Tarifrecht Öffentlicher Dienst I

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Nachrichten zum Tarifrecht im öffentlichen Dienst 2005.

Inhaltsverzeichnis

Offener Brief an Bundestarifkommission

Anlässlich der Sitzung der Bundestarifkommission von ver.di am 27.1.05 zur Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst verteilte das Netzwerk für eine kämpferische und demokratische ver.di einen offenen Brief an die Kommissions-Mitglieder.

Ver.di Chat zum neuen Tarifrecht

Der Sprecherrat des Netzwerks für eine kämpferische und demokratische ver.di beschwert sich über Zensur beim Ver.di Chat zum neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, der am 17.2.05 mit Rainer Friebertshäuser und Werner Bahr vom Tarifsekretariat stattfand.

Alois Skrbina vom Sprecherrat hatte versucht, Kritik zur Arbeitszeitverlängerung einzubringen und anzumerken, ver.di gebe jahrzehntelang erkämpfte Errungenschaften kampflos preis. Seine Beiträge wurden mit der Begründung, von der Vielzahl der Fragen überlastet zu sein, nicht im Chat aufgenommen.

Skrbina zweifelt an der Begründung, denn er kann sich angesichts der Stimmung unter den KollegInnen nicht vorstellen, er sei der einzige mit Kritik am Tarifergebnis. Im Protokoll des Chats taucht keine Kritik auf, so dass von einer Zensur ausgegangen werden müsse.

Reiner Böcker, Vertrauensleutesprecher und Personalratsvorsitzender im Zentrum für Psychiatrie Weissenau, forderte Ver.di in einer E-Mail auf, Skrbinas Beiträge nachträglich in das Chat-Protokoll aufzunehmen und bei Bedarf mit Kommentaren zu versehen, obwohl er selbst nicht dessen Meinungen teile. Andernfalls müsse er sich überlegen, ob er noch für diese Gewerkschaft eintreten könne.

Ver.di erklärt Tarifverhandlungen mit den Ländern für gescheitert

Nach über 12 Stunden Verhandlung erklärte Ver.di am 25.4.05 die Tarifverhandlungen mit den Ländern als gescheitert. Frank Bsirske, Vorsitzender von Ver.di, kündigte nach Angaben der taz 26.4.05 "flexible und unvorhersehbare Aktionen" in den Landesverwaltungen an. Urabstimmungen und flächendeckende Streiks seien nicht geplant.

Aus einem Flugblatt von ver.di Bezirk HL/OH, Fachbereich 3 (Mai/Juni 2005):

Die ver.di-Bundestarifkommission hat am 25. April 2005 die Tarifverhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für gescheitert erklärt. In den Verhandlungen ging es darum, den Tarifabschluss öffentlicher Dienst, wie er mit Bund und Gemeinden ausgehandelt wurde, auf die Länder zu übertragen.
Diese Übertragung des Tarifergebnisses ist an der Haltung der Länder gescheitert, die die Arbeitszeit auf 42 Stunden die Woche verlängern und Weihnachts- und Urlaubsgeld erhebnlich kürzen wollten. Die Lander waren 2004 aus den Tarifverhandlungen ausgeschlossen worden, nachdem sie 2003 einseitig die Tarifverträge Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld und 2004 die Bestimmungen über Arbeitszeit gekündigt hatten. Damit verließen sie die Basis der Verhandlungen über den Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TvöD), die mit dem Tarifabschluss 2002/2003 gelegt war. Seinerzeit war vereinbart worden, dass bis zur Aushandlung des neuen Tarifvertrages öffentlicher Dienst die bisherigen Tarifverträge des öffentlichen Dienstes nicht mehr verändert werden.

