Auswertung zum LBK Hamburg
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Der Weg in die Privatisierung
Der Weg des LBK in die Privatisierung lässt sich vielleicht in fünf Phasen untergliedern:
1. Erzeugung von Knappheit
Zunehmende Erwerbslosigkeit und ein sinkender Anteil der Löhne am Volkseinkommen führen zu Einnahmeverlusten der gesetzlichen Krankenversicherungen. Der Hamburger Haushalt kommt durch die Erwerbslosigkeit und durch Ermäßigungen im Bereich der Gewerbe-, Körperschafts- und Einkommenssteuer unter Druck. Ein Teil der resultierenden Knappheit wird an die öffentlichen Krankenhäuser weiter gereicht.
Obwohl der Anteil der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) am Bruttoinlandsprodukt seit dreißig Jahren nahezu konstant bei rund 6% liegt, werden die Probleme als „Kostenexplosion im Gesundheitswesen“ gedeutet. Es entsteht ein Bewusstein, die Probleme lägen auf der Ausgabenseite und müssten durch Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen „gelöst“ werden.
2. Wirtschaftliche Eigenständigkeit
1981 fasst die Hamburger BürgerInnenschaft zehn öffentliche Krankenhäuser in Hamburg zu einem wirtschaftlich eigenständigen, aber rechtlich unselbstständigen Betrieb zusammen. Hamburgs Krankenhäuser werden damit aufgeschlossen für betriebswirtschaftliche Bewertungen und Verfahren.
Die im ersten Schritt erzeugte Problemlösungsstrategie kann auf den LBK fokussiert werden. Hamburgs Ausgaben für die Gesundheitsversorgung und für die Alterssicherung der LBK-MitarbeiterInnen erscheinen als „Verluste“, die den Hamburger Haushalt „belasten“. Als beabsichtigte Leistungen zur Verbesserung der Lebensqualität der HamburgerInnen geraten diese Ausgaben aus dem öffentlichen Wahrnehmungshorizont.
Der LBK kann nun angehalten werden, seine „Betriebsausgaben“ durch „betriebswirtschaftliche“ Maßnahmen zu senken. Dies entlastet politische Diskussionen um den Hamburger Haushalt von Hinweisen auf geeignetere Einsparungsziele als den Gesundheitssektor. Die Frage: „Wo sollen wir sparen?“ beantwortet sich wie von selbst derart, dass der LBK selbstverständlich sparen muss.
(Vielleicht anschaulicher wird die ideologische Komponente dieser Umstrukturierung, wenn man sich die “Division Spezielle Operationen“ der Bundeswehr als „eigenständigen Betrieb“ vorstellt, ihm Zuwendungen streicht und dann „Verluste“ vorwirft.)
3. Rechtliche Eigenständigkeit
Per Landesgesetz erhält der Hamburger Krankenhausbetrieb 1995 als Anstalt öffentlichen Rechts rechtliche Selbstständigkeit. Gesetzliche Aufgabe dieser Anstalt ist die Gewährleistung der Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen hoher Qualität (§ 2 LBK Hamburg Gesetz – LBKHG).
Die Krankenkassen versprechen dem LBK, die betriebliche Altersversorgung über die Pflegesätze mitzutragen. (Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Drucksache 17/3541, 27.10.03)
1996 gerät der LBK durch die gesundheitspolitische Sparwelle (Ärzteblatt 29.11.96) in Bedrängnis: die Krankenkassen verlangen vom LBK Einsparungen in Höhe von 10% des Jahresbudgets. Ansprechpartner der Krankenkassen ist dabei nicht die halbwegs demokratisch gewählte Hamburger BürgerInnenschaft, sondern der Vorstand eines „Betriebs“. Dieser antwortet: wenn die Krankenkassen quer schießen, sei er gezwungen, mit einem Sofortprogramm zu reagieren und ganze Krankenhauseinheiten zur Disposition zu stellen.
Politische Entscheidungen verwandeln sich in „Sachzwänge“: Die Krankenkassen können nicht anders, weil die Gesundheitsausgaben irgendwie explodiert sind. Der Vorstand kann nicht anders, weil er den Betrieb erhalten und den gesetzlichen Auftrag erfüllen muss. Der Hamburger Senat und die BürgerInnenschaft können gar nicht, weil das Geld fehlt und der LBK nun so richtig „eigenständig“ ist.
