Europäische Union

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Mai 2007

Wiedereinführung von Gesundheitsdienstleistungen in die Dienstleistungsrichtlinie gescheitert

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments hatte am 8. Mai 2007 aus eigener Initiative einen Bericht über Auswirkungen und Folgen der Ausklammerung der Gesundheitsdienste aus der Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt (2006/2275 (INI)) angenommen.

Mit einer knappen Mehrheit hatte der Ausschuss einem Änderungsantrag 172 zugestimmt, nach dem das Europäische Parlament die Europäische Kommission dazu auffordern soll, dem Europäischen Parlament

einen Vorschlag zur Wiedereingliederung der Gesundheitsdienste in die Richtlinie 2006/123/EG und einen Vorschlag zur Kodifizierung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in Bezug auf die europäischen Patientenrechte zu unterbreiten

Darüber entschied das Europäische Parlament Ende Mai. EuroActiv 24.5.07:

Die Europaabgeordneten haben eine spezielle EU-Regelung zu Gesundheitsdienstleistungen abgelehnt, aber die Kommission aufgefordert, eine Kodifizierung des gegenwärtigen Richterrechts vorzuschlagen. Damit solle geklärt werden, welche Rechte den Unionsbürgern zuständen, wenn sie Gesundheitsdienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten beanspruchen wollten, deren Kosten von ihren eigenen Gesundheitssystemen gedeckt werden sollen.


Weitere Quellen


Siehe auch

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