Mitarbeiterbeteiligung

Eine Anlage zum TVöD enthält ein Konzept der „Mitarbeiterbeteiligung“. (Junge Welt 10.5.05)

In einer Ver.di-Erklärung vom 31.1.05 (Word Dokument) heißt es zur „Mitarbeiterbeteiligung“:

Die Zukunft der öffentlichen Krankenhäuser liegt in einem Konzept der Mitarbeiterbeteiligung. Die Arbeitnehmer stellen dem Krankenhaus aus den tariflichen Ansprüchen Mittel zur Verfügung, damit notwendige Investitionen vorangetrieben werden können. Dies erfordert ein Konzept, wie in der jeweiligen Region die Gesundheitsversorgung erfolgen soll. Ein nachvollziehbare Zukunftskonzept soll als Teil des Tarifvertrages vereinbart werden. Zur Umsetzung und Kontrolle wird ein paritätisches Gremium der Tarifvertragsparteien eingesetzt. Ohne die Zustimmung dieses paritätischen Gremiums kann das von ArbeitnehmerInnen zur Verfügung gestellte Kapital nicht verwendet werden. Darüber hinaus sind die ArbeitnehmerInnen stärker an den wirtschaftlichen Entscheidungenzu beteiligen und die Mitbestimmung zu realisieren.

Redaktionsverhandlungen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Nachdem der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD) im Februar 2005 abgeschlossen wurde, finden wöchentlich „Redaktionsverhandlungen“ über „noch offene Punkte“ statt. Infolge solcher „Redaktionsverhandlungen“ ist seit dem 30. April in kommunalen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen folgende Regelung in Kraft:

Abweichend von §§ 3, 5 und 6 Abs. 2 ArbZG kann die tägliche Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes über acht Stunden hinaus verlängert werden. Hierbei darf die tägliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen maximal 24 Stunden betragen. (Niederschrift über die Redaktionsverhandlungen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zur Umsetzung der Ergebnisse der Tarifrunde 2005 am 19. April 2005 in Hannover, Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbänder und ver.di)

Genau davor warnte nach einem Artikel in der Jungen Welt vom 11. Februar 2005 der Bezirksvorsitzende von ver.di in Stuttgart, Thomas Böhm: Besonders kritisiert Böhm die für den Krankenhausbereich geplanten Öffnungsklauseln. Für Bereitschaftsdienste könnten die Beschäftigten – im Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs – dazu genötigt werden, Arbeitszeiten von bis zu 56 Stunden in einer Woche zu akzeptieren.

Daniel Behruzi schreibt in der Jungen Welt vom 10. Mai 2005 zur neuen Regelung:

Selbst für Teilzeitbeschäftigte, wenn sie sich nicht um Kinder oder pflegebedürftige Angehörige kümmern müssen, kann die Arbeitszeit demnach auf 58 Wochenstunden ausgeweitet werden. Nicht einmal die im Arbeitszeitgesetz beschriebenen Auflagen für solche „opt-out“-Regelungen, nämlich die widerrufliche Zustimmung der einzelnen Beschäftigten, werden in der Vereinbarung erwähnt. Und auch das Zustandekommen dieses „Tarifvertrags“ spricht Bände: Wie junge Welt aus gut unterrichteten Kreisen erfuhr, wurde die Vereinbarung auf der Sitzung der zuständigen ver.di-Tarifkommission „aus Zeitmangel“ nicht einmal behandelt. Mit Ablauf einer im Vertrag enthaltenen „Erklärungsfrist“ zum 30. April ist dieser nun ohne Beschluß des Gremiums in Kraft getreten. „Für die Mitglieder unserer Gewerkschaft wirkt das völlig demoralisierend“, so ein Krankenhausbetriebsrat gegenüber jW.