4. Zunehmende strukturelle Ausrichtung an wirtschaftlichen Kriterien
In den folgenden Jahren wird eines der LBK-Häuser gegen massive Widerstände aus der Bevölkerung geschlossen: das Hafenkrankenhaus. Ein Krankenhaus, das AK Bergedorf, wird aus dem LBK ausgegliedert und nach Fusion mit dem Evangelischen Krankenhaus Bethesda in eine gGmbH umgewandelt, an der der LBK mit 50% beteiligt ist. Zwei Krankenhäuser, Heidberg und Ochsenzoll, werden zum „Klinikum Nord“ zusammengefasst. Rund 3.000 Stellen werden gestrichen.
Unter dem SPD-Senat findet eine Art innere Privatisierung statt, so dass es für MitarbeiterInnen und PatientInnen praktisch immer weniger Unterschiede macht, ob die Krankenhausleitung nun „privat“ oder „öffentlich“ ist.
2000 berichtet die Zeit (36/2000):
Mit dem Modernisierungsprogramm ‚Fit’ rüstet sich der LBK für den Wettbewerb. Ein wichtiges Vorhaben ist die Fusion zweier Kliniken: des Allgemeinen Krankenhauses Ochsenzoll mit dem Allgemeinen Krankenhaus Heidberg. Die Zusammenlegung ist ein Exempel dafür, wie heftig eine aus wirtschaftlichen Gründen notwendige Sanierung bestehende medizinische Strukturen erschüttern kann - und wie wenig sie zwangsläufig zu einer besseren Medizin führt. ...
Die Teildemontage von Ochsenzoll vollzieht sich ... schleichend. Man schließt nicht Abteilungen, sondern hungert sie aus, baut sukzessive Personal ab. ... Der Druck auf die Mitarbeiter ist enorm. ... Viele haben sich frühpensionieren lassen, einige gingen mit Abfindung. ...
"Es ist schwer zu beziffern, wie viele durch die Wirren zu Schaden kamen", sagt Assistenzarzt M., "aber die Zahl der Drehtürpatienten, die kurz nach der Entlassung wieder hier sind, hat drastisch zugenommen." In der Statistik macht sich die Zunahme der Fälle als Zeichen für Effizienz gut – selbst wenn es dieselben Patienten sind. ...
"Jedes Jahr drei bis vier Prozent mehr Fälle, gleichzeitig eine erhebliche Senkung der Verweildauer - das gibt eine wahnsinnige Arbeitsverdichtung", kritisiert Ärztekammerchef Montgomery.
... "Immer wieder kommen neue Vorgaben. In einem Jahr heißt es, wir sollen die Liegezeiten verkürzen, im anderen, wir sollen die Patienten so lange behalten, bis wir eine 87-prozentige Auslastung erreichen", sagt Assistenzarz Hans M. ... "Eine ganz unselige Rolle", sagt Montgomery, "spielt dabei die Verwaltung, die zunehmend mehr Macht auch auf ärztliche Entscheidungen bekommt."
5. Verkauf
In ihrer Koalitionsvereinbarung vom 19. Oktober 2001 kündigen CDU, Partei Rechtsstaatliche Offensive (Schill-Partei) und FDP an:
Die gegenwärtige Struktur und Rechtsform des Landesbetriebes Krankenhäuser wird mit Hilfe externen Sachverstandes überprüft, eine andere Rechtsform wird angestrebt. Das schließt die Möglichkeit einer Privatisierung oder Teilprivatisierung ein.
Eine grundsätzliche Änderung der Krankenhausfinanzierung, die 2002 mit Zustimmung Hamburgs verabschiedet wird, macht die Versprechungen der Krankenkassen zur Mitfinanzierung der betrieblichen Altersversorung hinfällig. Der LBK nimmt bei der Landeshauptkasse hohe Kredite auf.
Die Ideologie vom „Krankenhaus als Wirtschaftsunternehmen“ hat sich allgemein durchgesetzt. Inzwischen sieht eine große Mehrheit, inklusive Ver.di, eine Teilprivatisierung als notwenig an.
Im November 2003 beantragt der Hamburger Senat bei der Bürgerschaft die Verabschiedung eines Gesetzes, das die strukturellen und rechtlichen Grundlagen für eine Teilprivatisierung des LBK Hamburg schafft . (Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Drucksache 17/3541, 27.10.03)
Verhandlungen mit privaten Partnern , heißt es im Antrag, hat der Senat bereits begonnen. Nicht als Partner , sondern als Altbestand bezeichnet der Senat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zum Jahreswechsel 2000/2001 in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis mit dem LBK Hamburg standen.
Um den LBK verkäuflich zu machen, schlägt der Senat bzw. seine Berater die Aufteilung des LBK in eine Besitz- und eine Betriebsanstalt zum 1. Januar 2004 vor. Die Besitzanstalt bekommt die Grundstücke, Gebäude und Pensionsverpflichtungen, die Betriebsanstalt alle Arbeitsverhältnisse. Die Betriebsanstalt soll dann teilprivatisiert werden. Die Besitzanstalt (LBK-Immobilien) wird Anteilseignerin der Betriebsanstalt. In welcher Höhe ein Unternehmensanteil an einen privaten Investor abgegeben wird, steht erst am Ende der Privatisierungsverhandlungen fest.
