EU-Dienstleistungsrichtlinie

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Der Entwurf für die EU-Dienstleistungsrichtlinie, nach dem ehemaligen EU-Binnenmarktkommissar auch „Bolkestein-Richtlinie“ genannt, wurde im Januar 2004 veröffentlicht. In dieser Richtlinie geht es um die Deregulierung der Dienstleistungen in der EU. Der Entwurf stieß auf so vehemente Proteste, dass er überarbeitet wurde.


Inhaltsverzeichnis

Ursprünglicher Entwurf

Nach dem ursprünglichen Entwurf wäre die öffentliche Förderung öffentlicher Krankenhäuser illegal, sobald private Unternehmen mit öffentlichen im „Wettbewerb“ stehen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung zeigten sich über den Entwurf der EU-Dienstleistungsrichtlinie besorgt, u.a. weil er vorsieht, dass das Recht des Herkunftslandes des Anbieters von Dienstleistungen gelten soll und nicht mehr das Recht des Landes, in dem die Dienstleistung erfolgt (Herkunftslandsprinzip). Darin sehen KBV und Kassen Gefahren für die Bedarfsplanung und Qualitätssicherung.

Gemäß dem Entwurf der EU-Dienstleistungsrichtlinie gelten die Regeln des Herkunftslandes auch für Fragen der ArbeitnehmerInnenvertretung. Damit können Dienstleistungsunternehmen durch die formale Verlagerung ihres Sitzes nationale Regelungen umgehen.

Wäre die EU-Verfassung in Kraft getreten, so hätte auf nationaler Ebene gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie kaum noch etwas unternommen werden können. Denn dann unterlägen Dienstleistungen nicht mehr der Einstimmigkeitsregel, sondern der Mehrheitsregel.

Sigrid Skarpelis-Sperk, Bundestagsabgeordnete für die SPD Bayern, schreibt in der Verbandszeitschrift des Deutschen Juristinnenbundes (Heft 4, 2004):

In den 24 Jahren meiner Tätigkeit als Abgeordnete ist mir noch nie ein vergleichbares europäisches Projekt untergekommen: Es schlägt 5 Rekorde:
  • Der Bolkestein-Entwurf ist die komplexeste, komplizierteste und die in sich und mit dem existierenden europäischen Recht und der künftigen Verfassung widersprüchlichste Vorlage in der Geschichte der EU.
  • Er greift tief wie nie in die nationale Souveränität und die künftige Gestaltungsmöglichkeiten von Gesetzgebern in Bund und Ländern ein, setzt sich gegen den Wortlaut der EG-Verträge über die ausschließlichen Zuständigkeiten der einzelnen Mitgliedsstaaten hinweg (z.B. Kultur, Gesundheit) und verlangt sogar, dass neue Gesetze und Vorschriften hier nurmehr mit Zustimmung der Brüsseler Bürokratie beschlossen werden dürfen.
  • Eklatant sichtbar wird der Eingriff in die nationale Souveränität durch den faktischen Wegfall der öffentlichen Kontrolle für ausländische Dienstleistungsunternehmen, die auf heimischem Boden tätig werden, mit gravierenden Auswirkungen auf Gesundheit, Umwelt, Verbraucher, aber auch die öffentliche Ordnung und Kriminalität.
  • Die Richtlinie wird absehbar massive Auswirkungen auf die Arbeitsmärkte, die sozialen und die Arbeitsbedingungen sowie den Umweltbereich haben.
  • Die Richtlinie schafft nicht wie bisher gemeinsames Recht, sondern setzt - das ist ebenso radikal wie revolutionär einen Regelungswettbewerb unter den 25 Rechtssystemen der Mitgliedstaaten in Gang.
Ver.di und UNISON, die britische Gewerkschaft für öffentliche Dienste mit 1,3 Mio. Mitgliedern, arbeiten zusammen gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie. UNISON berichtet darüber: With a combined membership of 3.8 million members, the two unions have already been working closely in the fight against the EU Services Directive aimed at liberalising the 'market' in public services by opening them up to commercial competition but which is now going to be comprehensively redrafted. (UNISON 28.4.05) – Mit einer kombinierten Mitgliederzahl von 3,8 Millionen haben die beiden Gewerkschaften bereits eng im Kampf gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie zusammen gearbeitet, mit der der “Markt” der öffentlichen Dienstleistungen für den kommerziellen Wettbewerb geöffnet werden soll, die aber nun umfassend überarbeitet werden wird. Die EU-Kommission hatte darauf verzichtet, im Vorfeld der Präsentation des Dienstleistungsrichtlinien-Entwurfs betroffene Organisationen, Verbände, Institutionen und Vereinigungen zu konsultieren. (Zahnärztliche Mitteilungen 1.6.05) Beim Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs Ende März 2005 gab es vor allem von französischer und deutscher Seite massiven Widerstand gegen diesen EU-Richtlinienentwurf. Laut Bundeskanzler müsse die Richtlinie grundlegend überarbeitet werden. Der französische Staatspräsident Jacques Chirac sprach sogar von einer „totalen Ablehnung der Richtlinie“. (Deutsche Handwerks Zeitung 20.4.05)