Am 11. Mai 2005 entschied das EU-Parlament, den Bereitschaftsdienst in stationären Einrichtungen und beim Rettungsdienst voll als Arbeitszeit zu werten. ... Dem opt-out erteilten die Abgeordneten ebenfalls eine klare Absage. Spätestens drei Jahre nach In-Kraft-Treten der Richtlinie sollen die Mitgliedstaaten nicht mehr von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden abweichen dürfen. (Deutsches Ärzteblatt 11.5.05)

Beschäftigten der Kommunen droht längere Arbeitszeit

In einem Aufruf von Ver.di zur Solidarität der Beschäftigten der Kommunen mit Landesbeschäftigten (Mai 2005) heißt es:

Die Meistbegünstigungsklausel im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TV ÖD ) vom Februar 2005

besagt: Wenn bei einem Tarifergebnis mit den Ländern abweichende Regelungen vom neuen Tarifrecht zu Gunsten der Länder getroffen werden, dann sind sie faktisch automatisch auf den Bund und die Kommunen zu übertragen. Im Klartext heißt das: Setzen die Länder für ihre Beschäftigten längere Arbeitszeiten und abgesenktes Urlaubs- und Weihnachtsgeld im Bereich der Länder durch, gelten die längeren Arbeitszeiten und das gekürzte Einkommen auch für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen.
ver.di hat in den Verhandlungen mit den Ländern längere Arbeitszeiten und gekürzte Jahressonderzahlungen abgelehnt und die Länder nachdrücklich aufgefordert: die gekündigten Arbeitszeitbestimmungen im Tarifgebiet West und die Tarifverträge zum Weihnachts- und Urlaubsgeld in Ost und West wieder in Kraft zu setzen. ... Durch die im TV ÖD enthaltene Meistbegünstigungsklausel rechnen die Länder mit einer Korrektur des bestehenden Tarifvertrages besonders im Bereich der Arbeitszeit auch für die Beschäftigten beim Bund und den Kommunen. Dies müssen wir unter allen Umständen gemeinsam verhindern. Die kommunalen Beschäftigten sitzen daher bei den Tarifverhandlungen mit im Boot. Die massive Unterstützung für die Kolleginnen und Kollegen im Länderbereich ist daher im Interesse der Beschäftigten des gesamten öffentlichen Dienstes.
Lassen wir nicht zu, dass die Länder nachträglich unseren Tarifkompromiss mit Bund und Kommunen in Frage stellen. Wir rufen euch auf: Nehmt an den Solidaritätsaktionen teil!
Zeigen wir den Arbeitgebern, dass wir ein Wörtchen mitzureden haben, wenn es um unsere Arbeitsbedingungen und Einkommen geht!
Beteiligt Euch in eurer Freizeit an den Protesten, Kundgebungen und Aktionen!
Zeigt massenweise Solidarität! Es geht auch um uns!


Unterschriftensammlung für Urabstimmung über einen bundesweiten Streik bei den Ländern

Das Netzwerk für eine kämpferische und demokratische ver.di sammelt Unterschriften für eine Urabstimmung über einen bundesweiten Streik bei den Ländern.

Auf dem Unterschriftenblatt heißt es:

Die Verhandlungen mit den Ländern haben gezeigt, dass Warnstreiks nicht ausreichen, um die verfügten Arbeitszeitverlängerungen, Kürzungen beim Weihnachtsgeld und Streichung des Urlaubsgeld rückgängig zu machen. Selbst die von ver.di im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes gemachten Zugeständnisse reichen den Länderregierungen nicht. Die Unterzeichnenden fordern:
  • Schluss mit Zugeständnissen an die Arbeitgeber
  • Urabstimmung und Organisierung eines bundesweiten Streiks bei den Ländern. Einbeziehung der BeamtInnen und Beschäftigten in den Kommunen.
  • Streikziele müssen sein: Rückkehr zur 38,5-Stunden-Woche, 100 % Weihnachts- und volles Urlaubsgeld für alle Tarifbeschäftigten und BeamtInnen, Erhöhung der Monatseinkommen um 250 Euro.
  • Gemeinsamer Streik aller Bereiche, die derzeit in Tarifauseinandersetzungen stehen (Einzelhandel, Bundesagentur für Arbeit, Sozialversicherungen....)
Zum Herunterladen

Platzt Tarifabschluss im öffentlichen Dienst?