Als Nachteil dieser Aufteilung nennt der Senat das Widerspruchsrecht der Beschäftigten . Dieser Nachteil wird später behoben, indem man den Beschäftigten die Entlassung androht, sollten sie Widerspruch einlegen (siehe LBK-Schreiben an die MitarbeiterInnen 20.12.2004).
Das Gesetz zur Teilprivatisierung des LBK wird mit den Stimmen der CDU, der Fraktion der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP gegen die Stimmen von SPD und GAL beschlossen.
Drei Unternehmen bewerben sich nach Informationen des NDR um eine Beteiligung am LBK: Asklepios, Rhön und Helios. DIE WELT nennt als weitere Interessentin die Marseille-Kliniken AG, die sich nach eigenem Bekunden allerdings nur für das AK Altona interessiert (Die Welt 29.07.2007).
Widerstände aus der Bevölkerung, getragen v.a. von Ver.di, verzögern den Verkauf. Viele LBK-Beschäftigte erleben diese Zeit der Ungewissheit als belastend.
Am 16.12.2004 genehmigt der Hamburger Senat den Verkauf des LBK an Asklepios.
Asklepios erhält 49,9% und die „unternehmerische Führung“ der sieben LBK-Kliniken. Zwei Jahre später, 2007, übergibt die Stadt weitere 25%, so dass eine Sperrminorität von 25,1% in öffentlicher Hand verbleibt. (Die Welt 17.12.2004, Pressemitteilung von Asklepios 04.01.2005)
Die Zahlungsverpflichtungen für die Gelder, von denen die ausgeschiedenen KollegInnen und ihre EhepartnerInnen leben – vom LBK-Vorstand als Altlasten bezeichnet – werden von der Stadt Hamburg übernommen. (LBK-Forum extra, 12/04)
Von der Übergabe des LBK betroffen ist auch der „Maßregelvollzug“ im Klinikum Nord. Wie dieser kontrolliert werden soll, ist unklar. (Wer weiß mehr?)
Siehe auch
- Zur Besetzung des Hafenkrankenhauses
Wildcat-Zirkular Nr. 34/35 - März 1997 - Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung zur Kostenexplosion im Gesundheitswesen
Wochenbericht 7/03 - Plenarberatung der Hamburger Bürgerschaft zum LBK-Verkauf 26.11.03
- Hamburger Parlamentsdatenbank
- Krankenhausfinanzierungsgesetz 1986
- Finanzkrise der Kliniken
Die Welt 29.10.03 - Sozialaufruf von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik (HWP) 11/2001
Die HWP, an der im Vergleich zu anderen Hochschulen der Anteil von ArbeiterInnenkindern und MigrantInnen besonders hoch war, wurde aufgelöst.
Widerstand gegen die Privatisierung
Ver.di, DGB
Ver.di konzentriert sich von Anfang an auf eine Mobilisierung der Menschen als „BürgerInnen“. Gewerkschaftliche Maßnahmen gegen die Privatisierung im engeren Sinne werden zunächst nicht in Betracht gezogen (oder nach Inbetrachtziehung als unrealistisch beurteilt?).
Im Frühjahr 2002 melden Hamburger GewerkschaftsvertreterInnen eine Volksinitiative „Gesundheit ist keine Ware“ an. Nach Hamburgischem Gesetz bildet die Volksinitiative die Voraussetzung zur Beantragung eines Volksbegehrens.
Zum Inhalt hat die Volksinitiative nicht die Frage, ob der LBK privatisiert werden soll, sondern die Frage, ob Mehrheitsanteile verkauft werden dürfen:
Der Senat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die Freie und Hansestadt Hamburg Mehrheitseigentümerin des Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK), seiner einzelnen Krankenhäuser und anderen Einrichtungen bleibt.
Nach erfolgreicher Unterschriftensammlung für die Volksinitiative startet ca. ein Jahr später, Anfang Mai 2003, das Volksbegehren.
Die LBK-Leitung versucht – [erfolglos?] –, Aktivitäten für das Volksbegehren in Personalversammlungen und auf LBK-Gelände zu verhindern. (Ver.di Presseerklärung 2.5.03, Hamburger Abendblatt 3.5.03)
Am 29. Februar 2004 kommt es zum Volksentscheid. 76,8% der Abstimmenden stimmen dafür, dass die Stadt Mehrheitseigentümerin des LBK bleibt. Am selben Tag wird die CDU mit absoluter Mehrheit in die Hamburger Bürgerschaft gewählt.
