Arbeitsvertragsgesetz
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Von 2005 bis 2007 arbeiteten Beauftragte der Bertelsmann-Stiftung an einem Entwurf für ein Arbeitsvertragsgesetz.
Dazu heißt es auf einer Bertelsmann-Seite (gesehen 29.9.08):
... Das deutsche Arbeitsvertragsrecht gilt als intransparent und widersprüchlich. ... Vor diesem Hintergrund hat die Bertelsmann Stiftung die beiden Gutachter Prof. Dr. Martin Henssler und Prof. Dr. Ulrich Preis von der Universität zu Köln im Sommer 2005 beauftragt, einen Entwurf für ein Arbeitsvertragsgesetz zu entwickeln, welcher die Intransparenz und Widersprüchlichkeit im Arbeitsvertragsrecht beseitigt und die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern angemessen berücksichtigt. ...
Der Link zum Entwurf auf obiger Bertelsmann-Seite funktioniert nicht (Stand: 29.9.08). Hier ist der Entwurf vom August 2006. Hier ist der neuere Entwurf vom Oktober 2007.
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Einschätzungen von Regierung und Parteien
Die Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU Bundestagsfraktion unterstützt das Vorhaben.
Arbeitnehmergruppe aktuell - Informationsschrift der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Februar 2007:
Die Aufgabe der Neukodifizierung stellt sich ... um so dringlicher, weil diese Intransparenz und Kompliziertheit des Arbeitsrechtes zunehmend ein Beschäftigungshemmnis darstellen. Vor diesem Hintergrund unterstützt die Arbeitnehmergruppe das im April 2005 von der Bertelsmann Stiftung gestartete Leitprojekt "Agenda Moderne Regulierung". Mit diesem Projekt will die Bertelsmann Stiftung den Gesetzgeber bei der Schaffung eines einheitlichen und vereinfachten Arbeitsvertragsgesetzes (ArbVG) unterstützen. Der jetzt daraus entstandene erste Arbeitsentwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes sollte die Grundlage für eine konstruktive Diskussion aller gesellschaftlich relevanten Kreise sein.
Auch Bundesarbeitsminister Olaf Scholz äußerte sich positiv.
Spiegel online 16.2.07:
Der Arbeitsminister kündigte an, das unübersichtliche deutsche Arbeitsrecht neu ordnen zu wollen. "Es gibt das Konzept der Bertelsmann-Stiftung für ein neues Arbeitsvertragsgesetz", sagte er. "Das würde den heutigen Wirrwarr durchschaubarer machen, ohne das geltende Recht zu Lasten von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern zu verändern."
Einschätzungen von Gewerkschaften und Verbänden
Michael Schubert in Ossietzky 28.9.08:
Der DGB, der sich bis Anfang 2008 auf eine Strategie des »Totschweigens« verlegt hatte, die Einzelgewerkschaften und auch AnwältInnenorganisationen wie Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) haben inzwischen angefangen aufzudecken, was wirklich in dem Entwurf steht. Fazit von Andrej Wroblewski vom Hauptvorstand der IG Metall, Ressort Arbeitsrecht: »Insgesamt verschiebt der Preis-Henssler-Entwurf die Gewichte zu Lasten der Arbeitnehmerseite« (NZA Heft 11/2008). ...Henssler und Preis stellen ihren Entwurf leutselig als durchweg bloße Zusammenfassung der bisherigen einzelgesetzlichen Regelungen und des bisherigen Richterrechts dar und behaupten, sie hätten nur eine »ganz geringe Zahl materieller ... in der Gesamtschau sehr ausgewogener Änderungen« vorgenommen (so im Vorwort zur Entwurfsfassung von November 2007). Indem sich der Entwurf auf das (private) Arbeitsvertragsrecht beschränkt, läßt er das öffentlichrechtliche Arbeitsrecht (Arbeitszeitschutz, Arbeitssicherheitsschutz, Mutterschutz et cetera) und das kollektive Arbeitsrecht (zum Beispiel Betriebsverfassungsgesetz oder Tarifvertragsgesetz) scheinbar unberührt. Doch das Arbeitsrecht entfaltet seine Wirkung gerade durch das Zusammenwirken von privatrechtlichen, öffentlichrechtlichen und kollektivrechtlichen Schutzelementen. ...
Wer mit einem solchen Arbeitsvertragsgesetz arbeiten müßte, würde – jedenfalls solange öffentlichrechtlicher und kollektivrechtlicher Arbeitnehmerschutz besteht – vielfach auf die falsche Fährte gelockt. Der besseren Übersicht dient das jedenfalls nicht. ... Die Behauptung, die materiellen Änderungen seien »ganz gering« an Zahl und »sehr ausgewogen«, erweist sich bei näherem Hinsehen als irreführend. ...