Das Handelsblatt vom 18.07.2005 titelt: Tarifabschluss im öffentlichen Dienst droht zu platzen – Streit zwischen Kommunen und Gewerkschaft Verdi gefährdet geplante Reform des Tarifrechts. Und weiter:

Nach Informationen des Handelsblatts sind die seither laufenden Detailgespräche zwischen der Gewerkschaft Verdi und den Arbeitgebern über Fragen der Umsetzung durch heftigen Streit blockiert. Der geplante Start des neuen Tarifrechts zum 1. Oktober könnte scheitern, falls nicht ein Krisengespräch auf Chef-Ebene eine Lösung bringt. ... In den Gesprächen über die Details des Übergangs vom alten zum neuen System, haben sich die Tarifparteien nun allerdings zerstritten. „Wir haben eine völlig verbohrte Situation“, sagt ein Beteiligter, der nicht genannt werden will. In den Reihen der VKA wird hinter vorgehaltener Hand eine „kindische Art der Verhandlungsführung“ bei Verdi beklagt. ... Verdi-Sprecher Harald Reutter wertete es als normal, dass sich die Detailarbeit „wegen der komplizierten Materie nicht in wenigen Wochen abschließen“ lasse. Man wolle weiter mit Hochdruck daran arbeiten und sei optimistisch, rechtzeitig zum 1. Oktober fertig zu werden. ... Die Länder mit ihren 900 000 Arbeitern und Angestellten waren nach einem Krach um längere Arbeitszeiten bereits an der Tarifrunde zu Jahresbeginn nicht beteiligt. Nach wie vor ist keine Annäherung erkennbar: Gespräche darüber, unter welchen Bedingungen die Länder die Reform übernehmen könnten, blieben bisher ohne Erfolg.

TvöD – Geheimverhandlungen über Überleitungsregelungen

Newsletter des Netzwerks für eine kämpferische und demokratische ver.di 01.08.2005:

