Gesundheitsreform: Der unterbelichtete Punkt

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Kaum ein Punkt der geplanten Gesundheitsreform wird von irgendeiner Organisation oder Gruppe nicht kritisiert. Ein Punkt jedoch bleibt bei linker wie liberaler oder konservativer, bei gewerkschaftsorientierter wie kapitalfreundlicher Kritik unterbelichtet. Das ist wahrscheinlich kein Zufall. Denn auf den Punkt aufmerksam zu werden, setzt etwas voraus, das in der politischen Kultur Deutschlands leicht unter die Räder kommt: es ist der Begriff des Bürgers in der Tradition der Französischen Revolution von 1789 und das mit diesem Begriff einhergehende Staatsverständnis.

Bevor der unterbelichtete Punkt der Gesundheitsreform und seine Bedeutung für die weitere Entwicklung dieser Gesellschaft beleuchtet wird, soll daher mit den Worten Dr. Enoch Lemckes ( Abteilungsleiter Kultur im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern) daran erinnert werden, was ein Bürger und ein demokratischer Staat ist. Wer 1989 rief „Wir sind das Volk!“ weiß es vielleicht noch:

Bürger sind keine Untertanen, sondern Freie und Gleiche. Der Staat ist Mittel und Ausdruck ihrer demokratischen Selbsbestimmung und ihrer Werte und Ideale.

In diesem Sinne bestehen in der Bundesrepublik Deutschland gewisse Grundrechte, zum Beispiel:

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes und nicht etwa auf Grund einer Verwaltungsvorschrift oder eines Kommissionsbeschlusses eingegriffen werden.

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Stellen wir uns für einen Moment einen freien und gleichen Bürger vor. Angenommen, dieser Bürger habe die Rechte anderer verletzt, zum Beispiel einen Raubüberfall begangen. Er sitzt deshalb unter Einschränkung seines Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit im Knast. Es besteht wohl (noch) Konsens in dieser Gesellschaft, dass der Staat und seine Vollzugsorgane die Würde und körperliche Unversehrtheit des Mannes trotz seiner Verbrechen weiterhin zu achten haben. Doch Mithäftlinge des Mannes sehen die Sache nicht ganz so eng und bedrohen ihn als „Weichei“, „Schwuchtel“ und dergleichen mehr. Der Mann lässt sich daraufhin von einem Mithäftling ein martialisch anmutendes Tattoo verpassen und wird fortan weniger bedroht. Der Mann handelt vernünftig und gesundheitsbewusst, denn das Tattoo hat einen sozialpsychologischen Nutzen, der die Risiken und Nebenwirkungen von Tattoos überwiegt. Nach knapp vier Jahren wird der Mann aus dem Knast entlassen und geht auf Arbeitssuche. Das Tattoo schreckt mögliche Arbeitgeber ab. Vernünftigerweise will der Mann aufgrund der neuerlichen Bedrohung durch eine rigide Umwelt das Tattoo, das ihn vier Jahre lang vor Anfeindungen im Knast bewahrte, entfernen lassen.

Hierzu steht in den Eckpunkten der Bundesregierung zu einer Gesundheitsreform 2006 in falschem Deutsch:

Bei selbstverschuldeten Behandlungsbedürftigkeiten - zum Beispiel nach ... Tätowierungen - müssen in stärkerem Umfang von Möglichkeiten der Leistungsbeschränkung Gebrauch gemacht werden.

Die „Eckpunkte“ wurden von BürgerInnen verabschiedet, die zu wenig Phantasie besitzen, sich den gesundheitlichen Nutzen von Tattoos vorstellen zu können. Phantasiemangel wäre eine Privatangelegenheit der davon Betroffenen - wenn er ohne leibliche Konsequenzen für andere BürgerInnen bliebe. Sollten die „Eckpunkte“ aber umgesetzt werden, so wird dem vorbestraften Mann mit dem Tattoo das Leben körperlich spürbar schwer gemacht. Das Leben wird ihm schwer gemacht, weil BürgerInnen mit mehr Einfluss meinen, MitbürgerInnen gesundheitsbewusstes Verhalten absprechen zu dürfen, allein aus dem Grund, dass sie zu dumm sind, den Sinn nicht-normgerechter Verhaltensweisen zu begreifen. Ihre Macht aber, MitbürgerInnen tatsächlich das Leben schwer zu machen, erhalten die phantasielosen BürgerInnen durch die Außerkraftsetzung oben genannter Grundrechte. Diese Rechte sollten eigentlich den Mann davor bewahren, unter der persönlich zu verantwortenden Dummheit von BürgerInnen, die staatliche Gewalt ausüben, leiden zu müssen.

