Verhaltenskodex Klinikum Wahrendorff
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Im Klinikum Wahrendorff wird über einen "Verhaltenskodex" verhandelt, der Teil der Arbeitsverträge werden soll. Näheres zu den Umständen siehe Meldung vom Juli 2007.
Entwurf "Verhaltenskodex"Präambel:
Ich erkenne den folgenden Verhaltenskodex als Bestandteil meines Arbeitsvertrages an und weiß, dass jede Nichtbeachtung des Verhaltenskodexes durch mich ein Verstoß gegen die Vertrags- und Dienstpflichten ist. Insofern ist grundsätzlich ein offener Umgang damit von allen Mitarbeiter/innen gefordert. Ich fühle mich dafür verantwortlich, dass der Verhaltenskodex von mir eingehalten wird.
A Grundregeln für den Umgang mit Patient/innen und Bewohner/innen
- Die Patient/innen und Bewohner/innen der Klinikum Wahrendorff GmbH sind Schutzbefohlene. Ich bin mir der damit verbundenen Verantwortung bewusst, in allem was ich sage, schreibe, tue oder unterlasse. Ich begegne den Patient/innen und Bewohner/innen mit Wertschätzung. Insbesondere bediene ich mich Verhaltensweisen und einer Sprache, die den Respekt vor der Person und den Sichtweisen der Person zum Ausdruck bringen.
- Zu Schutzbefohlenen besteht grundsätzlich eine professionelle Beziehung. Mir ist die Aufnahme einer freundschaftlichen, sexuellen oder andersgearteten, nicht professionellen Beziehung untersagt. Jede andere als eine professionelle Beziehungsaufnahme zu Schutzbefohlenen ist mir sowohl während der Behandlung/Unterbringung, als auch danach untersagt.
B Allgemeine Grundregeln
- Haltung zu Kolleg/innen und kollegiales Verhalten
Ich schulde den Kolleg/innen aller Berufsgruppen Respekt und übe keine unsachliche Kritik an deren Arbeit. In der Zusammenarbeit verhalte ich mich loyal, tolerant und hilfsbereit.
Die Aufnahme einer partnerschaftlichen Beziehung mit einer/einem Kolleg/in erfordert einen verantwortlichen und transparenten Umgang.- Informationsweitergabe
Klinikinterne Angelegenheiten werden nur im Kreis der Klinikmitarbeiter/innen, nicht aber mit Patient/innen, Bewohner/innen oder Angehörigen besprochen. Zum Schutz der Privatsphäre von Mitarbeiter/innen ist mir jegliche Weitergabe von persönlichen Informationen untersagt.- Ich beachte die Regelung, dass mir bzw. allen anderen Mitarbeiter/innen jedweder Konsum von Alkohol oder anderen Substanzmitteln, exklusive Nikotin, während der Arbeitszeit untersagt ist.
- Ich achte auf adäquate Kleiddung im Dienst. Sie darf nicht zu freizügig oder zu leger sein. Ich habe eine Vorbildfunktion im Auftreten und in der Kleidung gegenüber den Patient/innen, Bewohner/innen und Angehörigen oder Außenstehenden.
- Ich fühle mich dem Grundsatz verpflichtet mit Fehlern und Fehlverhalten im Klinikum Wahrendorff offensiv und konstruktiv umzugehen. Wichtig ist, dass wir uns gegenseitig darin unterstützen
* Fehler zu vermeiden,
* aus gemachten Fehlern zu lernen, um das Auftreten beim nächsten Mal zu vermeiden. Falls Fehler auftreten, werde ich diese am Arbeitsplatz offen mit Kolleg/innen und dem Vorgesetzten diskutieren, um erneutes Auftreten zu vermeiden.
Entwurf: 10.2.2007
Inhaltsverzeichnis |
Diskussion
Die Gewerkschaft Gesundheitsberufe (GGB) Hannover sieht in diesem „Kodex“ einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von PatientInnen und Beschäftigten und damit einen Verstoß gegen verfassungsmäßig garantierte Rechte. (DA News Juli 07)
Einige Aspekte
- Das Verhalten von Beschäftigten wird grundrechtswidrig über Arbeitszeit und -ort hinaus reglementiert.
- Das Recht auf Rede- und Meinungsfreiheit im Betrieb und außerhalb wird grundrechtswidrig beschnitten. (Was sollen unsachliche Kritik und klinikinterne Angelegenheiten bedeuten?)
- Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wird ohne sachliche Not eingeschränkt (angebliche Vorbildfunktion im Auftreten und in der Kleidung gegenüber den Patient/innen).
- Die Behandlung von Angehörigen/FreundInnen Beschäftigter in der Klinik würde leicht zum Verstoß gegen die Vertrags- und Dienstpflichten, wenn Beschäftigte sich nicht persönlich von den Behandelten distanzieren. An solche Möglichkeiten nicht zu denken, hängt mit einer grundsätzlichen sozialen Spaltung und Hierarchisierung von Behandelten und BehandlerInnen zusammen, die Psychiatrie herbeiführt (siehe dazu Rosenhan-Experiment.)
- Anders als z.B. in der Berufsordnung für ÄrztInnen sollen für Pflegende weniger ethische Normen selber als Bezugspunkte für das Verhalten gegenüber PatientInnen gelten als die Interpretation ethischer Normen durch andere (durch die Klinikleitung). Daraus folgen einerseits die scheinbare Legitimität konkreter Verhaltensreglementierungen im "Kodex" und andererseits Beschränkungen für die Beschäftigten, im konkreten, nicht vorwegnehmbaren Fall ethisch angemessen handeln zu können.
- Die PatientInnen werden nicht als Mit-BürgerInnen respektiert und entsprechend Regelungen, die PatientInnen während und nach der Behandlung unmittelbar persönlich betreffen, über ihre Köpfe hinweg aufgestellt.
Weiter führende Ideen
Ein Kodex für Pflegende in Psychiatrien zur Verhaltensorientierung wäre nicht schlecht. Gibt es so etwas nicht bereits?
Ein solcher Kodex
- wäre gemeinsam mit PatientInnen und Psychiatrie-Erfahrenen zu entwickeln
- bräuchte nicht unbedingt betriebsspezifisch sein
- bräuchte nicht Dinge zu regeln, die schon gesetztlich etc. geregelt sind
- müsste sich langfristig weiter entwickeln lassen, d.h. würde nicht irgendwann abgeschlossen und fertig sein
- sollte Verhalten v.a. an ethischen Normen orientieren und nicht an deren Interpretation
- sollte nur solche konkreten Verhaltensreglementierungen enthalten, bei denen allgemeiner Konsens besteht, dass sie ethisches Handeln in konkreten Situationen nicht erschweren
- Nichtakzeptanz des Kodex dürfte, solange ein Druck besteht, eine bestimmte Arbeitsstelle annehmen/behalten zu müssen, keine Sanktionen nach sich ziehen (Praktisch könnte das so aussehen, dass eine auf Betriebsversammlungen zu verabschiedende Selbstverpflichtung veröffentlicht wird, einen Kodex XYZ als Richtschnur zu verwenden.)
- müsste organisatorisch gestützt sein (Stellen, wo Änderungsideen eingebracht werden und Konflikte bearbeitet werden können)
Siehe auch
- (Muster-) Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte
Novelliert vom 107. Deutschen Ärztetag (2004), wird rechtswirksam wenn Ärztekammern sie als Satzung beschließen und Aufsichtsbehörden sie genehmigen. - Diskussion des "Verhaltenskodex" beim Chefduzen-Forum (Link ungültig)

