G-BA und IQWiG

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Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA, GemBA)

Der G-BA wurde mit der Gesundheitsreform eingesetzt, die am 9. September 2003 von SPD, CDU/CSU und Bündniss 90/Die Grünen nach vorherigen Absprachen im Bundestag beschlossen wurde.


Aufgabe

Wesentliche Aufgabe des G-BA ist die genauere Bestimmung der den BundesbürgerInnen zuzubilligenden gesundheitlichen Versorgung. Dazu erstellt der G-BA Richtlinien, die vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) genehmigt werden müssen – oder ggf. an den G-BA zu erneuter Beratung zurücküberwiesen werden. Beschließt der G-BA keine Richtlinien, die das BMGS genehmigen möchte, so beschließt das BMGS die Richtlinien selbst (§ 94 SGB V).

Eine Zurücküberweisung erfolgte bereits Ende 2003: der G-BA hatte entschieden, dass chronisch krank nur solche Menschen sind, die innerhalb von zwei Jahren mindestens zwei Mal ärztliche Behandlung in Anspruch nahmen. (Ärzte Zeitung 5.8.04)

Mitglieder

Die Mitglieder des G-BA werden durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Bundesverbände der Krankenkassen, die Knappschaft und die Verbände der Ersatzkassen ernannt. Diese Mitglieder ernennen drei weitere Mitglieder, die den „unparteiischen“ Part übernehmen sollen.

Mit der Beteiligung der Deutschen Krankenhausgesellschaft erhalten Krankenhäuser (bzw. ihre BesitzerInnen) Einfluss auf Entscheidungen, die zuvor Krankenkassen und ÄrztInnenkörperschaften vorbehalten waren. (Ärzte Zeitung 16.3.04)

Ergänzend zur Stärkung der Krankenhäuser schwächt die Gesundheitsreform die Kassenärztlichen Vereinigungen:

  • Zulassung von Einzelverträgen zwischen ÄrztInnen und Krankenkassen
  • Abrückung der Mitglieder von den Vertreterversammlungen durch längere Amtszeiten
  • Abrückung der Vertreterversammlungen vom Vorstand durch Einführung hauptamtlicher Vorstandsposten (Ärzte Zeitung 12.5.04, Ärzte Zeitung 1.6.04)
  • strukturelle Schwächung selbstständiger Arztpraxen gegenüber „Versorgungszentren“ (Ärzte Zeitung 13.5.04, Ärzte Zeitung 11.6.04).

Ursprünglich plante die Bundesregierung, den Kassenärztlichen Vereinigungen nach und nach den Sicherstellungsauftrag für ambulante fachärztliche Versorgung zu entziehen, so dass Krankenhäuser langfristig mit integrierten Versorgungskonzepten ambulante Leistungen an sich ziehen können (Ärzte Zeitung 7.9.04).

Erstmals werden im G-BA PatientInnen als vernunftbegabte Subjekte berücksichtigt: VertreterInnen ausgewählter PatientInnenverbände dürfen auf den Sitzungen mitreden. Ein Stimmrecht haben sie nicht. Welche PatientInnenverbände mitreden dürfen, bestimmt das BMGS per Verordnung.

Das Bündnis für Selbstbestimmung in der Medizin, ein Zusammenschluss von Patienten-, Verbraucher- und Fachverbänden der Komplementärmedizin, kritisiert, dass einseitige Bewertungsverfahren und personelle Besetzungen des G-BA Verfahren wie Homöopathie benachteiligen. Das Bündnis fordert unter anderem, dass beim GBA ein Unterausschuß für Komplementärmedizin eingerichtet wird. Auch die beratende Rolle der Patientenvertreter im GBA hält das Bündnis für nicht ausreichend. Patientenvertreter müßten an Entscheidungen mitwirken dürfen. (Ärzte Zeitung 10.11.06)

Finanzierung

Finanziert wird der G-BA jeweils zur Hälfte durch die Erhebung eines Zuschlags für jeden abzurechnenden Krankenhausfall und durch die zusätzliche Anhebung der Vergütung für die ambulante vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung (§ 91 Abs. 2 Satz 6 i. V. m. § 139c Abs. 1 SGB V).

Geheimhaltung

Laut Geschäftsordnung des G-BA sind der Hergang der Beratungen und das Stimmenverhältnis bei der Beschlussfassung sowie die Beratungsunterlagen geheim zu halten. Immerhin werden die beschlossenen Richtlinien veröffentlicht.

Nach Auskunft von PatientInnen-VertreterInnen hat die Geheimhaltungsklausel in der Geschäftsordnung des G-BA keine nachteiligen Auswirkungen auf die Arbeit der PatientInnen-VertreterInnen und ihre Kommunikation mit den PatientInnenverbänden. Denn die Geheimhaltung betrifft lediglich den Ablauf der Beratungen und die dort verwendeten Unterlagen. In den Verbänden werden aber die Sachfragen selbst diskutiert und die aktuellen Positionen eigenständig entwickelt.