Man könnte argumentieren, der gesundheitsbewusste, vorbestrafte Mann mit dem Tattoo sei ein an den Haaren herangezogenes Beispiel. Darum noch ein Beispiel, das einige Millionen Menschen in diesem Land betrifft:

Nach Schätzungen der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde meiden 5% der Allgemeinbevölkerung Zahnarztbesuche. Weitere Millionen Menschen gehen nicht oft genug zum Zahnarzt, um das zahnärztliche Bonusheft nutzen zu können. Jeder einzelne dieser Millionen Menschen wird einen Grund haben, so zu verfahren. Falls die Phantasie nicht reicht, sei ein Grund genannt:

Menschen mit oralen Traumen können durch zahnärztliche Invasionen des Mundraums in emotionale Krisen geraten. Akute Schmerzen sind ein wirksames Mittel gegen Retraumatisierungen, so dass es für viele dieser Menschen vernünftig ist, nicht bei Schmerzfreiheit zum Zahnarzt zu gehen.

Frauen und Männer, die aufgrund eines unbewussten oder bewussten Traumas Zahnarztbesuche meiden, zahlen zur Zeit mehr Geld für die Zahnbehandlungen, weil sie traumatisiert wurden. Das an sich schon ist ein Skandal. Es geht aber noch weiter. Nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde handelt es sich bei allen Menschen, die Zahnarztbesuche gänzlich meiden, um Angsterkrankte nach ICD-10, F 40.2. Bei einer guten Gesundheitsversorgung würden alle diese Menschen entsprechend auf Zahnbehandlungs-Phobie behandelt. Nach erfolgreicher Behandlung würden alle diese Menschen glauben, ihre Ängste vor der Zahnbehandlung seien „übertrieben“ oder „unbegründet“ gewesen - auch diejenigen mit unbewussten Traumen, denen die Angst hätte ein Wegweiser sein können zur Erinnerung und Bewältigung ihrer Traumen. Fachliche Borniertheit in Kombination mit Nötigung führt im Fall des zahnärztlichen Bonusheftes schon heute zu gesundheitlich bedenklichen Eingriffen in die Persönlichkeit tausender von Menschen.

Gewaltanwendungen, die der Beseitigung eines als „ungesund“ deklarierten Verhaltens oder Unterlassens zugunsten eines als „gesund“ deklarierten Verhaltens oder Unterlassens dienen, werden selten als solche wahr genommen - häufig auch von den Opfern nicht. Im Fall unangemessener Behandlungen auf Zahnbehandlungs-Phobie sind die meisten Opfer froh, den Status eines „normalen“ Menschen wiederzuerlangen. Denn wer schlechte Zähne hat, wird in dieser Gesellschaft diskriminiert, verdient weniger Geld und dem wird auch noch zusätzliches Geld für Zahnbehandlungen abgeknöpft.

Wer sich selbst „unbegründetes“ Verhalten bescheinigt, neigt dazu, Gewalt und den Verlust von Bürgerrechten zu dulden. Wer einem Menschen „unbegründetes“ Verhalten unterstellt, neigt dazu, Gewalt an diesem Menschen als legitim zu betrachten. Der Extremfall dieses Zusammenhangs besteht in der Psychiatrie, in der Handlungen ausgeführt werden, die wörtlich auf den Begriff der Folter der Vereinten Nationen zutreffen, den aber kaum jemand auf PsychiaterInnen und deren PatientInnen anwendet. Denn wird einem Menschen als Person die Vernunft abgesprochen, verliert er oder sie den Status als BürgerIn mit den entsprechenden Konsequenzen.

Sollten die Pläne der Bundesregierung, wie sie in den „Eckpunkten“ formuliert sind, verwirklicht werden, würde die gesamte Bundesrepublik zu einer verdünnten Psychiatrie, in der angebliche ExpertInnen Millionen von BürgerInnen mal in diesem, mal in jenem Aspekt praxiswirksam die Vernunft absprechen dürften. Daraus abgeleitete Nötigungen und Gewaltmaßnahmen würden die Opfer mehrheitlich höchstwahrscheinlich dulden.

Wir haben es mit einer Abschaffung der demokratischen Verfassung dieser Gesellschaft über den Gesundheitsdiskurs zu tun. Ein Staat, der seinem Staatsvolk, von dem ja eigentlich die Staatsgewalt ausgehen sollte, die Vernunft absprechen kann, ist kein demokratischer Staat.

