Niedersächsischer Psychiatrieausschuss

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Der Psychiatrieausschuss ist ein vom Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales berufenes unabhängiges Gremium von Fachleuten und Landtagsabgeordneten, das für die Belange psychisch kranker und seelisch behinderter Menschen eintreten soll. Der Ausschuss berichtet dem Landtag und dem Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales über seine Tätigkeit, seine Feststellungen und Vorschläge.
Die vom Psychiatrieausschuss gebildeten Besuchskommissionen besuchen Einrichtungen der Versorgung psychisch kranker und seelisch behinderter Menschen und berichten dem Psychiatrieausschuss über die Besuche.
(Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung, September 2005)

Der Ausschuss gibt jährlich Tätigkeitsberichte heraus, aus denen hier zitiert wird (Hervorhebungen in den Texten gibt es nicht im Original).

Die Mängel, die der Ausschuss feststellt, bedeuten nicht, dass es in Niedersachsen besonders schlimm zugeht, sondern dass es in Niedersachsen einen Ausschuss gibt, der diese Dinge untersucht und veröffentlicht. Dadurch bestehen in Niedersachsen Chancen für Verbesserungen, die in anderen Bundesländern vielleicht nicht bestehen.

Inhaltsverzeichnis

Generelle Haltung zur Privatisierung

Der Ausschuss beschloss am 15.1.2003 den folgenden Wortlaut:

Der Ausschuss hält es für notwendig, dass der bestehende öffentliche Versorgungsauftrag gewahrt bleibt. Deshalb spricht der Ausschuss sich einhellig gegen eine gewerbliche Privatisierung der Nds. Landeskrankenhäuser aus. Der Ausschuss stellt dabei die Sicherung der Versorgungsqualität klar in den Vordergrund. (18. Bericht für das Jahr 2002)

Im 19. Bericht für das Jahr 2003 wird diese Position bestätigt.

Im 20. Bericht für das Jahr 2004 wird auf das Thema nicht explizit eingegangen, doch heißt es dort:

Man kann sich allerdings des Eindrucks nicht erwehren, dass die Regularien zur Finanzierung der Angebote die Zielsetzung der therapeutischen und rehabilitativen Angebote dominieren und beschneiden. Dabei zwingt ein System, dass primär am Leistungsrecht und der Reduktion von Behandlungskosten orientiert ist, das therapeutische und rehabilitative Vorgehen z.T. in ein solches Korsett, das ein „Gesundwerden“ verhindert. Damit verbaut die Dominanz des Leistungsrechts ihr ureigenes Ziel, Behandlungskosten zu sparen. Denn Behandlungskosten können nur dann reduziert werden, wenn eine individuell sinnvolle Behandlung möglich ist, die natürlich unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit durchgeführt werden sollte.

Niedersächsischer Psychiatrieausschuss gegen Verkauf an gewerblichen Betreiber

Im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung zum geplanten Verkauf der Niedersächsischen Landeskrankenhäuser nahm der Psychiatrieausschuss u.a. wie folgt Stellung:

Mit aufmerksamer Sorge begleitet der Ausschuss die Absicht der Niedersächsischen Landesregierung, die Niedersächsischen Landeskrankenhäuser zu verkaufen.
Der Ausschuss vertritt die Auffassung, dass der öffentliche Versorgungsauftrag im Rahmen der Daseinsvorsorge auch für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen gewahrt sein muss.
Auch wenn sich der Ausschuss mit überwiegender Mehrheit gegen einen Verkauf an einen gewerblichen Betreiber, aber für eine veränderte flexiblere Rechtsreform der Trägerschaft ausgesprochen hat, so hält er in jedem Fall an der Beibehaltung und Weiterentwicklung der gegenwärtigen Versorgungsleitlinien im Sinne des NPsychKG fest. ...
Der Ausschuss teilt die verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber einer Beleihung Privater mit der Aufgabenwahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben im Maßregelvollzug. Er betont, dass ein humaner, sicherheitsorientierter Vollzug in einer Einheit von Behandlung und Sicherung durchgeführt werden und in direkter öffentlicher Verantwortung verbleiben muss. ...
(www.psychiatrie.niedersachsen.de Ende Oktober 2005)


Siehe auch

Forensische Psychiatrie

Im Zusammenhang mit der Privatisierungsdebatte besichtigte der Ausschuss eine private Einrichtung in Uchtspringe, wo Asklepios eine forensische Psychiatrie betreibt (beliehenes Unternehmen Salus gGmbH):

Die in diesem Zusammenhang besichtigte forensische Psychiatrie in privater Trägerschaft Uchtspringe, Sachsen Anhalt, hatte einen insgesamt negativen Eindruck hinterlassen, weil therapeutische Ansätze durch einseitige Verwahrung und Sicherung erstickt wurden. (18. Bericht für das Jahr 2002)

Auch in den Landeskrankenhäusern stellte der Ausschuss im 18. Bericht für das Jahr 2002 Mängel fest. Unter anderem wurden MaßregelvollzugspatientInnen räumlich nicht von „allgemeinpsychiatrischen“ PatientInnen getrennt.