Um die Finanzprobleme des LBK ohne Mehrheitsverkauf zu lösen, schlägt Ver.di im Juni 2004 vor, die Hamburger BürgerInnen könnten über eine Volksaktie Anteile am LBK erwerben. Hamburgs Finanzsenator Peiner sagt, er wolle darüber nachdenken. (ver.di 9.6.04)
Als klar wird, dass sich der neue Senat nicht an den Volksentscheid zu halten gedenkt, organisiert Ver.di im Juli 2004 eine Protestkundgebung bei der Humboldtbrücke. Mehrere hundert TeilnehmerInnen, zu der Beschäftigte aus dem AK St. Georg und Beschäftigte aus dem AK Eilbek gehören, unternehmen Demonstrationszüge.
Katharina Ries-Heidtke, Vorsitzende des LBK-Gesamtpersonalrates, sagt: Asklepios lehnt bisher die Mitgliedschaft des LBK im kommunalen Arbeitgeberverband AVH, die Wahrung von Mitbestimmungsrechten und Besitzstandswahrung in einem Überleitungs-Tarifvertrag ab. Es drohen Sozial- und Personalabbau. Wir werden in den nächsten vier Tagen in allen LBK-Häusern Personalversammlungen abhalten. Es wird gewerkschaftliche Aktionen geben. Die Empörung der Kolleginnen und Kollegen ist groß. (ver.di 8.7.04)
Um den Senat zur Einhaltung des Volksentscheids zu zwingen, ziehen die InitiatorInnen vor das Hamburgische Verfassungsgericht (ver.di 29.11.04). Sie verlieren. Einen Tag nach dem Urteil des Verfassungsgerichts, am 16.12.04, beschließt der Senat den Verkauf.
Als Nächstes soll Hamburgs größter Pflegeheimbetreiber, plegen & wohnen, privatisiert werden. Ver.di fordert diesmal Mitspracherecht darüber, an wen verkauft wird. (Siehe auch: Hamburger Abendblatt 27.4.05)
Fragen: Welche gewerkschaftlichen Forderungen gab es zum Verkauf und welche konnten durchgesetzt werden? Mündete die „große Empörung“ in der kleinen Demo bei der Humboldtbrücke oder ist noch mehr passiert? Strategische Auswertung des ganzen Vorgehens?
Marburger Bund
Der Marburger Bund Hamburg unterstützt das Volksbegehren „Gesundheit ist keine Ware“ (Pressemitteilung Marburger Bund 24.2.04).
Frank Ulrich Montgomery, der erste Vorsitzende des Marburger Bundes, warnt vor einer deutlichen Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für das Klinikpersonal zu Lasten der Patienten und sagt: Asklepios ist ein äußerst unangenehmer Arbeitgeber. (Pressemitteilung Marburger Bund 16.8.04)
Bürgerschaft, Parteien
SPD und GAL beziehen in den Medien Stellung gegen die Privatisierungspläne des Senats. In der Bürgerschaft werden Anfragen an den Senat gestellt. Am 14.7.04 stellt der SPD-Abgeordnete Martin Schäfer eine kleine Anfrage, in der es u.a. um die Rolle der Westdeutschen Landesbank (WestLB) geht, die Hamburg beim LBK-Verkauf berät.
Das Wahlbündnis „Regenbogen“ aus Alternative Liste (AL), Sozialistische Alternative (SAV), DKP, Teilen der PDS u.a. fordert in seiner Wahlplattform den vollständigen Verbleib des LBK in öffentlicher Hand .
Die PDS unterstützt zwar aktiv den Volksentscheid „Gesundheit ist keine Ware“, wendet sich jedoch, ebenso wie attac-Hamburg ... gegen eine Teilprivatisierung des LBK, wie sie die ver.di-Hamburg-Position zulässt, mit der aber schon andere ver.di-Bezirke (NRW) schlechte Erfahrungen gemacht haben. ... Auch bei einer Minderheitsbeteiligung von 49 % wird ein Privatkapitalist sein Geld dort nicht einbringen, wenn bestimmte Profitstrategien nicht abgesichert sind. (AG der GewerkschafterInnen der PDS)
[Auswertung der Anfragen in der Bügerschaft? Auswertung des Zusammenhangs zwischen Wahlergebnis und Volksbefragung?]
Diakonisches Werk
Hartmut Sauer, der Geschäftsführer des Diakonischen Werkes, erklärt im Dezember 2003, der LBK-Verkauf sei in seinen gesundheitspolitischen und finanziellen Folgen ein Desaster für ganz Hamburg . (Mitteilung der Ev. Lut. Kirche 1.12.03)
[Mehr?]