Völlig ohne innergewerkschaftliche Diskussion und Information gehen die Tarifverhandlungen über wichtige noch offene Fragen beim TvöD weiter. Über das Handelsblatt ist am 18.07.05 durchgesickert, dass die Arbeitgeber davon ausgehen, dass alle Zusatztarifverträge, die auf betrieblicher und regionaler Ebene bestehen mit dem TvöD ungültig sind. Es geht dabei um Überstundenpauschalen, Essensgeldzuschüsse, Bildschirmarbeitsbedingungen und vieles mehr. Über eine Veröffentlichung des Marburger Bundes war zu erfahren, dass Bund und Kommunen die Überleitungsregelungen als vereinbart veröffentlicht haben, obwohl die Gewerkschaften ihnen noch nicht zugestimmt haben. Außerdem berichtet der Marburger Bund, dass rankenschwestern eine Eingangsabsenkung zugemutet werden soll. Das Handelsblatt spricht davon, dass der Tarifabschluss zu platzen droht. Siehe dazu Artikel im Handelsblatt vom 18.07.05. Nach dem bisherigen Plan, sollen die so genannten Redaktionsverhandlungen bis Mitte September abgeschlossen sein. Vom 13.-15.9.05 tagt die Bundestarifkommission in Halle zu einer entscheidenden Sitzung um über das Gesamtwerk TvÖD abzustimmen. Hinter den derzeit laufenden „Redaktionsverhandlungen“ verbirgt sich die Aufgabe wesentlicher tariflicher Rechte, von denen wir bisher nichts wissen. Das gleiche gilt für den Übergangs-Tarifvertrag (TV-Ü), mit dem die Behandlung der im alten Tarifrecht erwartenden Bewährungs- und Zeitaufstiege im neuen System behandelt wird. Wir dürfen es nicht dem ver.di-Tarifsekretariat, der Verhandlungs- und Tarifkommission überlassen, was da verschachert wird. Wir müssen einfordern, dass nach Abschluss aller Verhandlungen alle Texte allen Mitgliedern zugänglich gemacht werden. In Betrieben und Bezirken müssen dann ausführliche Diskussionen über das Gesamtwerk stattfinden. Wird das Verhandlungsergebnis in Betrieben und Gremien abgelehnt, darf es keine Unterschrift geben. Lieber den BAT beibehalten, statt tariflich erkämpfte Standards aufgeben. ... Beim Abschluss des TvöD hat ver.di sogar darauf verzichtet, den TvöD als Nachfolgetarifvertrag des BAT zu erklären. Das hat fatale Auswirkungen auf alle Arbeitsverträge, die sich bisher auf den BAT beziehen. Das fängt bereits damit an, dass in diesem indirekten öffentlichen Dienst die Beschäftigten noch nicht mal die 300 Euro Lohnerhöhung für 2005 bekommen. Sie bekommen gar keine Erhöhung. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat z.B. seine Mitgliedsunternehmen (Hunderttausende sind hier abhängig beschäftigt) angewiesen, die Erhöhung nicht zu bezahlen. Wenn es ab 1.10. keinen BAT mehr gibt, fehlt der Bezug für all die Arbeitsverträge und Vereinbarungen, die sich auf den BAT beziehen. Auf Anfrage eines Netzwerk-Unterstützers bei ver.di wurde mitgeteilt, dass die Anlehnung an den TvöD für alle die Bereiche, die bisher an den BAT angelehnt waren, nicht geklärt ist. „Dort wo es explizite Tarifverträge gibt oder gab (AWO, DRK u.a.), müssen diese von ver.di zu eigenständigen Tarifverhandlungen aufgefordert werden.“ Nur wie sollen diese kampfschwachen Bereiche abgehängt vom öffentlichen Dienst alleine dies erkämpfen? Darauf gibt ver.di keine Antwort. Die Folge ist, dass die Arbeitgeber in diesen Bereichen in die Offensive gehen. So geschehen bei der Lebenshilfe in Stuttgart. Die Geschäftsführung der kleinen Einrichtung fordert die 40-Stunden-Woche, die Reduzierung des Urlaubs auf 24 Tage und deutlich weniger Lohn. Diese Gehaltseinbußen bewegen sich tabellarisch zwischen 8 und 20 % ( je nach “Familienstand“) , rechnet man die fehlenden Urlaubstage und die Mehrarbeit ein , so sind es 13-25% ! Für die Geschäftsleitung besteht ,nach den Erfahrungen, keinerlei Verhandlungsgrundlage; es wird davon ausgegangen , dass die Belegschaft auch diesen Brocken schlucken wird.

Tarifvertrag öffentlicher Dienst ist fertig

Am 2.9.05 wurden die Verhandlungen um den TVöD abgeschlossen. Letzte Punkte seien am Wochenende geklärt worden. Für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sagte Präsident Thomas Böhle, der Vertrag sei «mit überwältigender Mehrheit» gebilligt worden. (Yahoo! Nachrichten 12.9.05) Auch die ver.di-Bundestarifkommission hat das Ergebnis der Redaktionsverhandlungen am 10. September in Berlin mit großer Mehrheit gebilligt.

Siehe auch

Marburger Bund kündigt Tarifgemeinschaft mit Ver.di

Der Marburger Bund (MB) hat im September 2005 seine Tarifgemeinschaft mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di aufgekündigt, weil er die Interessen der ÄrztInnen durch ver.di ungenügend vertreten sieht.

Die Tarifgemeinschaft entstand 1950 und bezog sich zunächst auf die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG), die später in ver.di aufging. Die DAG erhielt damals die Vollmacht, auf Bundesebene auch den MB zu vertreten. Diese Regelung wurde getroffen, weil die Arbeitgeber kleinere Gewerkschaften wie die Gewerkschaft der Polizei oder der MB nicht als originäre Tarifpartner zuließen. Über die Tarifgemeinschaft mit der DAG und später mit ver.di erhielt der MB dennoch die Möglichkeit, die Tarife auf Bundesebene (BAT) zu beeinflussen. Im kirchlichen Bereich und bei privaten Klinikträgern verhandelt der MB bereits heute schon neben ver.di. (Quelle und mehr Details: Deutsches Ärzteblatt 9.9.05 – Interview mit MB-Hauptgeschäftsführer Armin Ehl.)