Mehr lesen: Michael Schubert in Ossietzky 28.9.08: Arbeitsvertragsrecht à la Bertelsmann.
Der Arbeitskreis Arbeitsrecht der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen hat den Arbeitsvertragsgesetz-Entwurf zum Thema der Frühjahrstagung 2008 gemacht. In der Einladung hieß es:
Trotz enormen publizistischen Aufwands, insbesondere in der Fachpresse, schien das Projekt wenig Erfolgsaussichten zu haben, da das zuständige Ministerium nur bei einem grundsätzlichen Konsens der „Sozialpartner“ einer Verwirklichung näher treten wollte. Hier hat sich nach dem Ministerwechsel möglicherweise der Wind gedreht, eine Realisierung des Arbeitsvertragsgesetzes scheint nicht ausgeschlossen zu sein.
In ihrem Bericht über die Tagung fasst die Zeitung Unsere Zeit vom 18.4.08 zusammen:
Die meisten [TeilnehmerInnen der Tagung] hatten sich noch nicht detaillierter mit dem Vorschlag befasst und wurden in mehreren Referaten mit ausgewählten Details des Entwurfs vertraut gemacht. Hier ein paar der "ausgewogenen" Änderungen gegenüber der bestehenden Rechtslage in Bereichen, die Betriebsräten häufiger begegnen.Unter Schwerbehinterung aktuell werden die Folgen des Arbeitsvertragsgesetz-Entwurfs konkreter beschrieben:
- Flexibilisierung per Direktionsrecht
- Geänderte Normalleistung: Maßstab soll die erbrachte Leistung anderer Arbeitnehmer sein. Der ältere Kollege, der nur 90 Prozent Akkord schafft, während die Kolonne 135 Prozent erbringt, könnte eine personenbedingte Kündigung riskieren.
- Weisungsrecht des Unternehmers (Direktionsrecht): Inhalt und Ort der Arbeitsleistung sowie deren zeitliche Lage werden der Entscheidung des Unternehmers unterworfen, Beschränkungen des Weisungsrechts werden aufgelockert.
- Mehrarbeit: Die Verpflichtung zu Mehrarbeit soll nur noch dem Verlangen des Unternehmers unterliegen, was bisher nur in Katastrophenfällen galt. Tarifliche Ansprüche auf Freizeitausgleich werden aufgeweicht.
- Kurzarbeit: Kann vom Unternehmer angeordnet werden, auch ohne Zustimmung der Arbeitsagentur, per Betriebsvereinbarung sind weitere Abweichungen zuungunsten der Beschäftigten möglich. Ein Betriebsrat könnte also dazu "gedrängt" werden, Kurzarbeit zu akzeptieren, auch wenn die Beschäftigten keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld (KuG) hätten oder diesen individuell einfordern müssten.
- Aufweichen des Kündigungsschutzes: Kündigungsgründe: Während bisher "dringende betriebliche Erfordernisse" zur Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung zumindest behauptet werden mussten, sollen "betriebliche Gründe" infolge einer "nicht offensichtlich willkürlichen unternehmerischen Entscheidung" genügen. Die "unternehmerische Entscheidung" als Maß aller Dinge - wer sagt da, dass die Eigentumsfrage auch heute nicht wesentlich für das kapitalistische System sei?
- Personenbedingte Kündigungen: Personen-, verhaltens- und krankheitsbedingte Kündigungen werden erleichtert. Die Umkehr der Beweislast zu Lasten des Arbeitnehmers schlägt sich etwa in einem ominösen "Erwartenlassen" nieder, der Arbeitnehmer muss beweisen, dass künftig mit keinen erheblichen Fehlzeiten zu rechnen sei.
- Sozialauswahl: die bisher schon möglichen Einschränkungen (etwa Ausnahme von "wichtigen" Mitarbeitern aus der Sozialauswahl) werden wesentlich reduziert. Zu berücksichtigen sind nur noch die Betriebszugehörigkeit und die dem Unternehmer bekannten Versorgungsverpflichtungen. Das Alter der Betroffenen und eine bestehende Schwerbehinderung sollen nicht mehr berücksichtigt werden. Auch dem Unternehmer nicht nachweislich bekannte Versorgungsverpflichtungen (etwa Kinder, die auf der Lohnsteuerkarte des Partners stehen), sind nicht zu berücksichtigen. Die Vergleichbarkeit mit anderen Arbeitnehmern wird massiv eingeschränkt. Damit entfallen viele Gründe, die in der Praxis zu Betriebsratswidersprüchen herangezogen werden konnten, Kündigungen würden noch leichter möglich.