Änderungsdiskussion

Im April/Mai 2005 legte Evelyn Gebhardt, Europaabgeordnete für die Bundesrepublik Deutschland (SPD, Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas – PSE), dem EU-Parlament einen Änderungsvorschlag vor. Das EU-Parlament kann die Richtlinie direkt ändern, muss sich jedoch mit dem Europäischen Rat auf einen gemeinsamen Text einigen.

Nach Gebhartdts Vorstellungen müssen in jedem EU-Land, in dem eine Dienstleistung erbracht wird, die dort geltenden Mindeststandards erfüllt werden, um einen Senkungswettlauf an Arbeits- und Sozialstandards sowie die Aushöhlung von Kollektivverträgen zu verhindern. (Gewerkschaft der Gemeindebediensteten Österreich, Mai/Juni 2005)

"Bei Durchsicht des Berichtsentwurfes kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Berichterstatterin dem Druck der Linken weicht und nicht zugeben darf, worum es bei einem effektiven und funktionierenden Binnenmarkt eigentlich geht", so Othmar Karas von der Fraktion der Europäischen Volkspartei und europäischen Demokraten – EVP-ED. (Text der Öserreichischen Volkspartei)

Bis zum 10. Juni 2005 können die EU-Abgeordneten Änderungsanträge zu Gebhardts Bericht einreichen. Aufgrund der Verzögerungen bei den Übersetzungen wurde die Abstimmung im Binnenmarktausschuss auf September 2005 verschoben. (Euro Info Centres Austria 31.5.05)

Um die Entscheidungen zu beeinflussen, wurden über den Bolkestein Mailomat von attac bisher (von Mitte Mai bis Mitte Juni 2005) rund 50.200 Protestmails versandt.

5-Punkte-Plan und Bundestagsbeschluss

Im Juni 2005 legte Martin Schulz, der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas im EU-Parlament (PSE) einen 5-Punkte-Plan vor, der die Verabschiedung der Dienstleistungsrichtlinie vorsieht. (Schwäbische Zeitung 21.6.05)

Franz Müntefering, Parteivorsitzender der SPD, begrüßte den Plan. (Pressemitteilung SPD 21.6.05)

Am 30. Juni 2005 hat sich der Bundestag noch einmal mit der Dienstleistungsrichtlinie auseinandergesetzt und dabei mit den Stimmen von SPD/Bündnis 90/Grüne und PDS gegen die Stimmen von FDP und CDU/CSU denAntrag 15/5832 angenommen, in dem die Kommission dazu aufgefordert wird, den Richtlinienentwurf zurückzuziehen und nochmal völlig neu zu überarbeiten. Die Bundesregierung wird darin nicht aufgefordert, gegen den Richtlinienentwurf zu stimmen, aber immerhin dazu, sich für umfangreiche Änderungen einzusetzen. (Attac Newsletter 1.7.05)

