Fachklinik Schleswig

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Zur Fachlinik Schleswig gehören psychiatrische und psychotherapeutische Einrichtungen für Erwachsene und Kinder, Heime für „Behinderte“(*), eine Neurologie und eine Klinik für Forensische Psychiatrie.

Die Fachklinik Schleswig selbst gehört seit Ende 2004 der Damp Holding AG und dem Schleswiger Martin-Luther-Krankenhaus. Die Damp Holding AG versprach Investitionen aus Eigenmitteln in Höhe von 30 Millionen €. Weitere Investitionen in Höhe von 50 Millionen € werden aus Landesmitteln erwartet. (Kieler Nachrichten 8.12.04, Kieler Nachrichten 15.12.04)

(*) Zum Wort „Behinderte“ siehe Wortschwellen.

März 2005

Psychiatrischer Maßregelvollzug

Das Amtsgericht Flensburg verweigert nach einer Meldung der Lübecker Nachrichten vom 10.3.05 die Eintragung der Fachklinik Schleswig in das Handelsregister. Es vertritt – wie in zweiter Instanz auch das Landgericht – die Auffassung, dass der Strafvollzug in der forensischen Psychiatrie Schleswig nicht von einer privaten GmbH geführt werden könne. Denn der Maßregelvollzug sei eine hoheitliche Aufgabe, die laut Artikel 33 des Grundgesetzes in der Regel von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes wahrgenommen werden müsse .

Die Ameos Psychiatrie Holding GmbH, zu der auch eine forensische psychiatrische Einrichtung in Neustadt gehört, wurde demgegenüber vom Registergericht Oldenburg anstandslos in das Handelsregister eingetragen. Lübecker Nachrichten 10.3.05

Am 19. Oktober 2005 hob das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht den Beschluss des Amtsgerichts Flensburg auf und erlaubte die Eintragung der Fachklinik Schleswig in das Handelsregister. (Presse-Info Finanzministerium Schleswig-Holstein 24.10.05)
Das Oberlandesgericht hebt ausdrücklich hervor, dass über die Verfassungsmäßigkeit der funktionalen Privatisierung des Maßregelvollzuges letztlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden muss. Die Privatisierung des forensischen Maßregelvollzugs sei grundsätzlich erlaubt, weil sie auf einem Landesgetz beruhe. Etwas anderes kann sich erst dann ergeben, wenn das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes ausspricht. (Pressemitteilung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts 24.10.05)

Siehe auch

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