenthalten.

Die Zentralstelle KDV fordert die Familienministerin auf, keine Zivildienstleistenden mehr bei gewinnorientierten Unternehmen und zur Vernichtung von Arbeitsplätzen einzusetzen. Der Zivildienst muss strikt arbeitsmarktneutral ausgerichtet sein und darf nur in gemeinnützigen Einrichtungen durchgeführt werden.

Zivis bei Asklepios

Pressemitteilung der Zentralstelle KDV 20.06.2005

Keine Zivis mehr für Asklepios-Kliniken

600 Menschen verlieren Arbeitsplatz – Zivis sollen weiter beschäftigt werden

In Hamburger Krankenhäusern sollen nach der Übernahme durch den privaten Krankenhausbetreiber Asklepios 400 Arbeitsplätze für 600 Beschäftigte wegfallen. Zivildienstleistende sollen aber im bisherigen Umfang zur Verfügung gestellt werden. Die Zentralstelle KDV fordert das Familienministerium auf, den gewinnorientierten Asklepios-Kliniken keine Zivildienstleistenden mehr zuzuweisen und die Zivildienstplätze dort zu streichen. Jeder Zivildienstleistende, der in den Kliniken eingesetzt ist, ermöglicht es dem Konzern, andere reguläre Arbeitsplätze zu streichen.

Die Betriebs- und Personalräte in den Kliniken können über die ihnen zustehende Mitbestimmung den Abbau arbeitsplatzgefährdender Zivildienststellen fördern. Das Bundesarbeitsgericht (1 ABR 25/00 vom 9.6.2001) hat ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Besetzung eines Zivildienstplatzes von der Zustimmung des Betriebs- und Personalrates abhängig ist.

Zivildienstplätze dürfen nach den ministeriellen Richtlinien nur in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geschaffen werden, bei denen die private Gewinnerzielung ausgeschlossen ist. Der Asklepios-Konzern ist aber darauf ausgerichtet, mit seinen Kliniken Rendite zu erwirtschaften.

Im Mai war ein anderer Klinik-Konzern, die Rhön-Klinikum Aktiengesellschaft, in die öffentliche Diskussion geraten, als er bekannt gab, dass vom Konzerngewinn in Höhe von 76 Millionen Euro 20 Millionen an die Aktionäre ausgeschüttet wurden. Eine halbe Million davon waren vom Familienministerium als Zuschuss für die Beschäftigung von Zivildienstleistenden gekommen.

Siehe auch