Am 15. Juli 2005 berichtet Sarah Wagenknecht, PDS-Europaabgeordnete und Berichterstatterin für die Richtlinie im Wirtschaftsausschuss: Seitens der Vertreterin der Konservativen, der finnischen Abgeordneten Kauppi, wurde mir unverblümt mitgeteilt, dass Konservative und Liberale beschlossen hätten, sich auf keinerlei übergreifende Kompromissverhandlungen einzulassen. (PDS Presseerklärung 15.7.05)

Aktionstage im Oktober 2005

arbeiter.blog 29. September (Initiative von ver.di ArbeiterInnen):

Die EU Dienstleitungsrichtlinie, auch Bolkensteinrichtlinie genannt, schleicht sich durch die Instanzen von Brüssel. Im Oktober soll die Richtlinie durch das europäische Parlament abgestimmt werden. Wer nach den Protesten im Frühjahr die Hoffnung auf eine inhaltliche Änderung der Richtlinie hatte, sieht sich jetzt eines "Besseren" belehrt. Deshalb rufen DGB, ATTAC und andere zu weiteren Protestaktionen auf. Der DGB organisiert am 05.10.2005 in Berlin eine Aktion zur Dienstleistungsrichtlinie. Treffpunkt zu dieser Aktion ist die Wilmersdorfer Straße/Ecke Goethestraße in der Zeit von 11.00 bis 15.00 Uhr.

Am 25. Oktober wird der Entwurf zur EU Dienstleistungsrichtlinie im Europaparlament in Straßburg debattiert und am nächsten Tag wird darüber abgestimmt. Die EFBH ruft zu einer Demonstration am 25. Oktober 2005 in Straßburg auf.

Attac, einige nationale Gewerkschaftsbünde und andere Gruppen rufen außerdem europaweit zu dezentralen Aktionen am 15. Oktober 2005 auf. (IG Bauen Agrar Umwelt)

Gewerkschaften und EU-Dienstleistungsrichtlinie

Hans-Gerd Öfinger, stellvertretender Vorsitzender ver.di Bezirk Wiesbaden, Vorsitzender ver.di Fachbereich Medien Wiesbaden stellte am 3.11.2005 auf der Delegiertenversammlung der DGB-Region Frankfurt-Rhein-Main einen Initiativntrag, in dem der DGB und die Einzelgewerkschaften aufgerufen werden,

ab sofort mit aller Kraft gegen eine drohende Neuauflage der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie einzutreten. Alle Mitglieder und betrieblichen Gremien (Vertrauensleute, Betriebs- und Personalräte, Betriebs- und Personalversammlungen) müssen systematisch über die Inhalte und Folgen informiert werden. ... Der DGB und seine Einzelgewerkschaften müssen öffentlich und massiv Druck auf die amtierende und die künftige Bundesregierung und die sie tragenden Parteien ausüben, damit sie in dieser Frage eindeutig Farbe bekennen und eine solche Richtlinie im Europäischen Rat ablehnen.

Der Antrag erhielt mehr als die erforderlichen Stimmen, wurde aber auf Initiative der Antragskommission abgeblockt.

Öfinger schreibt dazu:

Ein Kollege in Wiesbaden, dem ich hinterher über die Behandlung meines Antrags berichtete, sieht in diesen Vorgängen einen Beweis für seinen Verdacht, dass die hauptamtlichen Spitzen von DGB und Einzelgewerkschaften hinter den Kulissen schon längst "alle Schweinereien abgesegnet" hätten und dazu angehalten seien, wirksamen Widerstand an der Basis gegen die Dienstleistungsrichtlinie oder gegen die zu erwartenden Angriffe seitens einer künftigen Großen Koalition zu unterbinden. So weit will ich noch nicht gehen. ... Warum soll es den deutschen Gewerkschaften nicht auch gelingen, "Bolkestein" zum Thema zu machen und die Politik massiv unter Druck zu setzen?