Attac, IPG
Im Februar 2003 meldet ein Aktionsbündnis die Volksinitiative „Der Mensch ist keine Ware“ an. Das Bündnis besteht aus Angehörigen von Attac Hamburg (AG Gesundheit), der Verbraucherzentrale und der Initiative gegen die Privatisierung der Gesundheit (IPG). (Presseerklärung 27.2.03)
Anders als bei der Volksinitiative „Gesundheit ist keine Ware“ geht es bei dieser Initiative um den Erhalt der LBK-Krankenhäuser im vollständigen Eigentum und unter uneingeschränkter Verfügungsgewalt der Freien und Hansestadt Hamburg .
Attac Hamburg (AG Gesundheit) argumentiert: Die Mechanismen, die selbst ver.di bei der Mehrheitsprivatisierung befürchtet – Kostensenkung, Entlassungen, Leistungskürzung –, beginnen bereits bei einer Teilprivatisierung. (Erklärung 1.5.03)
Nach dem Start des Volksbegehrens fordert Attac Hamburg (AG Gesundheit) dazu auf, beide Initiativen zu unterstützen.
Siehe auch
- Hamburgisches Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (PDF)
- Privatisierungen: Emanzipatorische und demokratische Antworten entwickeln
Zeitschrift Debatte, Christian Zeller, Anfang August 2002 - Stellungnahme der Hamburger Bürgerschaft zum Volksentscheid „Gesundheit ist keine Ware“ (PDF)
- Seite zum Volksentscheid von ver.di
- Hamburger Abendblatt, 25.11.03
- WestLB
Widerstand gegen den Widerstand
Volksentscheid
Nachdem das Ergebnis des Volksentscheids „Gesundheit ist keine Ware“ vorlag, regte Hamburgs Bürgermeister Ole von Beust (CDU) an, die Anforderungen für Volksbegehren mit finanziellen Auswirkungen zu erhöhen. (ver.di Hamburg 25.3.04)
Einige Monate später meldete Ver.di, die CDU-Bürgerschaftsfraktion wolle mit einem Antrag in der Bürgerschaft die Hürden für Volksentscheide drastisch erhöhen. Unterschriften zur Unterstützung von Volksbegehren sollen danach nur noch in Amtsstuben und Behörden geleistet werden können. Statt auf Sammel-Listen soll die Eintragung nur noch auf Einzelbögen erfolgen. Volksentscheide sollen terminlich von Wahlen getrennt werden, um die Beteiligung zu verringern. Volksinitiativen sollen zudem gezwungen werden, die Finanzierungsfolgen ihrer Vorschläge zu beziffern und Deckungsvorschläge für die Kosten zu machen. (ver.di 26.10.04)
Gegen die geplanten Einschränkungen bei der Volksabstimmung wurden zwei Unterschriften-Initiativen gestartet: „Rettet den Volksentscheid“ und „Mehr Demokratie“:
Organisatorisch und inhaltlich gehören die beiden Bürgeraktionen zusammen. Zu der ersten Kampagne hatten sich rund 30 Vereine, Verbände, Initiativen, Gewerkschaften und Parteien zusammengeschlossen, um die CDU-Pläne zur Verschärfung der Volksgesetzgebung zu stoppen und anwenderfreundliche Regelungen zu erhalten. Die zwei-te Unterschriftensammlung schob das Bündnis nach dem Gerichtsurteil zum LBK-Verkauf an, um Artikel 50 der Hamburgischen Verfassung so zu ändern, dass Volksentscheide in Zukunft rechtlich bindend für den Senat sind. (Mehr Demokratie e.V.)
Am 26.4.05 stellte der Hamburger Senat offiziell das Zustandekommen der beiden Volksinitiativen „Rettet den Volksentscheid“ und „Mehr Demokratie“ fest, d.h. die erforderlichen jeweils 10.000 Unterschriften wurden gesammelt. (Pressemeldung Stadt Hamburg 26.4.05)
Am 27.4.05 hat der Hamburger Senat eine Änderung der Volksgesetzgebung verabschiedet: Volksabstimmungen sollen an Wahltagen verboten werden, um die Wahlbeteiligung zu verringern. Unterschriften dürfen nicht mehr auf der Straße, sondern nur noch in „Dienststellen“ gesammelt werden. Die Bürgerschaftsfraktionen von SPD und GAL klagen gegen diese Änderung beim Hamburgischen Verfassungsgericht. (Taz 21.6.05)
Der Senat plant weitere Verschärfungen im Wege einer Rechtsverordnung, d.h. ohne Bügerschaftsbeschluss: Briefe zur Unterstützung eines Volksbegehrens sollen nicht angenommen werden, wenn sie nicht ausreichend frankiert sind; ungünstige Öffnungszeiten der Ämter, auf denen abgestimmt werden muss, sollen die Beteiligung weiter verringern. (Taz 2.7.05)
Siehe auch
- Hamburger Abendblatt vom 29.9.05 und vom 10.10.05
CDU will Wahlrecht einschränken - taz 11.11.05
Hamburg killt den Volksentscheid - Hamburger Morgenpost 11.11.05
Initiativen besorgt um Volksentscheid - Hamburger Abendblatt 18.1.06
Wahlrecht: CDU scheitert an sich selbst - Hamburger Abendblatt 12.9.06
Wahlrecht: "Das beschädigt die Demokratie" - Hamburger Morgenpost 9.9.06
Wahlrecht: Warum wird am neuen Wahlrecht gesägt?