Im 19. Bericht für das Jahr 2003 heißt es:

An den grundsätzlichen Ausführungen des 18. Berichtes hat sich auch im neuen Berichtszeitraum nichts verändert. ... Die vorgesehenen, sowie die bereits umgesetzten Kapazitätserweiterungen in diesem Bereich hinkten grundsätzlich den Erfordernissen hinterher. ...

Über das Nds. Landeskrankenhaus Wehnen und das Nds. Landeskrankenhaus Lüneburg wird berichtet: Aufgrund von personellen Engpässen musste z. T. die übliche Standardversorgungsleistung in der Allgemeinpsychiatrie eingeschränkt werden. Letzteres kann auch für das Landeskrankenhaus Wunstorf gesagt werden, das die genannte Durchmischung beendete um den Preis der Umwidmung von allgemeinpsychiatrischen Stationen in Stationen des Maßregelvollzuges.

An anderer Stelle heißt es:

Als außergewöhnlich wird die Belastung des Personals im Maßregelvollzug von der Besuchskommission Maßregelvollzug bezeichnet. Um langfristig über qualifiziertes Personal zu verfügen, müssen auch Anreize in finanzieller Art umgesetzt werden.

Die Besuchskommission Maßregelvollzug hat einen häufigen Analphabetismus trotz Schulbesuchs bzw. häufige Legasthenie (einhergehend mit der mangelnden Fähigkeit, lesen und schreiben zu können) bei Maßregelvollzugspatienten hervorgehoben und die Notwendigkeit betont, diesem Umstand besser zu begegnen. ...

Nach wie vor fehlen Einrichtungen des offenen Vollzuges. Problematisch ist auch weiterhin die Nachsorge für Maßregelvollzugspatienten, stellt sie doch die Nachhaltigkeit der Gesamtmaßnahme sicher.

Im 20. Bericht für das Jahr 2004 berichtet der Ausschuss von geplanten Verbesserungen und folgenden tatsächlichen Verbesserungen: es wurde eine Ambulanz für die Nachsorge von Sexualdelinquenten geschaffen, eine Prognosekommission und Beiräte. Und weiter:

Die Besuchskommission Maßregelvollzug berichtete demgegenüber von einer großen Verunsicherung der Mitarbeiter in den Häusern als Reaktion auf die angekündigten Veränderungen und die Haushaltsdiskussion. Die abgeschlossenen und angekündigten Veränderungen hätten auf das Betriebsklima in den Häusern einen negativen Einfluss ausgeübt und die Motivation der Mitarbeiter verschlechtert.

Freiheitsberaubungen und Gewalttaten

Nach dem 19. Bericht für das Jahr 2003 berichteten verschiedene Besuchskommissionen

... über richterlich nicht genehmigte geschlossene Unterbringung in Heimen oder von zwar gut dokumentierten, aber gerichtlich nicht genehmigten Fixierungen, in Kliniken ... , welche wiederholt oder über längere Zeit durchgeführt wurden und damit genehmigungspflichtig gewesen wären. So wurde z. B. von einer vorläufigen Einweisungsverfügung berichtet, die auf einem ärztlichen Zeugnis fußte, das im Wesentlichen die Angaben der Angehörigen wiedergab, ohne dass der betreffende Facharzt den Patienten tatsächlich gesehen und untersucht hatte. Regional unterschiedlich wagen es Verwaltungsbehörden nicht, ärztliche Zeugnisse in Frage zu stellen, obwohl sie nicht einmal die Mindestanforderungen nach NPsychKG erfüllen. Das Vorliegen einer psychischen Störung i. S. des § 1 Abs. 1 NPsychKG wird z.B. nicht bestätigt, eine Diagnose wird nicht genannt, sondern lediglich ohne weitere Ausführungen Fremd- oder Selbstgefährdung festgestellt. Oft enthalten die ärztlichen Stellungnahmen keine über die genannten Feststellungen hinaus nachvollziehbaren Darstellungen, mit denen sich eine gegenwärtig erhebliche Gefahr begründen ließe. Als problematisch wurde von der Besuchskommission Weser-Ems Nord insbesondere die Akutversorgung psychisch kranker Menschen auf der Insel Norderney angesehen. Neben dem mangelnden fachärztlichen Angebot wird auch von zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienst keine regelmäßige Sprechstunde durchgeführt. Kritikwürdig ist insbesondere, dass vorläufige Einweisungen zur Unterbringung im zuständigen psychiatrischen Krankenhaus Norden ohne vorherige ärztliche Untersuchung allein durch Polizei und Ordnungsbehörde durchgeführt werden, weil die diensthabenden Ärzte nicht bereit seien, entsprechende Untersuchungen durchzuführen und ein ärztliches Zeugnis auszustellen.