Die Konstruktion „selbstverschuldete Behandlungsbedürftigkeit“, mit der die Eckpunkte der Bundesregierung zu einer Gesundheitsreform 2006 operieren, verträgt sich nicht nur nicht mit einem demokratischen Staatsverständnis. Sie ist auch maßlos. Bei GegenStandpunkte macht eine Frau auf Folgendes aufmerksam: Als „selbstverschuldet“ gilt eine Behandlungsbedürftigkeit dann, wenn sie aufgrund von Wünschen und Bedürfnissen des Betreffenden selbst hervorgerufen wurde. Als nicht „selbstverschuldet“ gilt eine Behandlungsbedürftigkeit dann, wenn sie aufgrund fremder Interessen hervorgerufen wurde, z.B. aufgrund von Profitinteressen, die zur Verlängerung der Arbeitszeit führen. Lungenkrebs aufgrund von Tabaksucht ist „selbstverschuldet“, Lungenkrebs als Berufskrankheit nicht. Ersterem Lungenkrebs verweigert man eine gesamtgesellschaftlich zu finanzierende Behandlung, letzterem nicht. Die mit der „selbstverschuldeten Behandlungsbedürftigkeit“ vermittelte Botschaft lautet: Wenn jemand deine Gesundheit vernutzen darf, dann dein Arbeit“geber“; du selbst darfst das nicht. Würde einE BürgerIn im Sinne Dr. Enoch Lemckes solch eine Botschaft schlucken?

Fast keine Behandlungsbedürftigkeit ist monokausal bedingt. Fast keine Behandlungsbedürftigkeit ist ausschließlich „selbstverschuldet“. „Selbstverschuldung“ lässt sich beliebig weit treiben. Eine Gärtnerin beispielsweise könnte zunächst unter nicht „selbstverschuldeten“, weil berufsbedingten Rückenproblemen leiden - bis ExpertInnen verkünden, die Rückenprobleme seien durch diese oder jene täglich in der Freizeit zu vollziehende 5-stündige Maßnahme erfolgreich vermeidbar. Verweigert die Gärtnerin die Maßnahme, weil sie in dieser Zeit ihren Kindern lieber Essen kocht, sind ihre Rückenprobleme „selbstverschuldet“.

Im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV heißt es:

Die Verpflichtung der Versicherten gegenüber der Versichertengemeinschaft zu gesundheitsbewußtem und eigenverantwortlichem Verhalten wird künftig besonders betont: In Zukunft gilt für chronisch kranke Versicherte nur dann eine reduzierte Zuzahlungs-Belastungsgrenze, wenn sie vor ihrer Erkrankung regelmäßig die für sie relevanten Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen haben.

Damit wird allen Versicherten abverlangt, alle Eingriffe an ihren Psychen und Körpern zu dulden, die irgendwelche womöglich von Danone oder Schering mit Swimmingpools ausgestatteten ExpertInnen vorschreiben. Sich einer Vernutzung der Gesundheit in weniger priviligierten Erwerbsbereichen zu verweigern, also gesundheitsbewusst zu handeln und eigenverantwortlich in der Sonne zu sitzen, ist dabei selbstredend verboten. Die Psychen und Körper der Bevölkerung werden denen übereignet, die sie mit Recht verbrauchen.

Mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, mit der Freiheit der Person sind staatliche Nötigungen zu körperlichen und/oder psychischen Eingriffen in die Person unvereinbar. Aus keiner Ecke dieser Gesellschaft erfolgt jedoch ein hörbarer Aufschrei. Denn wo kein Bürger ist, können auch keine Bürgerrechte verletzt werden.

In den vergangenen Jahren wurde der Begriff des Bürgers erfolgreich aus dem Gesundheitsdiskurs eliminiert und die Kategorie des „Schädlings“ an einer „Versichertengemeinschaft“ etabliert.