Verwaltung, Gesetze
Der Hamburger Senat kündigt Ende 2004 nach Angaben von Ver.di ohne Begründung das seit 20 Jahren bestehende Hamburger Modell für öffentliche Unternehmen auf und sagt den Abbau von Mitbestimmungsrechten im Personalvertretungsrecht an (ver.di 29.12.04).
Medienarbeit
Im November 2003 richtet Asklepios im Internet eine Informations-Plattform und ein Gästebuch ein. Im Gästebuch werden Hoffnungen zum Abbau bürokratischer Arbeitshemmnisse und Sorgen über Einkommenseinbuße geäußert, die die Geschäftsführung freundlich und beruhigend beantwortet. (Was läuft da sozialpsychologisch ab?)
Im Mai 2004 werden von Ver.di in Auftrag gegebene Studien zur Privatisierung gegen Ver.di verwandt. (Hamburger Abendblatt 27.5.04, ver.di 19.5.04)
Ergänzung 18.12.06: Das Gästebuch ist verschwunden. Auf den LBK-Seiten gibt es noch Links zu dem Gästebuch, die aber nicht mehr gültig sind (z.B. hier).
[Auswertung der Medienpräsenz?]
Siehe auch
Argumente und Gegenargumente
Verkaufskonditionen
Werner Dobritz, der Haushaltsexperte der SPD-Bürgerschaftsfraktion, rechnet vor, dass Asklepios den LBK praktisch umsonst erhält und die Stadt Hamburg durch den Verkauf zusätzliche Verluste machen würde. (taz 26.11.2003)
Dagegen rechnet Asklepios in einer Pressemitteilung vom 27.11.2003 vor, alles gehe mit rechten Dingen zu.
Ulrich Kestermann, Unternehmensberater und Sachverständiger der ArbeitnehmervertreterInnen im LBK-Aufsichtsrat erklärt, die Stadt Hamburg übernehme die gesamten LBK-Schulden bei der Landeshauptkasse in Höhe von mehr als 500 Millionen € und übergebe den LBK schuldenfrei an Asklepios. Der Konzern werde für 60 Jahre miet- und pachtfrei gestellt. Dieser schuldenfreie LBK, so die Vereinbarung mit Asklepios, nehme dann 250 Millionen € Bankschulden auf und erhalte zudem einen zinslosen Umlaufmittelkredit von der Stadt Hamburg in nur zu schätzender Höhe von 100 Millionen €. Mit diesen Schulden bezahle der LBK, nicht Asklepios, die erste Kaufpreisrate von rund 180 Millionen € an die Stadt. Restliche Zahlungen , sagte Kestemann, sind nach dem bisherigen Vertragskonstrukt unsicher, da sie an Börsengang und Gewinnentwicklung gekoppelt wurden. (ver.di Newsticker 16.08.2004)
Da der geplante Börsengang mit einer Kapitalerhöhung einher gehe, so Kesermann, wird die Stadt vermutlich ihre Sperrminorität verlieren, wenn sie nicht selbst Aktien kauft, was eher unwahrscheinlich sei. (taz 14.9.04)
Arbeitsbedingungen, Gehälter, Mitbestimmung
Katharina Ries-Heidtke, die LBK-Personalratschefin, sagt, dass bei Asklepios zahlreiche Arbeitsverträge unter den bestehenden Tarifen liegen und Asklepios den existierenden Konzern-Betriebsrat nicht anerkennt. Durch die geplante Umwandlung in eine GmbH & Co KG werde zudem die betriebliche Mitbestimmung im LBK ausgehebelt, und mit dem Börsengang sei ein Abbau von 1.500 Arbeitsplätzen zu erwarten. Von einem solchen geschrumpften MitarbeiterInnenbestand geht die Westdeutsche Landesbank (WestLB) in einem Gutachten aus. (taz 3.12.2003)
Asklepios weist darauf hin, die Beschäftigtenzahl in den von ihnen übernommenen Kliniken seien seit den Übernahmen um 13 Prozent gestiegen. Nur in drei der 20 Kliniken musste die MitarbeiterInnenzahl verringert werden. Die 20 Kliniken beschäftigen zusammen 7.500 MitarbeiterInnen. (Ärzte Zeitung 2.3.04)
Elmar Willebrand, Hauptgeschäftsführer von Asklepios, sagt: Wir zahlen absolut wettbewerbsfähige Gehälter. Ich bin es leid, immer mit denselben Vorurteilen konfrontiert zu werden , so Willebrand. (Hamburger Abendblatt 21.5.04)
Kontrolle der medizinischen Versorgung
Wolfgang Rose, Landesbezirksleiter von ver.di Hamburg, kritisiert, dass laut Kaufvertrag die Verantwortung für die medizinische Versorgung komplett an den Privatunternehmer delegiert wird. (taz 3.12.2003)
Käufer
Asklepios ist nach Angaben von Ver.di mit 459 Millionen € Umsatz weitaus kleiner als der LBK mit 725 Millionen € Umsatz in 2002. Real zahle Asklepios nur 19,2 Millionen € und gelangt quasi ohne eigenes Kapital an Hamburgs Krankenhäuser.