Am Montag (7.11.) hat Öfinger den gleichen Antrag im geschäftsführenden Bezirksvorstand von ver.di Wiesbaden eingebracht. Er wurde dort einstimmig angenommen. (Der Funke November 2005)

Siehe auch

Abstimmung zur Dienstleistungsrichtlinie im Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments 22.11.05

Presseerklärung von Heide Ruehle (Grüne):

Chance für Verbesserung der Dienstleistungs-Richtlinie verpasst Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hat heute eine wichtige Chance verpasst, die Dienstleistungsrichtlinie grundlegend zu verändern. In drei zentralen Bereichen folgten die Abgeordneten weitgehend dem umstrittenen Richtlinienentwurf der EU-Kommission: Enttäuschend ist zunächst das Ergebnis in Sachen Daseinsvorsorge: Der Ausschuss weigerte sich, Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herauszunehmen. Damit fielen auch so sensible Bereiche wie die Wasserversorgung unter die Richtlinie. Dies würde die gemeinwohlorientierte öffentliche Daseinsvorsorge grundlegend in Frage stellen. Ebenso dramatisch ist das Festhalten am Herkunftslandprinzip. Danach unterlägen grenzüberschreitend tätige Dienstleistungsunternehmen den Regeln ihres Heimatlandes. Die Folge: Es würde eine Abwärtsspirale bei Sozial-, Verbraucher- und Umweltstandards in Gang gesetzt, da Unternehmen ihren Hauptsitz in EU-Länder mit niedrigen Standards verlagern würden. Nach Steueroasen würden nunmehr auch Niederlassungsoasen entstehen. Außerdem hat es eine Mehrheit der Abgeordneten abgelehnt, einen umfassenden Prozess mit dem Ziel zu starten, die Regeln zur Erbringung von Dienstleistungen europaweit zu harmonisieren. Stattdessen folgten die Parlamentarier dem Kurs der EU-Kommission und stimmten für einen deregulierten Binnenmarkt für Dienstleistungen. Damit haben sich die Hardliner – vor allem der konservativen und liberalen Fraktion – auf breiter Front durchgesetzt. Nichtsdestotrotz haben wir auch einige wichtige Teilerfolge erzielt: Der Binnenmarktausschuss folgte der Linie des Beschäftigungsausschusses, wonach die Dienstleistungsrichtlinie weder das jeweilige Arbeitsrecht der EU-Staaten noch die Entsenderichtlinie beeinträchtigen darf. Allerdings wurde in diesen Punkten bereits im Vorfeld der Abstimmung Einigkeit erzielt. Jetzt gilt mehr denn je: Die Kritiker des Kommissionsentwurfs zur Dienstleistungsrichtlinie müssen angesichts der Anfang 2006 anstehenden Abstimmung im Plenum des Europa-Parlaments umfassend mobilisiert werden. Daher rufen wir Grünen dazu auf, den Europäischen Appell „Keine Dienstleistungsrichtlinie auf Kosten des Europäischen Sozialmodells“ zu unterzeichen.

Siehe auch

Aktionen gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie

E-Mail Rundschreiben der ver.di Betriebsgruppe des Knappschaftskrankenhaus Sulzbach 21.01.06:

Liebe Kolleginnen und Kollegen, am 14. Februar soll das Plenum des Europäischen Parlaments die Bolkestein-Richtlinie beschließen. Das wollen wir mit vereinten Kräften von sozialen Bewegungen und Gewerkschaften verhindern! Zur Erinnerung: Worum geht es? Mit der nach ihrem "Erfinder" genannten Bolkestein-Richtlinie soll der Markt für Dienstleistungen in Europa weitgehend liberalisiert werden. Dabei geht es um fast alles – einschließlich Kultur, Medien, Wasser, Nahverkehr und Bildung oder Pflege. Unternehmen sollen sich künftig noch einfacher in jedem beliebigen EU-Land niederlassen können (Niederlassungsfreiheit) und dann ihre "Dienste" zu den Regeln, Steuer- und Sozialstandards ihres Herkunftslandes in der ganzen EU anbieten dürfen (Herkunftslandprinzip). Kontrolle wird praktisch unmöglich. Damit droht überall in Europa noch mehr Konkurrenz, Sozialabbau, Lohndumping und Ausverkauf öffentlichen Eigentums. Qualitäts- und Umweltstandards kommen unter die Räder; Rechtssicherheit, Regulierung, politische Gestaltung und Demokratie werden dem freien Markt geopfert. Deshalb finden Demonstrationen am 11. Februar in Berlin und Straßburg statt. Ferner protestieren wir am 14.2. auch in Straßburg. Am 14.2. setzt verdi und DGB Busse ein. Wir haben die Termine im letzten Durchblick genannt. Nun kann man für einen Termin in der Mitte der Woche schlecht mobilisieren, wir können höchstens jene Kollegen, die sich zufällig an diesem Tag im Frei befinden, zur Mitfahrt auffordern. Dazu kommt, dass der 14.2. der so genante Valentinstag ist, was eine ganze Generation unansprechbar macht. Ich möchte deshalb erneut auf die Demonstration am Samstag, 11.2. in Straßburg um 14.00 Uhr aufmerksam machen. Auf der Sonderseite http://www.attac.de/strasbourg gibt es eine Mitfahrbörse für den 11.2.06, viele aktuelle Informationen und Hintergründe und demnächst einen "Mailomaten" für Briefe an die Europaabgeordneten. Glückauf!

Kompromiss zur EU-Dienstleistungsrichtlinie

Am 8.2.06 erzielten die Konservativen und Sozialdemokraten im Europaparlament ... einen Kompromiss, der bei der Abstimmung am Donnerstag nächster Woche eine breite Mehrheit für einen entschärften Text sichern soll. (Nürnberger Zeitung 9.2.06)

ZDF-heute berichtete am 9.2.05 wie viele andere Medien: Das besonders heftig umstrittene Herkunftslandprinzip soll nach dem Willen von Sozialisten und Konservativen nun wegfallen. Es sah vor, dass etwa ein ungarischer Frisör in Deutschland arbeiten kann - und zwar nach den Vorschriften seines Heimatlandes.

Bei attac heißt es am 2.2.06: Es wurde lediglich der Ausdruck "country of origin principle" ersetzt durch "rules of the country of origin" oder "Freedom to provide services". So z. B. im geänderten Art. 6 oder Art. 16.

Zum Gesundheitsbereich heißt es bei Attac: Schickes Verwirrspiel mit den "Leistungen von allgemeinem Interesse". Die werden nämlich sofort zu "Leistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse", sobald irgendjemand irgendwas dafür bezahlt, z. B. in Form von Abfallgebühren etc.

In einer Stellungnahme vom 8.2.06 ist bei Attac von wichtigen Änderungen im Kompromiss-Vorschlag die Rede, die den Geltungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie einschränken: Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, Arbeitsrecht, Tarifverträge und –verhandlungen, Streikrecht, Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge, Gesundheitsdienstleistungen u.a.m. werden von der Richtlinie ausgenommen.

Damit sind die Verfechter der EU-Dienstleistungsrichtlinie v.a. durch den Widerstand der Gewerkschaften Europas in wichtigen Punkten eingeknickt.

Laut einer Info in der Bolkestein Nachrichtensammlung, Band 19, Eintrag 17 vom 9.2.06 sagte jemand vom DGB, dass im Kompromisspapier noch ein dicker Hund begraben liegt. Der liegt in einer Erläuterung, die zusätzlich in den Richtlinientext aufgenommen werden soll.
Dort heisst es im Antrag 11:
"The directive must be interpreted in a way that reconciles the exercise of fundamental rights as recognized in the Member States and in the EU Charter of fundamental rights with the fundamental freedoms laid down in Article 43 and 49 of the Treaty. These fundamental rights include, i.a., the right to take industrial action. The directive must be interpreted as to give maximum effect to both these fundamental rights and the fundamental freedoms."
Damit wird klargestellt, dass soziale Rechte, insbesondere das Streikrecht, keinen Vorrang vor den sog. Marktfreiheiten , sondern mit diesen gleichrangig sein sollen, was für die Praxis natürlich eine weiten Interpretationsspielraum bietet, wenn das ganze in Konflikt zueinander gerät.