zwei vergleichbare Arbeitnehmer stehen für einen Arbeitgeber bei einer geplanten betriebsbedingten Kündigung zur Sozialauswahl:
Eigentlich ein klarer Fall, sollte man doch meinen: von den Kriterien der Sozialauswahl hat Arbeitnehmer A in drei Fällen die besseren Vergleichsdaten. So sind wir es seit Geltung des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) gewohnt. Das wird sich radikal ändern, wenn das geplante Arbeitsvertragsgesetz (AVG) verabschiedet werden sollte. Dann kommt es für die Sozialauswahl nur noch auf die Unternehmenszugehörigkeit und die Unterhaltspflichten an, Lebensalter und Schwerbehinderung entfallen als Auswahlkriterien.
- Arbeitnehmer A, schwerbehindert, 45 Jahre alt, 15 Jahre Betriebszugehörigkeit, 2 Kinder
- Arbeitnehmer B, 30 Jahre alt, 8 Jahre Betriebszugehörigkeit, 2 Kinder
Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung e.V.
Mitteilung vom Bundestag 25.04.2007:
Die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung, DGG, hat am Dienstag, dem 24. April 2007, den "Preis für gute Gesetzgebung" erstmals im Bundestag verliehen. ... Der 1. Preis geht an die Professoren Martin Henssler und Ulrich Preis für den Diskussionsentwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes.
Die DGG teilt mit der Bertelsmann-Stiftung das Ziel des "Bürokratie-Abbaus" wie eine gemeinsame Einladung zum 10. Berliner Forum zum Thema "Wege zu einem effektiven Bürokratieabbau − Standard-Kosten-Modell und Normenkontroll-Rat − am 9. Februar 2006 zeigt.
Einige Vorstandsmitglieder der DGG kennen die Bertelsmann-Stiftung auch aus anderen Anlässen. Hier einige Notizen dazu:
- Jürgen Hensen
- Teilnahme an einer vom Behörden Spiegel mit Unterstützung von IBM Deutschland veranstalteten Veranstaltungsserie zum Thema "Shared Service Center" mit Arvato und Bertelsmann Februar 2006 [1]
- zusammen mit einem Vorstandsmitglied der Bertelsmann-Stiftung im Beirat der Zeitschrift Nomos [2]
- in der Arbeitskommission zum Carl Bertelsmann-Preis 2005 [3]
- mit jemanden von Bertelsmann beim einem Kurs des "Führungskolleg Speyer" 6.2.06 [4]
- Herbert Helmrich
- Günter Krings
- erwähnt Bertelsmann bloß als "federführend" [7]
- Reiner Funke
- Thomas Hadamek
- Teilnehmer auf einer Veranstaltung der Bertelsmann-Stiftung 5./6. Dezember 2005 "Das Standard-Kosten-Modell: ein strategischer Ansatz für effektiven Bürokratieabbau" [10]
- Ulrich Karpen
Auch interessant: gleich zwei DGG-Vorstandsmitglieder beim Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Norbert Röttgen und Kurt-Christian Scheel. Eines löst beim BDI ein drittes DGG-Vorstandsmitglied ab. [14], [15]
Über den Beirat der DGG tun sich weitere Verbindungen auf, z.B. gibt es eine Stiftungsallianz Bürgernaher Bundeststaat, in der sich die Konrad Adenauer Stiftung, Bertelsmann Stiftung, die Heinrich Böll Stiftung und andere zusammengeschlossen haben, um einen Teil der durch Steuererleicherungen für Reiche und Unternehmen umverteilten Gelder großmütig nach nicht mehr demokratisch eingeschränkten Kriterien in unsere Gesellschaft zurück fließen zu lassen.
Angesichts solcher Vernetzungsaktivitäten könnte mancher linke Dissident glatt neidisch werden ...
Siehe auch
- Anti-Bertelsmann
Materialien zur Gesellschaftsrationalisierung und zum Widerstand gegen Bertelsmann und neoliberale "Reformpolitik" - PeNG! Forumsseite zum Arbeitsvertragsgesetz (Februar 2008)
- Bertelsmann-Stiftung: Forum Arbeitsvertragsgesetz
- Im Forum facharzt.de gibt es einen Beitrag dazu vom 21.02.08: "Schon jetzt im Griff: Die Gesetzgebung".
- Vieldenker Blog Februar 2008: Bertelsmann schreibt das neue Arbeitsrecht
- Arbeitsrecht-Seite der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen
- Bertelsmanns erfolgloser Griff nach den Krankenhaus-Qualitätsberichten
- Bertelsmann Stiftung