Wolfgang Rose weist darauf hin, dass in der Asklepios-Klinik Bad Oldesloe sowie in den Pflegezentren Ahrensburg und Reinfeld per Aushang Verzögerungen bei der Auszahlung der Juni-Gehälter 2004 angekündigt wurden. (ver.di Newsticker 8. Juli 2004)
Verkaufsentscheidung
Helios wird kurz nach Abgabe eines Gebots von Asklepios überboten. Es tauchen Vermutungen auf, Asklepios sei das Angebot von Helios bekannt gemacht worden.
Eugen Münch von Rhön-Kliniken wundert sich, so der NDR, weshalb der Hamburger Senat auf das vergleichsweise gute Angebot von Rhön nicht reagiert. Vielleicht, weil Rhön auf keinen Fall VertreterInnen der Stadt im Aufsichtsrat des künftigen LBK haben will? (Ärztezeitung 21.7.04)
Die Marseille-Kliniken AG meldet Interesse am AK Altona an und beschwert sich über die drohende Monopolstellung von Asklepios. (DIE WELT 10.7.04)
Nach Meinung der GAL Bürgerschaftsfraktion will Asklepios mit dem Kauf des LBK die Belegung seiner Kliniken auf Sylt und in Bad Schwartau mit Nachsorgepatienten sichern. Dadurch könnten bestehende Angebote in Hamburg in Bedrängnis geraten. (Pressemitteilung der GAL-Bürgerschaftsfraktion 26.11.03)
Einige Mitglieder der Hamburger Bürgerschaft reagieren auf den LBK-Verkauf, indem sie vom Senat die Offenlegung der Angebote der anderen Kaufinteressenten, Helios und Rhön, fordern. Dies verweigert der Senat mit dem Hinweis, er sei zur Vertraulichkeit verpflichtet. Helios und Rhön hatten indessen erklärt, ihr Gebot dürfe veröffentlicht werden. (Hamburger Abendblatt, 18.12.04)
Ende Januar 2005 erhalten SPD und GAL erstmals Einsicht in die Akten über den LBK-Verkauf. Nach Ansicht des GAL-Abgeordnete Jens Kerstan sind die Akten unvollständig. Dennoch gehe Kerstan zufolge aus den Akten hervor, dass Peiner sich aktiv in die Verhandlungen eingemischt und strittige Details mit Broermann, dem alleinigen Gesellschafter von Asklepios, selbst verhandelt hat. Um Helios aus dem Rennen zu werfen, habe die Finanzbehörde Zinsen unterschiedlich berechnet und vergleichbare Risiken bei beiden Anbietern verschieden bewertet. (TAZ 25.1.05, Die Welt 25.1.05, FR 25.1.05)
Am 26.1.05 wird Finanzsenator Peiner (CDU) vor einen Bürgerschaftsausschuss zitiert. In der Sitzung weist Peiner Behauptungen zurück, nach denen das Angebot der Firma Helios besser gewesen sei als jenes von Asklepios und nach denen er persönlich in die Verhandlungen eingegriffen habe, um entgegen der Empfehlung der Verwaltung für Asklepios zu „trommeln“. (Taz 26.01.05)
Am 28.01.05 meldet die Morgenpost:
Entgegen früherer Beteuerungen hatte der Finanzsenator letztlich zugegeben, mehrfach mit Asklepios-Chef Bernhard Broermann telefoniert zu haben. Das Pikante daran: Peiner und Broermann kennen sich aus früheren Geschäftsbeziehungen. Doch Manipulationsvorwürfe zugunsten von Asklepios weist Peiner entschieden zurück.