Andalusisches Parlament

Am 9.2.06 hatte das Andalusische Parlament die EU-Dienstleistungsrichtlinie abgelehnt. (Bolkestein Nachrichtensammlung, Band 19, Eintrag 20)

Demonstrationen im Februar 2006

Indymedia-Bericht und Bilder von der Demonstration am 11.2. in Berlin

Indymedia-Bericht und Bilder von der Demonstration am 12.2. in Straßburg

Annahme des Kompromissvorschlags im EU-Parlament

Eine breite Mehrheit des EU-Parlaments stimmte am 14.2.96 dem Kompromissvorschlag zu, der vor Inkrafttreten noch im Rat abgestimmt werden muss. Laut Attac kam es im EU-Parlament zu tumultartigen Szenen. Mit Geschäftsordnungstricks wurde erfolgreich verhindert, dass der ursprüngliche Antrag der Sozialdemokraten zur Abstimmung kam.

Videos dazu und ausführliche Informationen (Textvergleiche) bei Attac.

Siehe auch

EU-Ministerrat stimmt Kompromiss zur Dienstleistungsrichtlinie zu

Bolkestein Nachrichtensammlung 30.5.06, Stephan Lindner (attac):

Im Rat ist gestern ein Kompromiss zur EU-Dienstleistungsrichtlinie zu Stande gekommen. Mit Ausnahme der litauischen Regierung, die sich bei der Abstimmung enthielt, weil ihr die Liberalisierung nicht weit genug ging, sollen ihm die Regierungen aller Mitgliedsstaaten inklusive der deutschen Bundesregierung zugestimmt haben. Zum Inhalt des Kompromiss wurde bisher leider nicht besonders viel bekannt. Eine erste Mitteilung des Rats zu den Ergebnissen findet Ihr hier: http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/en/intm/89781.pdf. Außerdem könnt Ihr Euch eine Aufzeichnung der Pressekonferenz, die im Anschluss der Ratssitzung stattfand, unter http://ec.europa.eu/avservices/ebs/schedule.cfm?date=05/29/2006 anschauen, wenn Ihr auf den Eintrag der Uhrzeit 21:44 Uhr klickt. Nach allem, was dort zu hören und lesen ist, soll es an den Artikeln, die das umbenannte Herkunftslandprinzip und die dazugehörigen Ausnahmen enthalten, keine Änderungen mehr gegeben haben. Beschlossen wurde wohl auch, dass die Mitgliedsstaaten alle Ausnahmen, die sie auf Grund einzelner Artikel in der Dienstleistungsrichtlinie machen, nach Brüssel melden müssen. Die deutsche Bundesregierung hatte es im Vorfeld immer als eine wichtige Forderung bezeichnet, dies zu verhindern, konnte oder wollte sich aber damit wohl nicht durchsetzen. Würmeling [Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium] wird in der Zwischenzeit in der Presse damit zitiert, dass der Pflegebereich jetzt angeblich vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen sei. Für diese Forderung hatte es im Vorfeld noch massive Lobbyarbeit unterschiedlichster Akteure gegeben. Auch Attac hatte diesen Punkt u.a. immer wieder betont. In wie weit sich diese Forderung allerdings tatsächlich durchsetzen konnte, kann erst beurteilt werden, wenn in den nächsten Tagen der beschlossene Text vorliegt. Nach dem Rat ist als nächstes wieder das Parlament dran. Diesmal tickt allerdings die Uhr. Stimmt dies nicht innerhalb von drei Monaten über den im Rat beschlossenen Vorschlag ab und fordert Änderungen, ist die Dienstleistungsrichtlinie verabschiedet, andernfalls kommt sie zu einer zweiten Lesung in den Rat zurück. Da der Rat sich gestern anscheinend erst auf einen Kompromisstext einigte, ohne ihn formal zu verabschieden, wird diese Frist wohl erst ab der nächsten Ratssitzung laufen, wenn die formale Abstimmung durchgeführt wird. Insgesamt ist auch der jetzt etwas entschärfte Richtlinienentwurf immer noch ein Schlag ins Gesicht aller Menschen, die sich für ein soziales Europa einsetzen. Eine genauere Analyse mit mehr Details folgt in den nächsten Tagen, wenn der Text des beschlossenen Kompromisses vorliegt. Einstweilen sei an dieser Stelle bezüglich des weiteren Widerstands vor allem auf die nächsten Samstag (3.6.) stattfindende Demo in Berlin verwiesen, die sich auch gegen die Bolkesteinrichtlinie wendet. Nähere Details findet Ihr auf der Attac Sonderseite unter http://www.attac.de/demo3.6/ (dort gibt es auch eine Mitfahrbörse für alle, die noch nicht genau wissen, wie sie dort hinkommen) oder direkt auf der Homepage des Demobündnis (http://www.protest2006.de).