Einrichtungen wie das zahnärztliche Bonusheft, von denen noch zahlreiche weitere zu befürchten sind, stiften Beziehungen zwischen den Menschen und der Menschen zu sich selbst, die ihren Status als BürgerInnen aufheben. Versicherte, die von Bonusheften profitieren, profitieren von der Diskriminierung ihrer Mitmenschen und vom eigenen Gehorsam gegenüber höheren Instanzen. Wohl jedes Kind, dem man vorschreibt zu tun, was es gerade sowieso tun wollte, würde eine Art Trotz verspüren. Erwachsene BürgerInnen dieser Nation stärken ihr Selbstbewusstsein, indem sie sich autoritären Gängelungen beugen. „Brav gemacht, Bürgerlein. Hier hast du ein zuckerfreies Bonbon.“

Aus Erwachsenen, die sich infantilisieren lassen, werden leider keine Kinder, sondern brutalisierte Erwachsene. Erträglicher machen sich die meisten Entwürdigung und Entmündigung, indem sie an der Diskriminierung ihrer Mitmenschen partizipieren. „Ganz Recht geschieht es diesen Unvernünftigen“, sagen sie.

So handeln Untertanen, nicht BürgerInnen. Ein Verhältnis zu den Mitmenschen und zu sich selbst als freie und gleiche BürgerIn beinhaltet die Unterstellung begründeten Verhaltens, beinhaltet Respekt vor den anderen und vor sich selbst.

Bonushefte sind eine Respektlosigkeit gegenüber der psychischen und körperlichen Integrität der Mitglieder der Versichertengemeinschaft, die sich daraus legitimiert, dass die Belange der Gemeinschaft höher gestellt werden als die Belange der Einzelnen.

Stellen wir uns für einen Moment eine demokratische Versichertengemeinschaft vor. Diese Gemeinschaft habe Geldsorgen. Um Geld zu sparen, beschließt die Gemeinschaft mehrheitlich: Wer nicht an der Vorsorgeuntersuchung X teilnimmt, soll für die Behandlung der Krankheit Y keine Versicherungsgelder erhalten. Den Mitgliedern einer solchen Versichertengemeinschaft wäre klar - weil sie sich als Freie und Gleiche nicht anmaßen, einander begründetes Verhalten abzusprechen -, dass es sich bei dieser Maßnahme um eine Gemeinheit gegenüber einer Minderheit der Mitglieder handelt. Einige würden diese Gemeinheit für unumgänglich halten, andere für vermeidbar.

So aber funktioniert die Versichertengemeinschaft der „Eckpunkte“ und des Referentenentwurfs nicht. Es gibt nicht nur keine demokratischen Abstimmungen, sondern Minderheiten, die gemein behandelt werden, sollen auch noch „selbstverschuldet“ gemein behandelt werden, also nicht gemein, sondern in irgendeiner Weise „gerecht“. Der Zweck dieser Konstruktion liegt darin, Zerwürfnisse der Gemeinschaft abzufangen, die sich aus der Notwendigkeit von Entscheidungen ergeben, durch die Gemeinschaftsmitglieder geschädigt werden. Kommen solche Entscheidungen häufig vor, so ist bald ein Zustand erreicht, bei dem fast alle Mitglieder der Gemeinschaft Schaden leiden. Eine demokratische Gemeinschaft würde darauf mit einer grundsätzlichen Debatte reagieren. Man würde nach Lösungen für das Problem des permanenten Geldmangels suchen, da dieses Problem erkennbar das Problem wäre und folglich zu lösen.

Permanent wird ein Geldmangel durch den Zwang zu permanenten Sparmaßnahmen. Konkurrenzorientiertes Wirtschaften nötigt zu permanenten Sparmaßnahmen. Wer Möglichkeiten zu Einsparungen versäumt, geht in der Konkurrenz unter. Nie wird ein Zustand erreicht, bei dem es heißen könnte: „So, nun ist es genug; dieses Niveau der Ausgaben versuchen wir fortan zu halten.“

Eine Stärkung des Wettbewerbs in der GKV führt zu permanentem ökonomischen Druck auf die Versicherungen. Diesen Druck werden die Versicherungen nach Möglichkeit nach außen weiterleiten. Der nach außen weitergeleitete Druck wird ausnahmslos bei irgendwelchen Menschen enden, sei es bei Krankenhauspersonal oder bei MitarbeiterInnen der Pharmaindustrie, bei ÄrztInnen oder ApothekerInnen. Es wird einen permanenten Kampf geben, in dem sich die Beteiligten darum bemühen, Druck von sich auf jeweils andere umzulenken. Soweit die Beteiligten in ihrer Gesamtheit den Druck der Versicherungen abwehren können, werden die Versicherungen genötigt, den Druck an die Versichertengemeinschaft abzugeben. Dies hat unter bestimmten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die momentan gegeben sind, einen Abbau leiblich-seelischer Selbstbestimmungsmöglichkeiten und die Abstoßung von mit Recht gemein zu behandelnden Mitmenschen aus der ideologischen Gemeinschaft zur Folge.