Über eine Klinik im Harz in privater Trägerschaft wird berichtet, dass eine mittellose Patientin auf einer geschlossenen Station nicht mit ihrem Anwalt telefonieren konnte, weil sie bereits ihr Kontingent von einem Anruf wöchentlich ausgeschöpft hatte.

Über eine Klinik in Langenhagen (welche?) heißt es: die Besuchskommission Hannover [stieß] auf Fixierungen von Patienten, die zwar sehr gut dokumentiert waren, aber eine richterliche Genehmigung für diese Fixierungen konnte nicht nachgewiesen werden.

Im Jahr darauf (20. Bericht für das Jahr 2004) scheint sich die Lage verbessert zu haben, wobei die Klinik Langenhagen nicht erwähnt wird:

Die von den Besuchskommissionen berichteten Eindrücke in den besuchten Fachkliniken waren überwiegend positiv bzw. es wurde von positiven Veränderungen berichtet.

Der Bericht erwähnt die Klinik Wahrendorff mit folgenden Worten:

Wiederholt beanstandete die zuständige Besuchskommission, dass in mehr als nur Einzelfällen die Voraussetzungen für die praktizierten geschlossenen Unterbringungen in der geschlossenen Außenwohngruppe Grasdorf des Klinikum Wahrendorffs nicht mehr rational nachvollziehbar waren. Exemplarisch beschäftigte sich der Ausschuss mit dem Fall einer 34-jährigen Bewohnerin im Heimbereich des Klinikum Wahrendorff, die dort mit den Diagnosen, leichte Intelligenzminderung und Verhaltensstörung seit 4 Jahren geschlossen untergebracht war, weil sie sich durch unkritische Männerbekanntschaften selbst gefährdete. Neben der Unterbringung an sich war die hochdosierte Einstellung auf Benzodiazepine nicht nachvollziehbar begründet. In der Vergangenheit hatte das zuständige Amtsgericht unter Zugrundelegung der Stellungnahmen der heimbetreuenden Ärzte die Notwendigkeit und Fortsetzung der geschlossenen Unterbringung in den vergangen 4 Jahren stets bestätigt. ... Die berichtete Handhabung machte die Ausschussmitglieder betroffen. Erschrocken waren sie insbesondere über die Möglichkeit mit kaum schlüssigen Argumenten eine so lange freiheitsentziehende Maßnahme begründen zu können.

An anderer Stelle heißt es über Wahrendorff: es wurde von der Besuchskommission lobend hervorgehoben, dass auf einer zuvor beanstandeten Station des Klinikum Wahrendorff, die Wachsäle aufgelöst und zugunsten von Zwei- und Vierbettzimmer umgebaut worden seien.

Über ein Alten- und Pflegeheim der Arbeiterwohlfahrt heißt es, die BewohnerInnen dort seien mit Einschränkung der Freiheit der Bewegung, untergebracht ... , ohne dass das Vorliegen eines richterlichen Beschlusses hätte geprüft werden können. Da diese Einrichtung der Besuchskommission entgegen § 30 Abs. 5 NPsychKG keine Einsicht in die Unterlagen der Bewohner gewährte, mussten die aufsichtsführenden Behörden eingeschaltet werden.