Siehe auch

EU-Verträge konterkarrieren EU-Dienstleistungsrichtlinie

taz 27.4.06:

... Nach großen öffentlichen Protesten in Westeuropa und harten Auseinandersetzungen im EU-Parlament hatte eine Mehrheit der Abgeordneten sensible Bereiche wie Bildung und Gesundheit von der Dienstleistungsfreiheit ausgenommen. Damit sollte sichergestellt werden, dass der Staat derartige Leistungen bezuschussen darf, ohne Ärger mit dem europäischen Wettbewerbskommissar zu bekommen. Die Mehrheit der EU-Kommissare aber glaubt, dass der freie Markt für das beste Angebot zum günstigsten Preis sorgt - auch wenn es um Altenpflege oder Kindergärten geht. Die derzeit geltenden EU-Verträge bieten neoliberalen Überzeugungstätern eine gute juristische Grundlage. Dem Europäischen Gerichtshof bleibt gar nichts anderes übrig, als Streitfälle in diesem Sinne zu entscheiden. ...

Aus einem Papier der EU-Delegation der Linkspartei.PDS (ca. Mai/Juni 2006):

Zur Erstattung von Behandlungskosten gab es in den letzten Jahren eine Reihe von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes, die die Vorabgenehmigung durch die heimische Krankenkasse im Fall stationärer Behandlung (z.B. im Krankenhaus) anerkannten, für ambulante Behandlung (z.B. den Zahnarztbesuch) jedoch ablehnten. Der EuGH stellte dabei fest, dass der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigt wird, wenn für Versicherte der Zugang zu Heil- und Hilfsmitteln sowie zu ärztlichen Leistungen im EG-Ausland erschwert wird, was durch den Genehmigungsvorbehalt der Fall sei. Allerdings hat der EuGH Vorabgenehmigungen für den Fall einer sonst drohenden „erhebliche(n) Gefährdung des finanziellen Gleichgewichts der sozialen Sicherheit“ faktisch für zulässig erklärt. Mit diesen Urteilen brachte der Europäische Gerichtshof vor allem jene Mitgliedstaaten in Bedrängnis, deren Gesundheitssysteme nach dem Sachleistungsprinzip oder in Form eines Nationalen Gesundheitsdienstes organisiert sind. ... Andererseits befand der Europäische Gerichtshof in anderen Urteilen, dass die Verwaltung von Systemen der sozialen Sicherheit eine soziale und keine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt. Nur auf wirtschaftliche Tätigkeiten finden die Binnenmarktregeln Anwendung. Zugleich schränkte er diese Einstufung als soziale Tätigkeit jedoch ein. Die Krankenkassen und die mit der Verwaltung von Systemen der sozialen Sicherheit betrauten Einrichtungen würden nur dann eine Aufgabe mit ausschließlich sozialem Charakter erfüllen, wenn ihre Tätigkeit auf dem Grundsatz der nationalen Solidarität beruht und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist - und wenn die zu erbringenden Leistungen gesetzlich festgesetzt und von der Höhe der entrichteten Beiträge unabhängig sind. Je mehr die Mitgliedstaaten also das Solidarprinzip in den Sozialversicherungen durch nationale „Reformen“ durchlöchern (durch Ausgliederung von Behandlungen aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen, durch die Pflicht zu privaten Zusatzversicherungen usw.), umso mehr leisten sie damit dem Liberalisierungsdruck auf EU-Ebene Vorschub. ...