Siehe auch

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

Im Juni 2004 gründete der G-BA das IQWiG:

Der Gesetzgeber hat mit der Gesundheitsreform 2003 (GMG) die Etablierung eines neuen staatsunabhängigen Instituts im deutschen Gesundheitswesen vorgesehen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat nun diese wissenschaftliche Institution in Form einer privaten Stiftung errichtet. Dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) obliegt künftig die wissenschaftliche Bewertung des medizinischen Nutzens, der Qualität und der Wirtschaftlichkeit von Leistungen. Dazu gehört die Bewertung von Behandlungsleitlinien, die Abgabe von Empfehlungen zu strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP), die Nutzenbewertung von Arzneimitteln sowie die Herausgabe von Patienteninformationen. (Info des G-BA)

Der Haushalt des IQWiG wird vom G-BA bestritten. Laut IQWiG-Satzung nimmt man aber auch Gelder von Dritten entgegen. (Gibt es schon Spenden?)

Im Dezember 2004 beauftragte der G-BA das IQWiG, in eigener Regie für die Gesundheitsversorgung relevante Themen zu ermitteln und wissenschaftlich zu bearbeiten (IQWiG Pressemitteilung 22.12.04).

Die Finanzen des IQWiG werden von einem Stiftungsrat kontrolliert. Dieser Stiftungsrat besteht aus VertreterInnen der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Er benennt vier Mitglieder des Vorstands der Stiftung. Ein weiteres Vorstandsmitglied wird vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung benannt, um die Staatsunabhängigkeit des Instituts zu gewährleisten. Der Vorstand benennt die Institutsleitung und bestimmt, welche Organisationen und Personen Stellungnahmen zu den relevanten Themen abgeben dürfen, die das Institut ermittelt hat.


Der Sachverstand des IQWiG wird von MedizinerInnen angezweifelt. In einer Presseerklärung der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie Herz- und Kreislaufforschung e.V. vom 31.3.05 heißt es:

Nachdrücklich kritisiert die deutsche Kardiologenvertretung die ... geplante Vorgehensweise des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) und seines Leiters Professor Peter Sawicki. Besonders skeptisch wird dabei die Machtfülle des ... Instituts beurteilt: „Im Gesetz heißt es wörtlich: 'Die Aufgabe der unabhängigen wissenschaftlichen Bewertung des medizinischen Nutzens, der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Leistungen obliegt zukünftig dem Institut'“, zitiert Chefarzt und Jurist Dr. Eckart Frantz, Potsdam ... Für das Vorhaben, die Leistungskataloge der Gesetzlichen Krankenversicherung zu normieren, zu beschränken, dem wissenschaftlichen Diskurs zu entziehen, und die Definitionsmacht einer administrativ leicht steuerbaren Einrichtung zu übertragen, ist mit der Errichtung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) der bisher bedeutsamste Schritt gelungen ... Wo bisher der wissenschaftliche Prozess ... zu gesicherten medizinischen Erkenntnissen geführt hat, die von den Fachgesellschaften zu Leitlinien – zunehmend standardisierter Qualität – verdichtet wurden, könnte zukünftig die Bewertung einer einzigen Institution das medizinische Leistungsgeschehen für die Vielzahl gesetzlich Krankenversicherter in Deutschland bestimmen. ... Die Betrachtung bisheriger Ergebnisse der Akteure, insbesondere die fragwürdige Qualität der durch sie bestimmten Leitlinien im Rahmen der Disease-Management-Programme, ihre öffentlichen Äußerungen, aber auch die jüngst publizierten ‚Methoden’ des IQWIG legen die Vermutung nahe, dass es zunehmend schwieriger werden wird, neue wissenschaftliche Erkenntnisse in einem behutsamen Prozess aus der klinischen Erprobung über evidenzbasierte Leitlinien in die klinische Praxis zu überführen.“
Da außer der Legaldefinition des § 139a SGB V nichts für die fachliche Unabhängigkeit des Instituts spreche, „ist es notwendig, sehr genau auf die – vorwiegend interessen bestimmten – Äußerungen seiner Vertreter zu schauen.“ Das IQWIG sei frei in der Setzung seiner Prioritäten, in der ad-hoc-Publikation von eigenen Ansichten zu tagesaktuellen Fragen, sowie in der Frage, ob und wenn ja welche externen Experten hinzugezogen werden. ...
Der zum Leiter des IQWIG berufene Diabetologe Sawicki, der im Vorfeld als einer der entschiedensten Verfechter der Errichtung eines solchen Instituts aufgetreten war, hatte u. a. als Autor der dem Disease-Management-Programm „Koronare Herzkrankheiten“ (DMP-KHK) zugrunde gelegten „Entscheidungsgrundlagen“ fungiert. Dr. Frantz: „Diese stehen vielfach in eklatantem Gegensatz zum aktuellen Stand der wissenschaftlichen Medizin und der Leitlinien deutscher, europäischer und amerikanischer kardiologischer Fachgesellschaften.“
Während Leitlinien dazu dienen können, gesicherte, neue, umstrittene und obsolete Evidenz in ein regelhaftes Verhältnis zu setzen und der wissenschaftliche Diskurs diese kritisch überprüft, geht das IQWIG – mit gesetzlich eingeräumter Allzuständigkeit – daran, mit (rechtsmittelfähigen?) Beschlüssen die Interessen seiner Meinungsträger umzusetzen.


Siehe auch

Siehe auch

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