Heime

19. Bericht für das Jahr 2003:

Besonders problematisiert wurden die großen Heimbereiche, die überwiegend mit Kliniken assoziiert sind, die in privater Trägerschaft stehen. Dabei können Heimbereich und Klinik sich wechselseitig als Zulieferer dienen, ohne dass eine unabhängige Beurteilung und Definition der Erforderlichkeiten und der Situation der Betroffenen ausreichend möglich ist. Es wurde herausgestrichen, dass dominante Trägerinteressen, wie die Praxis von Einzelbeispielen zeigte, so gut wie nicht zu korrigieren waren. ... Aus den Berichten der Besuchskommissionen wird immer wieder deutlich, dass Angebote in Heimen für psychisch Behinderte wirtschaftlichen Gesichtspunkten untergeordnet werden. Obwohl die Mehrheit von befragten Heimbewohnern, sich Einzelzimmer wünschten, sind in den Heimen noch immer sehr viele Doppelzimmer zu finden. Die in einigen Heimen vorgefundenen Vier-Bett-Zimmer sind, wie in Erfahrung gebracht werden konnte, nach der Heimmindestbauverordnung mit Zustimmung der Heimaufsichtsbehörde, zwar zulässig, wenn ein Heim den Anspruch von Heimat erfüllen will, muss aber eine individuelle Gestaltung, eine wohnliche Atmosphäre und der Schutz von Intimität möglich sein. ... In Widerspruch mit dem Grundsatz ambulant vor stationär setzen sich Heimbetreiber mit ihrer Absicht, aus wirtschaftlichen Gründen die Heimplatzzahl aufzustocken ohne im Sozialpsychiatrischen Verbund den tatsächlichen Bedarf abzuklären. Die Eigengesetzlichkeit der Platzzahlaufstockung führt unweigerlich dazu, dass die bereitstehenden Plätze aus wirtschaftlichen Gründen (auch überregional) voll belegt werden müssen, um mit erneuten Anfragen weitere Aufstockungen zu begründen. Auffällig ist, dass Heime nicht selten nach stationären Behandlungen von Kliniken bei Bestehen einer rechtlichen Betreuung belegt werden. Die Belegungen erfolgen deutlich seltener unmittelbar aus dem ambulanten Bereich. Die Hintergründe bedürfen aber noch einer besonderen Untersuchung. Wiederholt kritisiert wurde bei einigen Heimen die trostlose Ausstattung und die fehlende Tagesstruktur. In manchen Heimen stellte sich die Frage, wie sich der Tagespflegesatz rechtfertigen lässt, wenn die Betroffenen nicht mehr als Unterkunft und Verpflegung erhalten ... Nach wie vor beklagten sich die Mitglieder der Besuchskommissionen über die Vergeblichkeit von Mängelrügen bei „faulen“ Heimbetreibern. ... Bei besuchten Alten- und Pflegeheimen standen beengte Wohnverhältnisse, mangelnde bauliche Geeignetheit neben z.T. gravierenden Betreuungs- und Pflegemängeln im Vordergrund. ... Es finden sich immer wieder Heime, deren Türen sich von den Bewohnern nicht öffnen lassen, ohne dass für die einzelnen Bewohner, eine richterliche Genehmigung zur geschlossenen Unterbringung vorliegt.

20. Bericht für das Jahr 2004:

Grundsätzlich konnten die Besuchskommissionen bei den überwiegenden Besuchen von Heimen auf ein hochmotiviertes, engagiertes Personal treffen, das auch bei weniger günstigen Rahmenbedingungen durch reduzierte Personalkapazität und bauliche Mängel bereit war, ein qualifiziertes Hilfeangebot vorzuhalten. Unzureichende Personalausstattungen, eine unzureichende Nachtwache (Haus Oelber) oder sogar das Fehlen einer Rufbereitschaft (Kur- und Pflegeheim Schloss Friedland) wurden von den zuständigen Besuchskommissionen immer wieder moniert. ... Als besonders problematisch wurde es angesehen, dass neue, unübersichtliche und undurchschaubare gemischte Versorgungskonstrukte zu völlig unklaren Aufsichtszuständigkeiten führten und damit die notwendige Aufsicht ganz unterblieb. In diesem Zusammenhang kritisierte die Besuchskommission Braunschweig eine Einrichtung in Groß Gleidingen, bei der völlig unklar blieb, welche Versorgungsvereinbarungen mit den Bewohnern abgeschlossen worden war. Damit blieb auch die Frage nach der Zuständigkeit der aufsichtsführenden Behörde offen, was zur Konsequenz hatte, dass keine Aufsicht geführt wurde. Nach Bericht der zuständigen Besuchskommission hat die Kritik am Seniorenzentrum Brake [[[Senator|Senator]]] in den vergangenen Jahren nicht dazu geführt, dass die geschlossene Station den fachlichen Anforderungen angepasst wurde. Auch beklagte die zuständige Besuchskommission für das Heim „Individuelle Hilfen“ in Bockenem, dass die Versorgungssituation trotz wiederholter Interventionen der Besuchskommissionen in den vergangen Jahren weiterhin als katastrophal bezeichnet werden müsse. ... Hierzu muss angemerkt werden, dass das Wohnheim "Individuelle Hilfen" aufgrund der Voreingenommenheit beim letzten Besuch der Kommission Beschwerde bei der Heimaufsicht gegen das indiskutable Verhalten der Besuchskommision eingereicht hat. Trotz des festgestellten positiven Engagements der meisten Mitarbeiter in den Heimen ist der Heimbereich nach wie vor das problematischste Versorgungsangebot für chronisch psychisch kranke Menschen.

Siehe auch

Persönliche Werkzeuge