Auch, wenn die Bundesregierung mit ihrem Vorhaben, den Wettbewerb in der GKV zu stärken, scheitern sollte, sogar bei Einführung einer Bürgerversicherung nach den Vorstellungen der Gewerkschaften, haben Privatisierungen im Gesundheitswesen, die Stärkung des Wettbewerbs in diesem Bereich genau diese Folgen: permanenter Zwang zur Kostensenkung und infolge dessen Faschisierung des Gemeinschaftsgedankens, um die sozialen Brüche abzufangen.

Permanenter ökonomischer Druck führt zur verfassungsmäßigen Entdemokratisierung einer kapitalistischen Gesellschaft, wenn

  1. die Gewerkschaften stark genug sind, mit einem Klassenkampfszenario drohen zu können, wenn sie wollten; und
  2. die Gewerkschaften zu schwach sind, um den ökonomischen Druck als solchen auf Kosten des Kapitals in Grenzen zu halten oder eine grundsätzlichere Lösung herbeizuführen.

Bei schwachen Gewerkschaften fliegt, wer kein Geld hat, aus der Versichertengemeinschaft raus und stirbt an Geldmangel wie in den USA. Bei Gewerkschaften, die den ökonomischen Druck des kapitalistischen Wettbewerbs als solchen in Grenzen halten können, ist „Sozialpartnerschaft“ machbar. Hierzulande und zur Zeit ist „Sozialpartnerschaft“ nicht machbar - nicht nur nicht, weil die Gewerkschaften zu schwach sind, sondern auch, weil angesichts der Globalisierung „Sozialpartnerschaft“ Standortpolitik gegen äußere Feinde bedeutet, also wiederum auf eine Faschisierung des Gemeinschaftsgedankens hinausläuft.

Aufgrund der Stärke der Gewerkschaften ist andererseits ein unmittelbar ökonomisch vermitteltes Sterbenlassen von Menschen wie in den USA nicht durchsetzbar. Sollten sich die gegenwärtigen Kräfteverhältnisse nicht ändern, so wird sich diese Gesellschaft daher entlang der Privatisierung der Gesundheitsversorgung und des zunehmenden Wettbewerbs in diesem Bereich zu einem biofaschistischen System formieren. Man erkennt dies daran, dass keine gesellschaftlich relevante Seite Kritik an einem bestimmten Punkt der geplanten Gesundheitsreform übt, der die gesamte Bevölkerung in gewaltförmige Lebenspraxen verwickelt, die primär nicht ökonomisch, sondern autoritär-ideologisch vermittelt sind.

Keine Glaskugel ist erforderlich vorauszusehen, was passiert, wenn die Gewerkschaften nicht mit ihrer Kuscheltaktik brechen:

In diesem Land werden Menschen nicht als Wirtschaftsversager sterben, sondern als Schädlinge an der Versichertengemeinschaft. Privatwirtschaftlich verwertbare Menschen werden Geistleibeigene des Kapitals sein, der Rest zu Staatssklaven gemacht. Und da auch dieser Zustand, um sich zu erhalten, irgendwann eine Reduktion der Zunahme des wettbewerblich bedingten ökonomischen Drucks auf die Gesellschaft erfordert, dieser Druck aber aufgrund wettbewerbsfreundlicher Gewerkschaften nicht durch Einschränkung von Kapitalinteressen aufgefangen werden kann, wird er über die Grenzen der Gesellschaft hinaus geleitet werden. Unter Stillhalten der Gewerkschaften wird die Bundesrepublik Kriege führen, die anders als in den USA kaum auf innergesellschaftliche Widerstände treffen werden, sollten sie ein gewisses Ausmaß überschreiten. Denn Widerstand zu leisten, erfordert Selbstvertrauen und Würde, Dinge, die der bundesdeutschen Bevölkerung trotz und wegen aller Streik- und Protestaktionen jetzt gerade abhanden kommen.

Revolutionäre Organismen, Oktober 2006



Bild:Deutschlandbleibtgesund.jpg

Zum Verhältnis von Individuum und Nation in der aktuellen Gesundheitspolitik:
Bei der Gesundheitspolitik geht es vor allem um Sie. ... DEUTSCHLAND BLEIBT GESUND.
(Großformatige Anzeige des Bundesgesundheitsministeriums in der Gewerkschaftszeitung Ver.di Publik, Januar/Februar 2007)

Siehe auch

Persönliche Werkzeuge