Für die Ärzte an den Kreis- und städtischen Krankenhäusern sowie an den Bundeswehrkrankenhäusern gilt jetzt der TVÖD, allerdings nur für ver.di-Mitglieder und Nicht-Organisierte. Die Mehrheit der Krankenhausmediziner ist aber Mitglied im Marburger Bund. Sie werden weiter nach dem Bundesangestellten-Tarif (BAT) bezahlt und haben damit aus Sicht der Ärztevereinigung die besseren Karten. (journalMED 16.9.05)

Seit dem 15. September 2005 verhandelt der MB mit der Tarifgemeinschaft der Länder über einen arztspezifischen Tarifvertrag für Klinikärzte an den Universitäten. (FAZ 11.9.05)

Die Netzeitung vom 10.9.05 berichtet: Ärzteinitiativen haben im Verlauf der vergangenen Demonstrationen und Warnstreiks Verbandsmitglieder nach der Netzeitung vorliegenden Dokumenten zum Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstand des Marburger Bundes auf[gerufen], sollte der Bund Verdi nicht das Verhandlungsmandat entziehen. Den Bruch mit ver.di ausgelöst haben laut Netzeitung die jüngsten Verhandlungen mit der Vereinigung kommunaler Arbeitgeber (VKA). Die Arbeitgeber hätten ein Angebot gemacht, wonach ein 28-jähriger verheirateter Arzt über zehn Jahre ein Einkommensminus von fünf Prozent zu verkraften gehabt hätte.

Ver.di spricht von einem Schritt zur «Zwei-Klassengesellschaft am Krankenhaus». Falls der Marburger Bund sich mit seiner Forderung nach 30 Prozent mehr Einkommen durchsetze, würde das übrige Klinikpersonal massiv benachteiligt. (journamMED 16.9.05)

In einer Pressemitteilung vom 12.9.05 von ver.di heißt es: Es ist bedauerlich, wenn nun standespolitische Alleingänge den Teamgeist in den Krankenhäusern gefährden“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke. Gute medizinische Versorgung sei eine Gemeinschaftsleistung aller Beteiligten – egal ob Ärztin oder Arzt, Krankenschwester oder -pfleger. Mit dem Ausscheren schwäche der Marburger Bund die Position der Beschäftigten im Gesundheitswesen gegenüber den Arbeitgebern, sagte Paschke weiter.

Die junge Welt vom 14.9.05 kommentiert: an einem solidarischen Kampf gegen die Verschlechterung der Arbeits- und Entlohnungsbedingungen hat der Klinikärztebund allerdings kein Interesse. Bei Verhandlungen unter ver.di-Führung werde »unten das ganze Geld verteilt« , und das gehe zu Lasten der Ärzte, sagte Günther Jonitz, Vorstandsmitglied des Berliner MB-Landesverbands und Präsident der Berliner Ärztekammer, am Montag der taz. Und in den laufenden Tarifverhandlungen für die Berliner Charité hatten Ärztevertreter ihre hohen Lohnforderungen unter anderem mit dem Argument gerechtfertigt, daß bei den nichtärztlichen Bereichen der Klinik »noch viel Luft« sei. ... Eine gewisse Mitschuld an der Entwicklung muß sich die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di allerdings zuschreiben lassen. Jahrelang hat sie es in Tarifverhandlungen auf Bundes,- Landes-, Kommunal- und Betriebsebene nicht vermocht, den ständigen Angriffen der Klinikbetreiber etwas entgegenzusetzen und mittels einer Inflation von Öffnungsklauseln zugelassen, daß der Flächentarifvertrag – egal ob für Ärzte oder anderes Klinikpersonal – nur noch rudimentäre Bedeutung hat.

Siehe auch

Siehe auch

Diskussion zur Tarifreform