Das Hamburger Abendblatt berichtet am selben Tag, nach Einschätzung der Finanzbehörde werde die Stadt Hamburg trotz LBK-Verkauf auf rund 500 Millionen Euro Schulden sitzen bleiben. ... Die ursprüngliche Belastung von einer Milliarde Euro soll nach dem Plan der Finanzbehörde durch den Verkaufserlös, die Erlöse aus der Minderheitenbeteiligung Hamburgs am LBK und dem Verkauf von 73 Hektar nicht mehr vom LBK benötigter Grundstücke halbiert werden.
Nach einer Einschätzung des Liegenschaftsamtes könne die Stadt Asklepios nach dem Vertrag gar nicht zwingen, diese Flächen auch wirklich freizumachen; sie seien „praktisch erst nach mehr als 100 Jahren wieder einsetzbar". Deshalb warnte nach Angaben des Hamburger Abendblatts das Liegenschaftsamt im November 2003 vor einer Unterzeichnung des Vertrages mit Asklepios. Peiner sagt dazu: "In Hamburg zahlt kein Krankenhaus Erbpacht ... Asklepios aber wird dies nach einer Frist von 60 Jahren tun müssen."
Der Erbpachtvertrag zwischen Asklepios und der Stadt sieht nach Angaben der GAL vor, dass Asklepios 60 Jahre lang keine Erbpacht bezahlen muss. Außerdem dürfe Asklepios auf 39% der Fläche „medizinnahe Diestleistungen“ anbieten, z.B. im Wellnessbereich. „Medizinfremde Dienstleistungen“ dürfe Asklepios auf weiteren 10% der Fläche anbieten, z.B. Hotels – ein Geschäftszweig, in dem sich der alleinige Gesellschafter von Asklepios, Broermann, bereits betätigt. Der SPD-Haushaltsexperte Walter Zuckerer sagte: Dabei handelt es sich um eine Subvention an Private. Das wird noch Probleme mit EU-Recht geben . Hamburgs Finanzsenator Peiner sagte, in Hamburg zahle keine Krankenhaus Erbpacht. (Hamburger Abendblatt 8.4.05, siehe auch: zum Begriff „Erbpacht“)
Pressemitteilung von Asklepios
In einer Pressemitteilung vom 27.12.2004 erklärt Asklepios:
West/LB
Entgegen wiederholter Falschmeldungen stellen wir richtig, dass die Asklepios-Gruppe bis dato keinerlei Geschäftsbeziehungen zur West/LB unterhält und demgemäß schon gar nicht hinsichtlich der Finanzierung der LBK-Teilprivatisierung. Anscheinend wird eine von Helios mit der West/LB kürzlich durchgeführte Finanzierung mit Asklepios verwechselt. Zeitgleiche Angebotsabgabe an West/LB
Wie hinlänglich bekannt, ist das Ausschreibungsverfahren europaweit durch die West/LB unter Beteiligung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche und der international renommierten Anwaltskanzlei Baker McKenzie durchgeführt worden. Die Abgabe der Angebote erfolgte nach den Ausschreibungsbedingungen zeitgleich an die West/LB. Bonität und Rating
Hinsichtlich der Bonitätsdiskussion weisen wir erneut darauf hin, dass Asklepios ein klares externes BBB-Rating hält. Daneben besteht ein weiteres sogenanntes „Internes Rating“ durch eine der anderen Ratingagenturen im „A-Bereich“. Kein anderes deutsches Krankenhausunternehmen verfügt über bessere Ratingeinstufungen. Geheimklauseln
Der Vertrag enthält keinerlei „Geheimklauseln“, es gibt keine Absprachen außerhalb des Vertragswerkes, der Vertrag ist seit langem bekannt.
Siehe auch
- Pressespiegel zum LBK-Verkauf 2003
- Pressespiegel zum LBK-Verkauf 2004
- Genaue Kaufpreisaufstellung von Asklepios 27.8.04 (PDF)
- Gesundheit ist keine Ware – Infoblatt von Ver.di Fachbereich 3, 5/04 (PDF)
- Ergebnis der Einsicht in die Akten zum LBK-Verkauf, GAL-Fraktion 24.1.05 (PDF)
- Tätigkeitsbericht der Ärztekammer Hamburg 2004 (PDF)
- Abgeordnetenwatch
- MediClin (Wandschneider)
- WestLB
- Asklepios
- Landesbetrieb Krankenhäuser Hamburg
- Hamburg