Juli 2006: EU-Kommission erklärt soziale Dienstleistungen zur wirtschaftlichen Tätigkeit

Basierend auf der Bolkestein Nachrichtensammlung 27.7.06:

Der Rat der EU in seiner Zusammensetzung für Wettbewerbsfähigkeit hat bezüglich der Bolkestein-Richtlinie am 17. Juli eine gemeinsame Position von Kommission und Ministerrat angenommen (EuroActiv 26.7.06, Beschluss vom 17.7.06 im Wortlaut).

Die gemeinsame Position folgt auf weiten Strecken den Änderungen im EU-Parlament, weicht aber an einer wichtigen Stelle davon ab. Hierbei geht es um die Ausnahmen von der Dienstleistungsrichtlinie. Das Parlament wollte noch eine Ausnahme für sämtliche "Dienstleistungen in allgemeinen Interesse", während sich Rat und Kommission lediglich Ausnahmen auf "nicht-wirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse" zulassen wollen.

Die Bedeutung dieser Formulierung wird deutlich, wenn wir uns nochmals den Standpunkt der Kommission ins Gedächtnis rufen. Dazu die taz vom 27.4.06:

In einer schriftlichen Mitteilung stellte sie [die EU-Kommission] fest, dass alle Leistungen gegen Entgelt "als Wirtschaftstätigkeit im Sinne des EU-Vertrages anzusehen sind". Es müsse aber nicht unbedingt derjenige für die Leistung bezahlen, der sie erhalte. "Daraus ergibt sich, dass praktisch alle Dienstleistungen im sozialen Bereich als wirtschaftliche Tätigkeit betrachtet werden können." Das ist keine juristische Spitzfindigkeit, sondern hat massive Konsequenzen. Wollte eine deutsche Kommune zum Beispiel einen neuen Kindergarten einrichten, müsste sie diese Dienstleistung europaweit ausschreiben. Der billigste Anbieter erhielte den Zuschlag. Zuschüsse an soziale Einrichtungen wären nicht mehr möglich, da sie ungleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Anbietern schaffen würden.


November 2006: EU-Dienstleistungsrichtlinie verabschiedet

http://www.jungewelt.de/2006/11-16/015.php Junge Welt 16.11.06:

Am gestrigen Mittwoch verabschiedete das Europäische Parlament in Brüssel mit großer Mehrheit die heiß umstrittene Dienstleistungsrichtlinie. ...

[Aufgrund großer Proteste, v.a. der europäischen Gewerkschaften] wurden einige kosmetische Korrekturen vorgenommen und das Gesetzeswerk kaum verändert dem Europäischen Parlament vorgelegt. Daher gab es auch angesichts der ersten Lesung am 14. Februar erneut internationale Gewerkschaftsproteste gegen den Richtlinienentwurf. Und dann passierte ein kleines Wunder: Das EU-Parlament tat für einen Augenblick, als wolle es sich ernsthaft mit Rat und Kommission anlegen. Zahlreiche Verbesserungen wurden am Text vorgenommen. ...

Allerdings war denen keine lange Lebensdauer beschieden: Im Frühjahr legte die EU-Kommission einen neuen Entwurf vor, der viele Verbesserungen des Parlaments wieder kassierte. Dem Herkunftslandprinzip wurde ein anderer Namen gegeben, doch bleibt es das bestimmende Element der Richtlinie. Nur in vier Fällen soll es keine Anwendung finden: Öffentliche Ordnung, öffentliche Sicherheit, Schutz der Gesundheit und Schutz der Umwelt. Dennoch stimmten am Mittwoch nur rund 100 Abgeordnete im Europaparlament gegen den Entwurf. 80 Prozent der Parlamentarier waren für die Richtlinie, die damit rechtskräftig wird. Binnen drei Jahren müssen die Mitgliedsländer sie in nationales Recht umsetzen.


Siehe auch

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